Forderungskatalog erstellt

IG Kultur Luzern: «Einen Exodus gilt es zu verhindern»

Die Nachtkultur leidet unter den Auswirkungen des Coronavirus. (Bild: zvg)

Die IG Kultur Luzern stellte in Zusammenarbeit mit Safer Clubbing einen Forderungskatalog zusammen, welcher die Existenzen von Kultur- und Barbetrieben in der Pandemie schützen soll. Damit reagieren sie auf die Verfügung des Luzerner Regierungsrates.

Am 15. Juli 2020 hatte der Luzerner Regierungsrat aufgrund der nach wie vor grassierenden Coronavirus-Pandemie beschlossen, nur noch 100 Gäste in Club- und Barbetrieben zuzulassen. «Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung und der einhergehenden Gästebeschränkung hat sich die Situation für viele Kulturbetriebe nochmals zugespitzt», schreibt die IG Kultur in einer Medienmitteilung.

Betroffen seien jedoch nicht nur Bar- und Nachtkulturunternehmen, sondern auch die Veranstaltungsbranche, Kulturszenen und Theater. «Viele müssen um ihre Existenz fürchten», schreibt die IG weiter.

Aufwand auf eigene Kosten

Und dies, obwohl sie sich strikt an die individuell entworfenen Schutzkonzepte halten würden und die Rückverfolgung der Gäste «grossmehrheitlich und mit grossem Aufwand» auf eigene Kosten gewährleisten.

«Um eine für Luzern essenzielle Branche am Leben zu halten, müssen Lösungen gesucht werden.» Aus diesem Grund hat die IG Kultur Luzern zusammen mit Safer Clubbing einen Forderungskatalog erstellt. Dieser soll ein möglichst schnelles und effizientes Angehen der Problematik vorstellen.

Die Forderungen der IG Kultur Luzern:

  • «Wir brauchen Planungssicherheit für Nachtkultur- und Kulturbetriebe. Die Allgemeinverfügung vom 15. Juli 2020 muss klar befristet werden oder es muss ein Fahrplan für weitere Massnahmen vorgelegt werden. Ohne Befristung der Verfügung besteht keine Rechtssicherheit für Kulturbetriebe. Der Bundesratsentscheid vom 12. August 2020 ändert die Situation nicht.»
  • «Mangelnde Ressourcen im Contact Tracing dürfen nicht als Argumentationsgrundlage dienen, um die Einschränkung der Besucherzahl in Kulturbetrieben zu rechtfertigten. Reichen diese nicht aus, soll das Contact Tracing aufgestockt werden, um die Begrenzung von 100 Gäste auf 300 Gäste lockern zu können. Falls eine Schliessung eines Betriebs aus epidemiologischer Sicht nötig ist, soll man dies ganz und nicht schrittweise tun – sowie mit subsidiären finanziellen Massnahmen begleitet werden.»
  • «Die von den Massnahmen betroffenen Betriebe benötigen dringend finanzielle wirtschaftliche Unterstützung (analog der Ausfallentschädigung), um aktuelle und künftige Einschränkungen begleiten zu können. Dies auch aus dem Grund, weil die Ausfallentschädigung im Kanton Luzern lediglich noch bis am 20. September 2020 geltend gemacht werden kann. Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden auf Corona-Erwerbsersatz gilt bis zum 16. September 2020.»

«Einen Exodus der Luzerner Nachtkultur gilt es zu verhindern», schreibt die IG weiter. «Die Luzerner Bar- und Nachtkulturbetriebe sind gemeinsam bestrebt, das Aufflammen von lokalen Infektionsherden zu verhindern und eine weitere Ausbreitung des Coronavirus mit allen Mitteln zu unterbinden.»

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