Nach Löschung des Organspende-Registers

Luzerner Kantonsspital benötigt Mithilfe von Patienten

Das Luzerner Kantonsspital führt für die Innerschweiz Organentnahmen durch. (Bild: Swisstransplant)

Die Betreiberin Swisstransplant hat ihr Organspende-Register gelöscht. Jetzt appelliert das Luzerner Kantonsspital an Patientinnen, den Willen zur Spende schriftlich festzuhalten.

Seit Kurzem hat die Schweiz kein Organspende-Register mehr – wegen Sicherheitsmängel. Der «Kassensturz» des SRF hatte aufgedeckt, dass die Eintragung von beliebigen Personen in das Register möglich war, ohne dass diese den Willen zur Organspende bekundeten.

Mehr als 130'000 Personen hatten im Organspende-Register ihren Willen für oder gegen die Spende hinterlegt. Für jene, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind, könnte die Löschung des Registers gravierende Folgen haben (zentralplus berichtete). Denn es fehlt zurzeit an einer Nachfolgeregelung. Zwar hat das Schweizer Stimmvolk im vergangenen Jahr die Widerspruchslösung angenommen. Doch deren Umsetzung erfolgt frühestens im Jahr 2025. Das neue Register soll ebenfalls in jenem Jahr erscheinen.

Luks führt Organentnahmen durch – Zuger Kantonsspital nicht

Welche Auswirkungen hat die Löschung des Registers auf die Luzerner und Zuger Spitäler? Da am Zuger Kantonsspital weder Transplantationen noch Entnahmen vorgenommen werden, betrifft das Ende des Registers einzig das Luzerner Kantonsspital (Luks). Dieses führt in der Zentralschweiz sämtliche Organentnahmen – sogenannte Explantationen – durch. Im Jahr 2021 bei einem Dutzend verstorbenen Personen. Transplantiert werden die Organe in Genf, Lausanne, Bern, Basel, Zürich oder St. Gallen.

Das Luzerner Kantonsspital kann aufgrund der Löschung keine Abfragen im Register mehr machen. Somit ist klar. «Man ist darauf angewiesen, dass der Patientenwillen in einem Organspenderausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten ist», schreibt das Spital auf Anfrage.

Viele Spendewillige haben ihren Willen nicht schriftlich festgehalten

Ein Teil der Spendewilligen hat den Wunsch ausschliesslich im Register hinterlegt. Obschon die meisten Schweizerinnen und Schweizer die Organspende befürworten, hat laut der Stiftung Swisstransplant lediglich eine Minderheit ihren Willen schriftlich festgehalten oder die Familie darüber informiert.

In solchen Fällen müssen die Angehörigen über eine Organspende entscheiden. Die Herausforderung besteht laut dem Luks darin, dass die Angehörigen beim unerwarteten Verlust einer nahestehenden Person eine schwierige Entscheidung zu treffen hätten: «Wenn keine Willensäusserung bekannt ist, entscheiden sich Angehörige tendenziell gegen eine Organspende», so das Luzerner Kantonsspital.

Effekt auf Organentnahmen im Luks unbekannt

Das Luzerner Kantonsspital hofft nun darauf, dass Patientinnen ihre Willensäusserung in ihrem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung schriftlich festhalten. Ob sich die Löschung des Organspender-Registers auf die Anzahl Organentnahmen im Luzerner Kantonsspital auswirkt, könne das Spital noch nicht beurteilen.

Der Entscheid über die Löschung des Organspende-Registers kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Insbesondere in der Innerschweiz sei die Skepsis gegenüber der Organspende seit der Abstimmung über die Widerspruchslösung angestiegen, so der Direktor von Swisstransplant kürzlich gegenüber dem SRF.

Verwendete Quellen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon