Nach Aufhebung des vorläufigen Berufsverbots

Luzerner Gesundheitsbehörde behält Corona-Skeptiker-Arzt Heisler im Auge

Darf wieder Patienten in seiner Hausarzt-Praxis in Ebikon behandeln: Der umstrittene Corona-skeptische Luzerner Mediziner Andreas Heisler. (Bild: zvg)

Der Luzerner Hausarzt und Corona-Skeptiker Andreas Heisler ist zurück! Recherchen von zentralplus haben gezeigt, dass der Mediziner wieder in seiner Hausarzt-Praxis in Ebikon Patienten behandeln darf. Jetzt nimmt das zuständige Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern Stellung zur Causa Heisler.

Der Ebiker Hausarzt Andreas Heisler ist eine führende Figur in der Szene der Corona-Massnahmen-Kritiker. Mit kruden Theorien und fragwürdigen Praktiken hat der Luzerner Mediziner immer wieder für Aufregung gesorgt. Der Skeptiker-Arzt hält seit Monaten die Behörden und Gerichte auf Trab.

Nach einer Vielzahl an Verstössen gegen die geltende Covid-19-Gesetzgebung hat der Kanton Luzern schliesslich interveniert. Heisler wurde ein Berufsverbot erteilt – gestützt durch ein Urteil des Luzerner Kantonsgerichts. Eine Beschwerde beim Bundesgericht im Fall Heisler ist derzeit noch hängig (zentralplus berichtete).

Luzerner Gesundheitsdepartement erlaubt Heisler wieder zu arbeiten

Doch wie Recherchen von zentralplus gezeigt haben, wurde der vorläufige Entzug seiner Berufsbewilligung Mitte Juni 2021 wieder aufgehoben (zentralplus berichtete). Das bestätigt nun auch das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern auf Anfrage von zentralplus. Demnach darf Heisler wieder in seiner Ebiker Hausarzt-Praxis praktizieren.

Grund für die Aufhebung des vorläufigen Berufsverbots durch die Dienststelle Gesundheit und Sport des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern sei «die Erklärung von Dr. Heisler, sich im Rahmen seiner Berufsausübung als Arzt an die massgebenden rechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu halten».

Corona-Skeptiker muss sich an Maskenpflicht halten

Auch wenn der Corona-skeptische Hausarzt in der Vergangenheit mehrfach gegen geltendes Recht in Bezug auf die Covid-19-Gesetzgebung verstossen hat und damit eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit darstelle, rudert das Luzerner Gesundheitsdepartement nun zurück.

«Mit der Erklärung von Dr. Heisler, sich im Rahmen seiner Berufsausübung an die massgebenden rechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu halten, ist davon auszugehen, dass von ihm keine Gefahr mehr für die öffentliche Gesundheit ausgeht. Damit entfällt der Grund für den weiteren vorsorglichen Entzug seiner Berufsausübungsbewilligung», heisst es beim Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern.

Hausarzt Heisler weilt derweil noch in den Ferien an Frankreichs Atlantikküste. «Ich werde jetzt noch eine paar Tage in den Ferien sein. Und werde dann am 5. Juli endlich wieder mit der Sprechstunde anfangen», so der Ebiker Hausarzt.

Die Aufhebung des vorsorglichen Entzuges der Berufsausübungsbewilligung erfolgte bereits mittels Verfügung vom 15. Juni 2021 und trat umgehend in Kraft. Doch: «Die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) behält sich vor, die Einhaltung der massgebenden rechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, auch vor Ort, zu überprüfen», wie es bei der zuständigen Behörde heisst.

Umstrittener Hausarzt Heisler bleibt uneinsichtig

Der umstrittene Hausarzt gibt sich zwar geläutert, will nun doch bei der Behandlung von Patienten Maske tragen. Dennoch bleiben Zweifel an seiner Einsichtigkeit. Denn nur vier Tage nachdem der vorsorgliche Entzug seiner Berufserlaubnis aufgehoben wurde, posaunt er in einem Live-Stream heraus: «Ich würde alles wieder genau gleich machen, wie ich’s gemacht habe.»

Bei der zuständigen Behörde nimmt man dies zur Kenntnis. «Ob und inwieweit die Aussagen im Video auf das aufsichtsrechtliche Verfahren Auswirkungen haben werden, bleibt zu prüfen», so das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern.

Auch wenn der Ebiker Hausarzt wieder praktizieren darf, noch ist die Causa Heisler nicht vom Tisch. Denn wie das Luzerner Gesundheits- und Sozialdepartement bestätigt, läuft «das aufsichtsrechtliche Verfahren wegen vermuteter Verletzung gesetzlicher Berufspflichten» weiter. Es bleibe von der Aufhebung des vorsorglichen Bewilligungsentzuges unberührt. Auf Inhalte und Stand des noch laufenden aufsichtsrechtlichen Verfahren will die Behörde nicht näher eingehen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Martha
    Martha, 27.06.2021, 17:35 Uhr

    Bravo endlich kehrt Vernunft ein. Gott sei Dank gibt es noch solch tapfere Ärzte

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