Verstoss gegen Menschenrechtskonvention

Brandstiftung: Bundesgericht pfeift Luzerner Justiz zurück

Das Bundesgericht in Lausanne. (Bild: zvg)

Ein Iraner, der unter anderem wegen schwerer Brandstiftung verurteilt und mit einem Landesverweis belegt wurde, muss die Schweiz doch nicht verlassen. Das hat das Bundesgericht entschieden, und damit einen Entscheid der Luzerner Justiz gekippt.

Müsste ein Iraner, den die Luzerner Gerichte mit einem Landesverweis belegt haben, die Schweiz verlassen, verstiesse das gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht, das vor Kurzem sein Urteil zum Fall des 32-jährigen Mannes veröffentlicht hat. Dieser hatte eine Bar im Kanton Luzern angezündet - obwohl sich in der darüberliegenden Wohnung zwei Personen befunden hatten.

Mann müsste politische Verfolgung fürchten

Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, bestätigen die Richter in Lausanne zwar den Schuldspruch wegen qualifizierter Brandstiftung. Allerdings hebt das höchste Schweizer Gericht den Landesverweis von zehn Jahren auf, den das Luzerner Kriminalgericht verhängt und das Kantonsgericht bestätigt hatten.

Der Mann sei politischer Flüchtling und müsse aufgrund zu Kontakt mit Dissidenten eine Verfolgung im Iran fürchten. Zum Zeitpunkt seiner Freilassung sei nicht damit zu rechnen, dass sich an den Verhältnissen in seinem Heimatland etwas geändert habe, schreibt die Zeitung unter Berufung auf das Urteil. Daher würde ein Landesverweis gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen.

Brandstiftung und ungerechtfertigter Bezug von Sozialhilfe

Zum Zwischenfall, der den Prozess ins Rollen gebracht hatte, war es im März 2018 gekommen. Damals zündete der heute 32-jährige seine Bar an, die er in einer Luzerner Gemeinde betrieben hatte. Das Luzerner Kriminalgericht hatte ihn unter anderem wegen qualifizierter Brandstiftung und dem ungerechtfertigten Bezug von Sozialhilfegeldern zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Daraufhin bestätigte das Kantonsgericht das Urteil.

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