Lob aus Luzern für Bundesgerichtsurteil

«Niemand wird süchtig, um eine IV-Rente zu erhalten»

Drogensüchtige könnten zukünftig eine IV-Rente erhalten. (Bild: Sergey Tryapitsyn)

Alkohol, Drogen, Tabletten: Wer an einer Sucht erkrankt, kann sich zukünftig Hoffnungen auf eine IV-Rente machen. Luzerner Fachpersonen begrüssen, dass mit dem Bundesgerichtsurteil ein altes Klischee widerlegt wird. Die IV-Stellen erwarten mehr Arbeit – aber keine erheblichen Mehrkosten.

Drogensüchtig? Selber schuld. So lautete bislang die Devise, wenn es um die Frage ging, ob Suchtkranke Anspruch auf eine Invalidenrente erheben können. Doch nun hat das Bundesgericht einen wegweisenden Entscheid gefällt: Künftig werden Suchterkrankungen wie psychische Krankheiten beurteilt.

Das heisst: Alkoholiker, Tablettensüchtige oder Rauschgiftabhängige können eine Rente beantragen, wenn sie wegen ihrer Sucht arbeitsunfähig sind. Bislang erhielten sie nur Versicherungsgeld, wenn ihre Abhängigkeit von einer anderen Krankheit resultierte oder in einer solchen mündete. Das Bundesgerichtsurteil hiess die Beschwerde eines Mannes gut, der von Schlafmitteln und Opioiden abhängig war.

Die Vorinstanzen lehnten seinen Anspruch auf eine IV-Rente ab, weil er seine Sucht und entsprechend seine Arbeitsunfähigkeit – gemäss bisheriger Rechtssprechung – selber zu verantworten hatte. Nun anerkennt das Bundesgericht, dass diese Haltung auch gemäss medizinischen Erkenntnissen nicht mehr haltbar ist.

Fachpersonen loben Bundesrichter

«Das ist ein Gewinn für die Patienten und vereinfacht unsere Arbeit mit ihnen», sagt Thomas Schwaller, leitender Arzt der ambulanten Psychiatrie in Luzern und damit zuständig für die Abgabestelle Drop-In im Bruchquartier. Er begrüsst es, dass nun auch die IV akzeptieren müsse, was medizinisch längst erwiesen ist: Dass Sucht eine Krankheit darstellt und keine «Charakterfrage» sei.

«Viele meinen, Süchtige seien selber schuld. Das ist ein völliger Irrglaube.»

Thomas Schwaller, Luzerner Psychiatrie

Das Urteil entkräftet gemäss Schwaller auch viele Vorurteile. «Viele meinen, Süchtige seien selber schuld und konsumierten nur aus Spass Drogen. Das ist ein völliger Irrglaube und entspricht keineswegs der Realität.» Bei den Patienten handle es sich in der Regel um schwer kranke Menschen, die aufgrund verschiedener Einflüsse nicht mehr arbeitsfähig seien.

Was heisst das für die Betroffenen?

«Es ist ein fortschrittlicher und kohärenter Entscheid», sagt Ruedi Studer. Der Sozialarbeiter ist Geschäftsführer des Sozialberatungszentrums (Sobz) Luzern, wo unter anderem Menschen mit problematischem oder abhängigem Alkohol- und Medikamentengebrauch beraten werden.

Obwohl aus medizinischer Sicht eine Sucht klar als Krankheit gelte, habe das bislang nicht für eine IV-Rente ausgereicht, so Studer. Eine solche kam erst infrage, wenn die betroffenen Personen bereits gravierende, gesundheitliche Folgeschäden aufwiesen. «Bis es so weit ist, braucht es im Alkoholbereich relativ viel, unter Umständen dauert das Jahre.» 

Das habe teilweise dazu geführt, dass eine stark alkoholabhängige Person in die Sozialhilfe abrutschte, obwohl sie vom medizinischen Standpunkt her gesehen nicht weniger krank war als jemand, der beispielsweise an einer anderweitigen psychiatrischen Erkrankung litt und eine IV-Rente beziehen konnte.

Zudem habe die IV beim Thema Sucht teilweise Abstinenzauflagen von beispielsweise einem halben Jahr gefordert, um zu beurteilen, ob die Arbeitsunfähigkeit auf die Sucht oder eine andere Erkrankung zurückzuführen sei. Gerade für jene, die aufgrund ihres ausgeprägten Alkoholkonsums nicht mehr arbeiten konnten – und also für eine IV-Rente infrage gekommen wären –, sei diese Vorgabe aber eine «pure Überforderung».

«Die Sucht ist oft mit grossem Leiden verbunden.»

Ruedi Studer, Sozialberatungszentrum Luzern

Trotz des wegweisenden Bundesgerichtsurteils rechnet Ruedi Studer nicht mit viel mehr Renten. Zum einen, weil der grösste Teil der Sobz-Klienten im Alkoholbereich in der Lage sei, einer Arbeit nachzugehen. Zum anderen entspreche eine Rente kaum je dem Ziel der Betroffenen: «Ihr oft wechselhafter und schwieriger Umgang mit dem Trinken von Alkohol ist oft mit grossem Leiden verbunden. Einem Leiden am eigenen Unvermögen, aber auch an den sozialen Folgen ihrer Sucht. Diese Menschen sind nicht auf eine IV-Rente erpicht.» 

