Weil sie sich und ihre Freundin beim Sex filmte

Luzernerin wegen Kinderpornografie verurteilt

Ein privates Video zweier Frauen beim Liebesspiel taxiert das Kriminalgericht Luzern als Kinderpornografie – weil eine der beiden noch minderjährig war.

Zwei junge Frauen machen Filmaufnahmen, die sie beim einvernehmlichen Sex zeigen. Das Problem: Eine der beiden ist minderjährig. Nun verurteilt das Kriminalgericht Luzern die andere wegen Kinderpornografie.

In welchen Fällen sollte sich der Staat in das Privatleben seiner Bürgerinnen einmischen? Das ist eine Frage, mit der sich das Kriminalgericht Luzern kürzlich beschäftigen musste. Passiert war Folgendes: Eine 19-jährige Luzernerin hatte im August 2020 mit ihrer Freundin geschlafen – und das Liebesspiel mit ihrem Mobiltelefon gefilmt. Die beiden machten auch erotische Fotos von sich, auf dem sie oben ohne zu sehen sind.

Die Freundin war zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt. Die Sache wäre wohl nie ans Licht gekommen, wenn die Luzernerin nicht einen kurzen Ausschnitt des Videos an den Vater ihrer Freundin geschickt hätte. Sie tat es, um dem Mann zu beweisen, dass die sexuellen Handlungen mit seiner Tochter einvernehmlich gewesen sind. Das sagte sie jedenfalls gegenüber der Polizei.

Private Aufnahmen als Liebespaar – trotzdem ist es Kinderpornografie

Das Problem: Auch wenn die Freundin den Aufnahmen zugestimmt hatte: Bei dem Film handelt es sich rechtlich gesehen um Kinderpornografie. Daher musste sich die Luzernerin vor dem Kriminalgericht verantworten.

Die Frau lebt zwar seit ihrer Kindheit in der Schweiz, sie hat aber keinen Schweizer Pass. Im Falle einer Verurteilung droht ihr daher der Landesverweis. Dieser ist bei Fällen von Kinderpornografie eigentlich obligatorisch.

In diesem Fall berücksichtigte das Kriminalgericht, dass es sich keineswegs um einen schweren Fall handelt. Die beiden Frauen waren zum Tatzeitpunkt ein Liebespaar, weder die sexuellen Handlungen, noch die Aufnahmen wurden gegen den Willen des Opfers gemacht.

Die beiden haben sich ausgesprochen

Auch wenn die beiden heute nicht mehr zusammen sind, so haben sie die ganze Angelegenheit doch inzwischen persönlich geklärt beziehungsweise abgeschlossen. Die Ex-Freundin hat denn auch sämtliche Strafanträge zurückgezogen und ihr Desinteresse an der Strafverfolgung erklärt.

Da es sich bei Kinderpornografie aber nicht um ein Antragsdelikt handelt, wird die junge Frau dennoch verurteilt. Das Kriminalgericht Luzern bestraft sie mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à je 90 Franken. Das heisst: Sie muss diese nur bezahlen, wenn sie sich innerhalb von zwei Jahren ein ähnliches Delikt zuschulden kommen lässt. Sofort fällig wird eine Busse von 1’600 Franken, wie aus dem rechtskräftigen Urteil hervorgeht.

Auf einen Landesverweis verzichtet das Gericht, weil die Frau in der Schweiz gut integriert ist, alle Freunde und fast alle Verwandten hier leben und eine Integration im Heimatland eher schwierig sein dürfte.

10 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon