150'000 Franken Umsatz

Zugerin vertickt zehn Jahre lang illegale Potenzmittel

Eine Zugerin verkaufte Potenzmittel, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. (Bild: Adobe Stock)

Eine Zugerin hat über ihre Websites Diät- und Gesundheitsprodukte vertrieben, die gesundheitsgefährdend sind. Eines der Mittel wird unter anderem als Ersatzviagra eingesetzt. Zugelassen ist es allerdings nicht. Die Frau wird deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt – die allerdings weit unter dem liegt, was sie eingenommen hat.

Es lässt das Herz schneller schlagen, beeinflusst den Blutdruck und regt die Aktivität an. Die Rede ist vom Inhaltsstoff Yohimbin. Er wird aus der Rinde eines afrikanischen Baumes gewonnen – der auch «Potenzholz» genannt wird.

Das Mittel soll auf natürliche Weise bei Erektionsproblemen helfen, weil es angeblich die Blutzufuhr zum Penis verbessert. Ausserdem soll es ein Fat-Burner sein – und so das Abnehmen unterstützen. Zugelassen ist es in der Schweiz allerdings nicht. Es soll unter anderem auch Schlaflosigkeit, Angst, Unruhe und Reizbarkeit auslösen – für den eigentlichen Zweck gibt's kaum Belege.

In den USA gekauft, hier vertrieben

Eine Zugerin hielt das nicht davon ab, zahlreiche solche Mittelchen aus den Vereinigten Staaten zu importieren und hier zu verkaufen. Und zwar im grossen Stil. Von 2010 bis 2020 vertrieb sie über 900 Produkte mit dem besagten Inhaltsstoff über ihre Websites. Insgesamt machte sie damit einen Umsatz von mehr als 150'000 Franken.

Weiter verkaufte die Frau Produkte mit einer Überdosierung an Vitamin B6, womit sie nochmals fast 12'000 Franken einnahm. Mit weiteren noch nicht zugelassenen Nahrungsergänzungsmitteln machte sie über die Jahre einen Umsatz von rund 25'000 Franken.

Shops sind nicht mehr online

Die netten Nebeneinkünfte brachten der Amerikanerin nun aber auch einen Strafbefehl ein. Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt sie wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Lebensmittelgesetz. Die Frau habe genau gewusst, dass ihr Handeln nicht legal ist. Dies, weil sie mehrfach mit dem Amt für Verbraucherschutz, Swissmedic und der Zollbehörde in Kontakt stand und mehrfach angewiesen wurde, ihre Website zu überarbeiten. «Sie entschied sich dennoch, die vorerwähnten Produkte in der Schweiz in den Verkehr zu bringen», heisst es im Strafbefehl.

Verurteilt wird die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken. Die 3'600 Franken muss sie nur im Wiederholungsfall bezahlen. Sofort fällig werden lediglich Gebühren und Auslagen der Zuger Polizei in der Höhe von rund 5'200 Franken.

Immerhin: Die Frau scheint den Fehler inzwischen eingesehen zu haben. Die besagten Online-Shops sind nicht mehr in Betrieb.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie denjenigen, der diesem Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz darüber zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei dazu verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

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