Unfall am Bahnhof Luzern wird untersucht

Touristin zwischen Bus und Wand gequetscht: War der Chauffeur schuld?

Die britische Touristin geriet zwischen Bus und Gebäudewand. (Bild: ber)

In Luzern ist es im April 2019 zu einem Unfall gekommen, als ein Bus auf den Bahnhofplatz einbiegen wollte. Eine Frau wurde zwischen dem Bus und einer Gebäudewand eingeklemmt. Sie erlitt einen mehrfachen Beckenbruch. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Wie es zu dem Unfall kam, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Klar ist: Eine britische Touristin wurde am Bahnhof Luzern an der Haltekante B von einem Bus gegen die Gebäudewand gedrückt und dabei verletzt. Neben einem mehrfachen Beckenbruch erlitt sie eine Schlüsselbeinfraktur.

Die Haltekante B ist die Verkehrsinsel, wo auf der einen Seite der Bus in Richtung Maihof hält. Busse der Linie 4 und 12 müssen auf der anderen Seite beim Einbiegen auf den Bahnhofplatz eng um sie herumfahren, um zu ihrer Haltekante zu gelangen.

Die Platzverhältnisse sind sehr eng. Die Busse drängen sich nur wenige Zentimeter vor der Wand des Personalraumes der VBL vorbei. Das ist auch der Grund, weshalb auf der einen Seite des Gebäudes ein Betretungsverbot für Fussgänger angebracht ist. Nur: Auf der anderen Seite fehlt eine solche Signalisation.

Lageplan der VBL. Der rote Punkt markiert die ungefähre Unfallstelle.

Ist die Frau selber schuld?

Der Chauffeur gab gegenüber der Staatsanwaltschaft an, er habe beim Einbiegen aus dem Seitenfenster drei Personen gesehen, die in Richtung Lift gegangen seien. Beim Einfahren seien diese beim Lift gestanden und damit in Sicherheit gewesen.

Er sei langsam gefahren und habe alle Kontrollblicke getätigt. Die Frau müsse um das Gebäude herumgelaufen und das Fussgängerverbot ignoriert haben. Ihm könnte kein Vorwurf gemacht werden. Die Frau habe den Unfall verursacht.

Die Britin stellt es anders dar. Sie sei vom Torbogen hergekommen und sei in Richtung Haltestellengebäude gelaufen, als der Bus sie von hinten erfasst und gegen die Wand gedrückt habe. Der Buschauffeur müsse sie gesehen haben.

Zickzack-Kurs der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft nahm nach dem Unfall die Ermittlungen auf. Zunächst schickte sie dem Chauffeur einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sie warf ihm mangelnde Aufmerksamkeit vor. Er habe die Fussgängerin übersehen.

Nachdem der Chauffeur dagegen Einspruch erhob, schwenkte die Staatsanwaltschaft um. Sie stellte das Verfahren gegen ihn ein und schickte stattdessen der Britin einen Strafbefehl, weil die das Fussgängerverbot missachtet habe.

Dagegen wehrte sich wiederum die Britin. Sie machte geltend, dass sie nie auf der anderen Seite des Gebäudes gewesen sei – und damit auch das Fussgängerverbot nicht habe sehen können. Eine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung landete vor dem Kantonsgericht.

Wieder auf Feld 1

Dieses kommt zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft den Unfallhergang nicht ausreichend ermittelt habe. Selbst die Oberstaatsanwaltschaft räumt ein, dass ungenügend begründet wurde, weshalb man plötzlich nicht mehr von einer Straftat des Chauffeurs ausgegangen ist. Die Staatsanwaltschaft muss deshalb nochmals über die Bücher. Das Kantonsgericht hat den Fall für weitere Abklärungen an sie zurückgewiesen.

«Der Bereich auf und um den Bahnhofplatz wird laufend optimiert und beobachtet.»

Noël Schuler, stv. Sprecher der Verkehrsbetriebe Luzern (VBL)

Dass Touristen, die am Bahnhof ankommen, mit der hiesigen Verkehrsregelung oft überfordert sind, lässt sich tagtäglich beobachten. Immer wieder überqueren ganze Gruppen mehrere Spuren der Pilatusstrasse, anstatt den Fussgängerstreifen zu benutzen. Dabei kam es auch schon zu Todesfällen (zentralplus berichtete).

Braucht es ein zusätzliches Verbotsschild?

22 Buslinien müssen über den Bahnhofplatz, sieben biegen bei der Haltekante B ein. Bräuchte es da ein zusätzliches Schild, das den Fussgängern das Betreten der heiklen Stelle beim Personalraum verbietet?

«Grundsätzlich ist die Stadt Luzern für die Sicherheit an den Haltestellen verantwortlich», sagt dazu Noël Schuler, stellvertretender Sprecher der Verkehrsbetriebe Luzern (VBL). «Aber wenn wir eine Sicherheitslücke feststellen, suchen wir gemeinsam nach einer Optimierung.»

Zum konkreten Fall sagen die VBL aufgrund des laufenden Verfahrens nichts. Schuler versichert jedoch: «Der Bereich auf und um den Bahnhofplatz wird laufend optimiert und beobachtet.» Im Allgemeinen benötige es in diesem Bereich eine gegenseitige Rücksichtnahme seitens Verkehr und Fussgänger.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 23.06.2020, 17:38 Uhr

    Die Absperrung davor ist ja bloss zum Spass da…
    Hätte sie auch auf ein fehlendes «Bitte nicht hinpinkeln»-Schild hingewiesen falls sie beim Wasserlassen auf dem Perron erwischt worden wäre?

    Tragisch dass für solchen Nonsens überhaupt vor Gericht gegangen werden muss, der Fahrdienstmitarbeiter hat ja sonst nichts zu tun…

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  • Profilfoto von J Müller
    J Müller, 22.06.2020, 15:44 Uhr

    ist ja klar der Chauffeur hat nicht weit genug Ausgeholt,,,, zudem der Dümste Grusigste Platz den es gibt uns wurde dazumal Gesagt der Richard Wagner Brunnen kämme wieder dahin mit Grünfläche ,Botanisch gestallt ,es wird immer versprochen aber getan,,,,

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