Keine Kontrollen in der Innenstadt

Zuger Polizei hat neue Tempo-30-Zonen nicht auf dem Radar

Blick auf die Grabenstrasse in der Zuger Innenstadt. (Bild: Andreas Busslinger)

Funktioniert das Tempo-30-Regime in der Zuger Innenstadt? Ein halbes Jahr nach der kontroversen Einführung hat die Zuger Polizei dies noch nicht geprüft. Einer der Gründe: Private wollen ihr Grundstück nicht für Geschwindigkeitskontrollen zur Verfügung stellen.

Wird auf einer Schweizer Hauptstrasse Tempo 30 eingeführt, geht dem meist ein langer juristischer Kampf voraus. Die Zuger Innenstadt ist da keine Ausnahme. Seit März gilt auf der Grabenstrasse sowie auf den angrenzenden Abschnitten der Ägeristrasse und der Neugasse Tempo 30 – nach weit über 10 Jahren Kampf dafür und dagegen (zentralplus berichtete).

Sechs Monate später stellt sich Anwohnern die legitime Frage, ob das neue Regime bei den Autofahrern auch angekommen ist und wirkt. Die Frage kann aktuell jedoch nicht beantwortet werden. Trotz der langen Vorgeschichte und der markanten Temporeduktion von 50 auf 30 km/h hat die Zuger Polizei auf den besagten Strassenabschnitten noch keine einzige Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.

Keine Kontrolle – trotz langer Vorgeschichte

Ersichtlich wird dies aus einem Dokument, das zentralplus vorliegt. Darin werden Anfragen zu durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen in der Stadt Zug in den Jahren 2020 und 2021 beantwortet. Daraus ist zu entnehmen, dass die Zuger Polizei durchaus zahlreiche Geschwindigkeitskontrollen in der Stadt durchgeführt hat und dabei teilweise zahlreiche Temposünder verzeigte. Ein Beispiel: In der Ägeristrasse (bei der Einmündung Gutschweg) wurden Ende Mai während vier Tagen Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden 806 Personen gebüsst.

Ausgerechnet auf den viel befahrenen Abschnitten der Innenstadt, wo ein neues und ungewohntes Temporegime herrscht, fanden jedoch keine Messungen statt. Kritiker des neuen Temporegimes monierten im Vorfeld zwar, dass während den Hauptverkehrszeiten sowieso nicht mehr als Tempo 30 möglich ist. Befürworter von Tempo 30 hielten dagegen, dass die Lärmbelastung durch hohe Tempi besonders auch zu den Randzeiten erfolgt (zentralplus berichtete).

Ideale Standorte werden gesucht

Dass die Einhaltung eines neuen Temporegimes – gerade in der Anfangsphase – nicht geprüft wird, wirft Fragen auf. Dem vorliegenden Dokument sind zumindest Anhaltspunkte zur Erklärung dieses Umstandes zu entnehmen. So finde derzeit eine «Evaluation von Messstellen» in den besagten Strassenabschnitten statt. Diese Messstellen müssten demnach Vorgaben des Bundesamts für Strassen (Astra) entsprechen.

Auf Nachfrage von zentralplus verweist die Zuger Polizei auf die sogenannten «Weisungen über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung im Strassenverkehr» des Astra. Über 14 Seiten wird darin etwa festgehalten, unter welchen Bedingungen die verschiedenen Geschwindigkeitsmessgeräte eingesetzt werden dürfen.

Ein Beispiel zu Radargeräten enthält etwa folgende Weisung: «Radargeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass Reflexionsfehlmessungen, verursacht durch metallische Flächen oder Gitter, vermieden werden.» Weiter bestehen auch Weisungen zu Geschwindigkeitskontrollen in Strassenkurven, da der Winkel einen Einfluss auf die Messdaten haben kann.