Thomas Schwaller von der Luzerner Psychiatrie doppelt nach: «Niemand wird süchtig, um eine IV-Rente zu erhalten.» Die meisten Menschen in einer substitutionsgestützten Behandlung – zum Beispiel einem Heroin- oder Methadon-Programm – hätten einen langen Weg hinter sich, mitsamt den psychischen Folgen des gesellschaftlichen und sozialen Abstiegs. Diejenigen, die «nur» eine Sucht haben und deshalb neu einen Anspruch auf eine IV-Rente erheben können, machen laut Schwaller den kleineren Teil aus.

IV-Stellen erwarten mehr Anmeldungen

Zurückhaltend äussern sich die IV-Stellen von Luzern und Zug. «Es ist damit zu rechnen, dass es Suchtkranke geben wird, die sich aufgrund der veränderten Ausgangslage bei WAS IV Luzern zum Leistungsbezug anmelden», sagt Benno Muff, Direktor ad interim der IV-Stelle in Luzern, die seit Anfang Jahr bei Wirtschaft Arbeit Soziales (WAS) angesiedelt ist. «Wie viele das sein werden und ob diese zu einem Rentenanspruch führen, können wir nicht abschätzen.»

Auch bei der IV-Stelle Zug wagt man keine Prognosen: «Wir können nicht abschätzen, wie viele Gesuche mehr eingehen werden», sagt Mediensprecherin Livia Sturm auf Anfrage. Gleichwohl rechnet man in Zug mit mehr Arbeit, da die entsprechenden Verfahren und Auflagen aufwändig seien.

«Wir erwarten keine erheblichen Mehrkosten und Aufwände.»

Benno Muff, Direktor ad interim WAS IV Luzern

Die Stellen erfassen statistisch nicht, wieso jemand eine IV-Leistung beansprucht und aus welchem Grund sie abgelehnt wird. Entsprechend fehlen Zahlen über Suchtkranke, die trotz Antrag bisher keine Rente erhielten. «Darum wissen wir nicht, wie viele Personen mit einer Suchterkrankung wegen der bisherigen Rechtsprechung keine Leistung erhalten haben und möglicherweise unter der neuen Rechtsprechung eine Leistung erhalten würden», sagt Muff.

«Ebenso wenig kann abgeschätzt werden, wie viele Personen sich in Kenntnis der langjährigen bisherigen Rechtsprechung gar nicht für IV-Leistungen angemeldet haben», ergänzt Sturm. Auch das Bundesamt für Sozialversicherungen kann diesbezüglich keine Grössenordnung angeben.

IV-Rente gibt's nicht automatisch

Auch was die finanziellen Folgen betrifft, wollen sich die IV-Stellen von Zug und Luzern nicht auf die Äste hinauslassen. «Wir erwarten aber keine erheblichen Mehrkosten und Aufwände», sagt Benno Muff und erklärt: «Es ist ja nicht so, dass nun jede Abhängigkeit zu einer Leistung der IV führt.» Er spricht damit an, dass Süchtige wegen des Urteils nicht automatisch eine Rente zugesprochen bekommen.

Die Richter halten fest, dass jeder Fall einzeln beurteilt werden muss und zwar mit dem sogenannten «strukturierten Beweisverfahren». Dabei werden mehrere Indikatoren herangezogen, um die Arbeitsfähigkeit einer Person abzuklären.

Benno Muff verweist zudem auf die Schadenminderungspflicht. «Wer eine Rente erhält, kann zu einer (zumutbaren) Therapie zur Verminderung oder Beseitigung der Abhängigkeit verpflichtet werden.» Verweigern sie sich, kann die Rente gekürzt oder gestrichen werden.

Hinweis: Urteil 9C_724/2018 vom 11. Juli 2019.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 07.08.2019, 08:01 Uhr

    Diese ganzen Thesen der sog. «Fachleute» muss in der Praxis erst bewiesen werden. Ich halte dieses Vorgehen generell als im Kern unsolidarisch. Die Probleme werden so nur umverteilt. Eine Lösungsstrategie ist dieses Konzept jedenfalls nicht. Lediglich verzweifelte Symptombekämpfung. Und ja, allenfalls doch auch ein Fehlanreiz. Pull- und Push-Faktoren gibt es auch im Sozialversicherungsbereich zu verzeichnen. Die «Heilung» liegt in der Liberalisierung des Drogenmarktes und der entsprechenden Besteuerung. Ausserdem ist die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens für ALLE erneut zu prüfen. Dieser progressive Ansatz ist unbedingt weiterhin zu verfolgen, da er aus verschiedenen Aspekten die beste Wahl für die Herausforderungen der Zukunft zu sein scheint!

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