Grünes Anliegen findet Gehör

Pilzverbot adieu! Luzerner Regierung will Schontage aufheben

Heute gilt im Kanton Luzern ein Pilzverbot vom 1. bis 7. jedes Monats. (Symbolbild: Unsplash)

Bislang gilt im Kanton Luzern: Pilze sammeln ist an den ersten sieben Tagen des Monats verboten. Die Grünen wollen dieses überholte Schutzkonzept kippen – und rennen bei der Regierung offene Türen ein. Damit ginge aber auch ein für Wild und Wald angenehmer Nebeneffekt verloren.

Wer im Kanton Luzern Pilze sammelt, ist mit einem Kalender gut beraten. Jeweils vom 1. bis 7. Tag jedes Monats gilt ein Sammelverbot. Ursprünglich zum Schutz des Bestandes eingeführt, kennen heute nur noch fünf Kantone solche Schontage.

Luzern könnte sich ebenfalls bald davon verabschieden. Der Regierungsrat ist bereit, die Pilzschontage aufzuheben. Er kommt damit einer Forderung der Grünen nach, die ein entsprechendes Postulat eingereicht hatten.

«Es freut mich, dass der Regierungsrat endlich bereit ist, die Pilzschontage abzuschaffen», sagt Kantonsrätin Noëlle Bucher, die das Postulat eingereicht hatte. Sie begründete ihren Vorstoss mit der fehlenden Nützlichkeit.

«Für den Pilzschutz sind Schontage nicht effektiv», sagt die Stadtluzernerin. «Sie wirken sich beispielsweise nicht positiv aus auf den Pilzbestand in den Wäldern.» Bucher verweist auf eine Langzeitstudie der Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, die keine positiven Wirkungen der Schontage auf die Zahl und Vielfalt der Pilze nachweisen konnte.

Pilzen hilft's nicht, aber Wald und Wild

Trotzdem sind die Meinungen zu dieser Frage gespalten, wie eine Umfrage zeigt, die der Regierungsrat 2017 durchführte. «Die Konsultation ergab ein völlig kontroverses Resultat», schreibt er in der Stellungnahme zu Buchers Postulat. Die Pilzsammler und ihre Vereine sprachen sich für eine Aufhebung der Schonzeit aus, alle anderen Befragten – Jagdverband, Naturschutzorganisationen und Tourismusverantwortliche – unterstützten die Pilzschonzeit.

Und zwar insbesondere wegen eines willkommenen Nebeneffekts: In den sieben Tagen der Verbotszeit sind die Wälder vor Pilzlern geschützt, die üblicherweise abseits der Wege unterwegs sind. Das sei heute offenkundig wichtiger geworden als der ursprüngliche Schutzzweck der Schontage, so der Regierungsrat.

«Eine Störung des Lebensraums ist unabhängig von den Pilzschontagen gegeben, so lange sich Spaziergänger in den Wäldern aufhalten.» 

Noëlle Bucher, Kantonsrätin (Grüne)

Um unnötige Vorschriften abzubauen und im Sinne einer Liberalisierung will er deshalb die Schontage streichen. Dass die «ruhige Woche» für Wald und Wild damit verloren geht, nimmt der Regierungsrat explizit in Kauf.

Erstaunen mag, dass die Grünen sich angesichts dessen indirekt gegen den Schutz des Waldes engagieren. Noëlle Bucher differenziert: «Weshalb Pilzsammler und Pilzsammlerinnen einseitig mit einem ‹Waldverbot› belegt werden, leuchtet nicht ein.» Mit dem Sammelverbot vermeide man zwar vielleicht einige Schritte im Luzerner Wald, so Bucher, doch die würden dann im Nidwaldner oder Berner Wald begangen.

Zwei Kilo pro Person und Tag

Bestehen bleiben die Limiten bei den Mengen: Pro Person und Tag dürfen nicht mehr als zwei Kilogramm Pilze gesammelt werden. Bei Morcheln und Eierschwämmen sind nur 500 Gramm erlaubt.

«Zudem ist eine Störung des Lebensraums unabhängig von den Pilzschontagen gegeben, so lange sich Spaziergänger in den Wäldern aufhalten.» Erst mit einem allgemeinen Begehungsverbot für den Wald könnte man diesbezüglich etwas erreichen. «Und das ginge auch mir als Grüne zu weit.» 

Regierung ist gegen Schongebiete

Als Ersatz für die Schontage schlägt sie sogenannte Pilzschongebiete vor. In solchen dürften Spaziergänger und Pilzsammlerinnen die markierten Wege nicht verlassen.

Darauf will der Regierungsrat allerdings verzichten. Solche Schongebiete auszuwählen und verbindlich festzulegen wäre laut Regierung mit einem immensen Aufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen stehe. Abgesehen von den fehlenden rechtlichen Grundlagen will die Regierung zudem die vorgesehene Liberalisierung nicht «durch ein unabsehbares Konstrukt neuer Instrumente und Vorschriften» ablösen.

Kantonsrat entscheidet – nicht zum ersten Mal

Bevor die Schontage ganz der Vergangenheit angehören, muss der Kantonsrat der Änderung zustimmen. Bereits vor zwölf Jahren kam die Frage aufs politische Tapet, damals entschied sich das Parlament für die Beibehaltung der Schontage.

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