Drei Messsysteme im Einsatz

Die Strassenbeschaffenheit ist zudem ein wesentlicher Faktor dafür, welches Messsystem zum Einsatz kommt. Bei der Zuger Polizei werden drei Messsysteme eingesetzt:

  • Semistationäre Anlage: Sie brauchen relativ viel Platz und können nicht auf Trottoirs aufgestellt werden. Der Vorteil ist, dass sie ohne Personal funktionieren und über längere Zeit eingesetzt werden können.
  • Mobile Messgeräte: Diese müssen aus einem Fahrzeug heraus betrieben werden und brauchen so annähernd gleich viel Platz wie eine semistationäre Anlage.
  • Lasergeräte: Sie brauchen wenig Platz für das Messgerät. Die gemessenen Fahrzeuge müssen aber unmittelbar nach der Kontrollstelle angehalten werden, um Temposünder verzeigen zu können. Auch hier ist ein gewisser Platz erforderlich, um den Verkehr nicht zu behindern.

Unklar, wann Suche begonnen hat

Solche «Strassen-topografischen» Berücksichtigungen bedeuten, dass ideale Messstellen entlang eines Strassenabschnitts zunächst gefunden und geprüft werden müssen. In diesem Prozess befindet sich die Zuger Polizei demnach aktuell.

Dass dieser Prozess nicht schon vor Einführung von Tempo 30 durchgeführt wurde, erstaunt einigermassen. Wann genau diese Evaluation eingeleitet wurde, bleibt zudem unklar: «Die Evaluation läuft seit einiger Zeit», schreibt die Polizei auf Anfrage.

Private geben Grundstücke nicht her

Ein weiteres Problem bei dieser Evaluation: Manche potenziellen Standorte für Messungen befinden sich auf Privatgrundstücken, die der Polizei nicht zur Verfügung gestellt werden, wie Mediensprecherin Judith Aklin auf Anfrage bestätigt.

«Wir können nicht einfach Privatgrundstücke, wenn auch nur zeitlich beschränkt, ohne Einverständnis der Grundeigentümer für Geschwindigkeitsmessungen nutzen.»

Judith Aklin, Mediensprecherin Zuger Polizei

Die Polizei kann in diesen Fällen nicht einfach ihren Platz einfordern: «Auch als Polizei respektieren wird die Eigentumsverhältnisse. Wir können nicht einfach Privatgrundstücke, wenn auch nur zeitlich beschränkt, ohne Einverständnis der Grundeigentümer für Geschwindigkeitsmessungen nutzen», schreibt Polizeisprecherin Judith Aklin weiter. «Dieser Entscheid liegt im Ermessen der Grundeigentümerschaft.

Insgesamt halten sich Zuger geltendes Tempo

Die Zuger Polizei hält gegenüber zentralplus fest, dass «Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich dort angezeigt sind, wo die Polizei feststellt, dass sich Verkehrsteilnehmende nicht an die Höchstgeschwindigkeit halten und die Verkehrssicherheit gefährdet ist.»

Tatsache bleibt jedoch, dass ein wesentlicher Teil der Zuger Innenstadt unter einem neuen Temporegime geführt wird und es weiterhin unklar ist, ob die neue Höchstgeschwindigkeit zufriedenstellend eingehalten wird. Eine Einschätzung dazu lehnt die Polizei ab, bis die entsprechenden Messungen gemacht werden können.

Insgesamt geht die Polizei aber davon aus, dass sich die Zuger gut an geltende Tempolimiten halten, wie Aklin ausführt: «Wenn wir die Quoten der jährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen im ganzen Kanton im Vergleich zu den gemessenen Fahrzeugen setzen, bewegen wir uns im tiefen einstelligen Prozentbereich. Somit werden die Höchstgeschwindigkeiten von den Verkehrsteilnehmenden mehrheitlich gut eingehalten.»

Alternative reichen Vorstoss ein

Mittlerweile beschäftigt die Frage auch den Zuger Stadtrat. Mittels kleiner Anfrage will auch Stefan Hodel (ALG) wissen, ob tatsächlich keine Kontrollen in der Grabenstrasse durchgeführt wurden, seit die Signalisation geändert wurde. Zudem will er wissen, ob der Stadtrat plant, automatische Kontrollen aufzustellen, welche die Autofahrer animieren, sich an die neuen Tempolimiten zu halten.

Er schlägt vor, mittels Geschwindigkeitsdisplays, wie sie häufig im Umfeld von Schulhäusern anzutreffen sind, das gefahrene Tempo anzuzeigen. «Dies wäre eine Möglichkeit, vorerst noch auf Verkehrskontrollen mit Bussen zu verzichten», schreibt Hodel in seinem Vorstoss.

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