Entgegen dem schweizweiten Negativ-Trend

Zahl der verurteilten Luzerner Straftäter steigt weiter an

Das Kantonsgericht Luzern hat letztes Jahr 8620 Urteile gesprochen. (Bild: ber)

Die Zahl der Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Strafgesetzbuch ist gemäss der aktuellen Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik sinkend. Ein Trend, der sich im Kanton Luzern allerdings nicht abzeichnet – im Gegenteil.

In der Schweiz sind im letzten Jahr weniger harte Urteile ausgesprochen worden als noch im Vorjahr. Gemäss der aktuellen nationalen Strafurteilsstatistik ist die Zahl der Verurteilungen von Erwachsenen in der Schweiz rückläufig. Es wurden 95'000 Verurteilungen von Erwachsenen ins Strafregister eingetragen – elf Prozent weniger als noch im Jahr 2019. Davon ging es im Jahr 2020 in 34'075 Fällen um Verstösse gegen das Strafgesetzbuch. 2015 hatte diese Zahl noch bei 36'501 Fällen gelegen.

Beim Blick auf die Statistik fällt zudem auf, dass insbesondere die Freiheitsstrafen mit einer Dauer von über zwei Jahren weniger geworden sind. De facto ging diese Zahl um 27 Prozent zurück. Heisst: Während im Jahr 2019 noch 865 Haftstrafen über zwei Jahren ausgesprochen wurden, waren es im vergangenen Jahr nur noch 630 – also 235 weniger. Nicht nur bei den Gefängnisstrafen über zwei Jahren ist ein schweizweiter Rückgang zu verzeichnen. Auch bei den vom Gericht in 1'841 Fällen gesprochenen Landesverweisen zeigt sich eine Abnahme um 12 Prozent.

2020 haben erstinstanzliche Gerichte im Kanton Luzern 8'620 Urteile gesprochen

Doch wie steht es um die statistische Entwicklung der Strafurteile im Kanton Luzern? Die Antwort des Informationsbeauftragten der Luzerner Gerichte Christian Renggli überrascht: «Die Kurve der Verurteilungen im Kanton Luzern zeigt in der Tendenz nach oben», sagt Renggli zu zentralplus. Er verweist dabei auf den Geschäftsbericht 2020.

Demnach wurden an den erstinstanzlichen Gerichten im Kanton Luzern im Jahr 2020 insgesamt 8'620 Urteile gesprochen, 481 davon im Zuge von Strafprozessen. Das ist mehr als noch im Jahr 2015, damals lag diese Zahl bei 415 Strafurteilen.

Das Kantonsgericht verzeichnet 1'937 Fälle, die im vergangenen Jahr in den vier Abteilungen erledigt wurden. Auch am Kantonsgericht ist die Zahl der Verurteilungen bei Strafprozessen innert fünf Jahren deutlich gestiegen. Konkret von 334 im Jahr 2015 auf 454 im vergangenen Jahr. Dabei gilt es zu beachten, dass bei den Luzerner Gerichten die Zahl der Fälle, die vor Gericht landen, statistisch erfasst werden – nicht aber die Einzelperson.

Die meisten Straffälle werden per Strafbefehl erledigt

Auch wenn die Verurteilungen tendenziell zunehmen, «der Grossteil der Straffälle wird von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehls-Verfahren erledigt. Nur ein kleiner Teil landet auch bei den Gerichten. Diese Fälle nehmen jedoch tendenziell zu. Die prozentuale Zahl der Fälle, die vor Gericht kommen, befindet sich allerdings im einstelligen Bereich», so Renggli.

Bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern sind gemäss Jahresbericht im vergangenen Jahr insgesamt 47‘482 Fälle eingegangen. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 4,5 Prozent, sprich 2'250 Fälle, weniger. Im Umkehrschluss wurden somit im Jahr 2020 acht Prozent mehr Fälle von der Staatsanwaltschaft an die Luzerner Gerichte überwiesen als noch 2019. Für das Jahr 2020 hat die Luzerner Staatsanwaltschaft in 515 Fällen Anklage erhoben. Zum Vergleich: 2019 waren es mit 477 Fällen somit 38 weniger.

Mehr Vermögensdelikte, weniger Strassenverkehrsdelikte

Gründe dafür können einerseits sein, dass die Fälle nicht innerhalb der Strafkompetenz der jeweiligen Staatsanwaltschaft erledigt werden können. Oder aber, dass gegen ihren Entscheid Einsprache erhoben wurde. In letzterem Fall erfolgt eine Anklage an das zuständige Gericht.

Die Staatsanwaltschaft kann in eigener Kompetenz Strafbefehle erlassen, wenn die Strafe eine Busse, eine Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder eine Freiheitsstrafe von maximal sechs Monaten nicht überschreitet. Insgesamt wurden im Jahr 2020 65 Prozent aller Verfahren per Strafbefehl abgeschlossen.

Betrachtet man die Statistik für das Jahr 2020, so fällt auf, dass insbesondere bei den Vermögensdelikten eine Zunahme um 26 Prozent zu verzeichnen ist. Bei den Delikten, welche die Freiheit betreffen, ist eine Zunahme von 22 Prozent und bei den Drogendelikten eine Zunahme von 16 Prozent festzustellen.

Bei den Strassenverkehrsdelikten wiederum war die Anzahl der Fälle um sechs Prozent rückläufig. Dies lässt sich auf die Corona-Pandemie zurückführen, da weniger Leute im Strassenverkehr unterwegs waren. Ausserdem hat die Luzerner Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr gegen 1'000 Strafverfahren im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen Vorschriften zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie bearbeitet.

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