Maskenverweigerer bleibt unbestraft

«Zug ist ein Vorbild für andere Staatsanwaltschaften»

Nicolas A. Rimoldi an einer Demonstration gegen die Corona-Massnahmen. (Bild: zvg)

Wie sollen Verstösse gegen die Covid-Verordnung nach den erfolgten Lockerungen geahndet werden? Die Frage wird in Zug anders beantwortet als in Luzern. Direkt davon betroffen ist Jungpolitiker Nicolas A. Rimoldi.

Wird das Strafgesetz verschärft oder gelockert, so darf sich das nicht negativ auf die laufenden Verfahren auswirken. Die Gerichte müssen das jeweils mildere Recht anwenden. Gilt dieser Grundsatz auch für die Covid-Verordnung, die vom Bundesrat stets an die aktuelle Pandemie-Situation angepasst wird?

Die Staatsanwaltschaft Zug bejahte dies in einem Fall, den zentralplus publik gemacht hat. Sie sprach einen Mann frei, obwohl er erwiesenermassen gegen die Maskenpflicht am Bahnhof Zug verstiess, als diese noch galt (zentralplus berichtete).

In Luzern hingegen wird jeweils diejenige Version der Covid-Verordnung angewendet, die zum Tatzeitpunkt galt (zentralplus berichtete). «Es kann keine Rede davon sein, dass sich die Ansicht über die Strafwürdigkeit des betreffenden Verhaltens grundlegend geändert hätte», begründetet dies Sprecher Simon Kopp. Das Resultat: Verfahren wie diejenigen gegen Nicolas A. Rimoldi werden weiter vorangetrieben. Dem Jungpolitiker werden unter anderem mehrere Verstösse gegen die Maskenpflicht vorgeworfen.

Luzerner Staatsanwaltschaft bleibt hart

Wenig überraschend begrüsst Rimoldi es, wie die Zuger Justiz im erwähnten Fall mit dem Verstoss gegen die Covid-Verordnung umgegangen ist. «Zug ist ein Vorbild für andere Staatsanwaltschaften, insbesondere Luzern», sagt der Copräsident von «Mass-Voll», auf Anfrage.

Der massnahmenkritische Verein fordert seit Längerem, dass sämtliche Bussen wegen Verstössen gegen die Covid-Verordnung aufgehoben werden. «Wir sind sehr happy, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat im Zuger Fall. Wir fordern, dass das schweizweit so gehandhabt wird», so Rimoldi.

Weiterzug trotz ärztlichem Attest

Der Freisinnige hat daran ein eigenes Interesse. Gegen ihn laufen allein in Luzern sieben Strafverfahren wegen mutmasslicher Verstösse gegen die Covid-Verordnung. Einer der Fälle – bei dem es um das Nichttragen einer Maske am Bahnhof Luzern geht – wird demnächst am Bezirksgericht verhandelt (zentralplus berichtete).

«Ich werde meine Rechte durch alle Instanzen verteidigen.»

Nicolas A. Rimoldi

«Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe aufrechterhält», sagt Nicolas A. Rimoldi dazu. Einerseits wegen der gelockerten Covid-Verordnung. Andererseits, weil er nach eigenen Angaben über ein ärztliches Attest verfügt, das ihn von der Maskenpflicht entbindet. «Dieses habe ich den Strafverfolgungsbehörden vorgelegt.»

Jungpolitiker macht eine Kampfansage

Rimoldi bezeichnet die Anzeigen gegen ihn als «Missbrauch des Rechtwesens, um politische Gegner mundtot zu machen». Eine Strafanzeige zu machen ist allerdings das gute Recht einer jeden Bürgerin.

«Das stimmt», räumt Rimoldi im Gespräch mit zentralplus ein. «Auch steht es der Luzerner Staatsanwaltschaft frei, zu prozessieren. Sie wird aber verlieren», ist sich der Politiker sicher. Auch wenn er es «völlig lächerlich» findet, dass es wegen eines Maskenverstosses überhaupt zu einem Gerichtsprozess kommt, sagt er: «Ich werde meine Rechte durch alle Instanzen verteidigen. Bis vor Bundesgericht, wenn es sein muss.»

Mehr Vertrauen in die Judikative als ins Parlament

Was auffällt: Rimoldi wettert an Demos und auf Social Media von staatlichen «Zwangsmassnahmen» und warnt vor dem Einzug des Faschismus die Schweiz. Das spricht für sehr wenig Vertrauen in den Staat. Trotzdem ist er überzeugt, dass die Justiz ihm Recht geben werden wird. Wie geht das zusammen?

«Ich habe mehr Vertrauen in die Justiz als in die Politik», sagt Rimoldi dazu. Letztere habe bewiesen, wie «unfähig sie ist und wie widersprüchlich sie handelt». Die Judikative hingegen erlebt Rimoldi als massvoll. «Das zeigen Entscheide wie der Aktuelle aus Zug. Aber auch der Entscheid der Luzerner Staatsanwaltschaft, eine Strafanzeige gegen mich nicht an die Hand zu nehmen und eines der Verfahren einzustellen.» (zentralplus berichtete).

Ob er damit richtig liegt, wird sich zeigen. Bislang ist nur eine Einstellung und eine Nichtanhandnahme gegen ihn rechtskräftig, alle weiteren Verfahren sind noch hängig.

3 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon