«E Löu, e blöde Siech, e Glünggi un e Sürmu …»

Parkplatz-Rauferei in Baar: Plötzlich flogen die Fäuste wild durcheinander

Die Fäuste flogen wild durcheinander – so dass unklar ist, wer welche Verletzung verursacht hat. (Bild: Symbolbild, Mote Oo Education, Pixabay)

Auf einem Parkplatz in Baar ging es im Juni 2019 zu wie in einem Mani-Matter-Lied. Zwölf junge Männer schlugen sich gegenseitig grün und blau. Worum es letztlich ging, scheint bis heute keiner so recht zu wissen. Doch Strafen setzt es für alle.

«Schimpfwörter sy Glückssach», heisst das Lied von Mani Matter, in dem vier Männer wie wild aufeinander einschlagen – und am Schluss keiner mehr weiss, wer jetzt eigentlich was zu wem gesagt und damit den Krach verursacht hat.

Eine ganz ähnliche Szene trug sind im Juni 2019 am frühen Abend auf einem Parkplatz in Baar zu. Zwölf Männer aus Sri Lanka – zwischen 20 und 33 Jahre alt – gingen aufeinander los. Einer packte den anderen am Kragen, einer schupfte den anderen, dann flogen die Fäuste und schliesslich kam noch einer dazu, der mit einem Cricketschläger wütete.

In Mitleidenschaft gezogen waren anderntags alle. Blaue Flecken, Riss-Quetschwunden, Prellungen, ein Knochenriss und sogar zwei Schädel-Hirn-Traumata waren das Resultat der wilden Schlägerei. Zwei der Männer waren über eine Woche arbeitsunfähig, einer hatte eine tiefe Kerbe am Kinn, die genäht werden musste.

Zwei Schlägereien an einem Tag

Wer den Streit angefangen hat, liess sich nicht ermitteln. Klar ist: vier der Männer waren bereits einige Stunden vorher in Oberägeri aneinandergeraten. Die drei Küchenhilfen und der Lagerist hauten sich schon am Nachmittag vor der Mehrzweckanlage Maienmatt die Fäuste um die Ohren. Es war ein Kampf zwei gegen zwei. Ein 26-Jähriger wurde zu Boden geworfen. Dabei kam es zum ersten Schädel-Hirn-Trauma.

Trotz Brummschädel holte sich der Lagerist nach der Prügelei lieber Verstärkung, als nach Hause zu gehen und seine Wunden zu lecken. Und so kam es zu der zweiten Auseinandersetzung in Baar, wo sich die vier Kontrahenten wieder trafen – in Begleitung eines Bäckers, eines Coiffeurs, eines Elektrikers, einer Mobiltechnikers sowie zweier Arbeitssuchender.

Mitgegangen, mitgefangen

Ein gezielter Stoss dürfte für das zweite Schädelhirn-Trauma des Tages verantwortlich sein, vermutet die Staatsanwaltschaft. Bei einem solchen Durcheinander ist es aber unmöglich herauszufinden, welcher der Streithähne nun genau welche Verletzung verursacht hat. Das Strafrecht kennt deshalb den Begriff des Raufhandels. Das sind Schlägereien von mindestens drei Personen, die zu einer Körperverletzung führen.

Die Verletzungen werden letztlich allen angerechnet, die dabei waren. Mitgegangen, mitgefangen. Die Überlegung dahinter: Jeder der Gruppe musste damit rechnen, dass ihm die anderen zu Hilfe eilen, wenn er angegriffen wird oder zuschlägt. Damit hat auch jeder die entstandenen Verletzungen in Kauf genommen.

Geldstrafen und Bussen für alle

Jene vier Männer, die sich an beiden Prügeleien beteiligt haben, werden zu bedingten Geldstrafen in der Höhe von 60 Tagessätzen sowie Bussen zwischen 1350 und 1800 Franken verurteilt. Die Höhe der Tagessätze ist abhängig von ihren Einkommen und daher unterschiedlich. Einer der Küchengehilfen bekommt zudem noch 20 Tagessätze mehr aufgebrummt, weil er auch noch betrunken am Steuer erwischt worden ist.

Die meisten Beteiligten werden mit bedingten Geldstrafen von 40 Tagessätzen bestraft sowie Bussen um die 100 Franken bestraft. Nur für denjenigen, der den Cricketschläger dabei hatte, wird es happiger. Ihn verurteilt die Staatsanwaltschaft Zug zu 80 Tagessätzen sowie zu einer Busse von 1000 Franken.

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