Rasante Flucht durch Luzern

Schuss durch Luzerner Polizei: Verdächtiger ist in U-Haft

Hier nahm die Verfolgungsjagd ihren Anfang: Die Seebrücke in Luzern. (Bild: Emmanuel Ammon / Aura)

Mit einem Schuss hat die Luzerner Polizei vor einer Woche einen Autofahrer zu stoppen versucht, der in der Stadt Luzern vor einer Polizeikontrolle flüchtete. Der Mann befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Die Luzerner Polizei wollte eigentlich nur seine Personalien kontrollieren – doch er ergriff kurzerhand die Flucht (zentralplus berichtete). Eine Woche, nachdem die Polizei einen 31-jährigen Schweizer durch einen Schuss auf sein Auto zu stoppen versuchte, rätselt die ganze Stadt darüber, was wohl seine Gründe für die rasante Flucht gewesen sein könnten.

Hatte der Mann eine Leiche im Kofferraum? War er auf Drogen? Geriet er in Panik? Die Gerüchteküche brodelt, harte Fakten sind bislang aber nur wenige bekannt. Klar ist: Der Mann befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft. «Das Zwangsmassnahmengericht hat den Antrag gutgeheissen», schreibt Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft Luzern, auf Anfrage.

Kantonspolizei Aargau untersucht Schuss durch Luzerner Polizei

Untersuchungshaft kann nur angeordnet werden, wenn entweder Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht. Mit Letzterem ist gemeint, dass ein Verdächtiger seine Spuren verwischen könnte – beispielsweise durch die Beeinflussung von Zeugen. In Anbetracht der rasanten Verfolgungsjagd scheint es plausibel, dass das Gericht sicherlich Ersteres bejahte.

Einerseits untersucht die Kantonspolizei Aargau derzeit die Umstände rund um die Schussabgabe der Luzerner Polizei. Andererseits sind die Ermittlungen zum Verhalten des Fahrers in Gange. Die Frage, ob Drogen im Spiel gewesen sind, kann Kopp derzeit noch nicht beantworten. «Die Probeergebnisse sind noch ausstehend», erklärt er.

Denkbar ist, dass der Mann sich der Gefährdung des Lebens schuldig gemacht hat. Dies weil er auf seiner Flucht mehrere Unfälle verursacht hat. Da das Verfahren derzeit noch läuft, kann Kopp aber weder dazu noch zu den Ergebnissen der Befragungen Auskunft geben.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Auskunft Simon Kopp
  • Medienmitteilung der Luzerner Polizei vom 31. Januar
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