Keine Amtsgeheimnisverletzung

Zuger Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Baarer Gemeinderat ein

Weniger stark reguliert als in Baar: Wahlplakate beim Rank in Zug.

(Bild: mam)

SVP-Nationalrat Thomas Aeschi hat den Baarer SP-Gemeinderat Zari Dzaferi wegen einer Verletzung des Amtsgeheimnisses angezeigt. Der Vorwurf liess sich nicht erhärten. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein.

Der Streit nahm vor den nationalen Wahlen im letzten Oktober seinen Anfang. Ursprünglich ging es um die Einhaltung des Reklamereglements: Dieses schreibt vor, dass der Abstand der Wahlplakate zum Strassenrand mindestens 2,5 Meter betragen muss.

Die Gemeinde Baar drohte im Falle eines Verstossses mit kostenpflichtiger Räumung. SVP-Nationalrat Thomas Aeschi wehrte sich dagegen. Der Ton zwischen ihm und dem zuständigen SP-Gemeinderat Zari Dzaferi verschärfte sich in der Folge zunehmend.

Zeitweise sollen die Mails zwischen den beiden an bis zu 40 Empfänger gegangen sein. Dzaferi soll sich darin über die zahlreichen Beschwerden wegen Kleinigkeiten echauffiert haben, die Aeschi in den letzten Jahren eingereicht hatte. Darin erblickte Thomas Aeschi eine Amtsgeheimnisverletzung. Er zeigte den SP-Gemeinderat an (zentralplus berichtete).

Staatsanwaltschaft brummt SP-Mann die Kosten auf

Die Staatsanwaltschaft stellt die Strafuntersuchung nun ein, wie der «Blick» berichtet. Dzaferi habe in der Einvernahme ausgesagt, dass er davon ausgegangen sei, dass alle bereits über die Rügen Bescheid gewusst hätten. Dies schliesst aus Sicht der Staatsanwaltschaft aus, dass er mit seinen Mails eine Amtsgeheimnisverletzung begehen wollte.

Fahrlässigkeit könne man Dzaferi zwar vorwerfen. Eine fahrlässige Indiskretion jedoch ist nicht strafbar. Die Einstellung des Strafverfahrens entspricht damit einem Freispruch. Trotzdem ist die Staatsanwaltschaft offenbar der Meinung, Dzaferi habe die Einleitung des Strafverfahrens rechtswidrig und schuldhaft bewirkt. Sie auferlegt dem SP-Politiker deshalb die Verfahrenskosten von 1220 Franken.

Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.

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