Junge Männer pfiffen auf die Abstandsregeln

Corona-Bussen: Zuger Staatsanwaltschaft verschickte falsche Rechnungen

Wenn die Distanzregeln nicht eingehalten wurden, suchte die Zuger Polizei zunächst das Gespräch – bei Uneinsichtigkeit drohte eine Busse. (Bild: Archivbild Zuger Polizei)

27 Strafbefehle wegen Verstössen gegen die Covid-Verordnung sind im Juli rechtskräftig geworden. Sie zeigen, dass es vor allem junge Männer sind, die sich nicht um die Abstandsregeln scherten. Aber: Es zahlten nicht alle gleich viel für ihre Verstösse.

Sich mit mehr als fünf Personen gleichzeitig zu treffen – das war im März und April in der Schweiz verboten. Um eine Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, entschied der Bundesrat, dass ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden muss.

Die Zuger Polizei hatte alle Hände voll zu tun, diese Regeln durchzusetzen (zentralplus berichtete). Wenn Überzeugungsarbeit nicht half, wurden Bussen verteilt.

zentralplus hat alle Covid-Strafbefehle ausgewertet, die im Juli rechtskräftig wurden. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen sich die Betroffenen gegen eine Busse mittels Einsprache gewehrt haben.

So setzt sich die Gruppe der Renitenten zusammen

Verschiedene Kostenpauschalen – je nach Staatsanwalt

Eines teilt die Gruppe der Gebüssten: Nämlich die Frage, wie viel sie zu zahlen hatten. 13 mussten neben der Busse von 100 Franken mit weiteren 100 Franken für die Auslagen der Zuger Polizei aufkommen. In 14 Fällen wurde die Pauschale hingegen auf 150 Franken angesetzt, so dass die Betroffenen insgesamt 250 Franken überweisen mussten.

Die Zuger Strafuntersuchungsbehörden bestätigen auf Anfrage, dass bei den Strafbefehlen betreffend die Covid-19-Verordnung zwei verschiedene Kostenpauschalen verrechnet wurden. «Es ist uns diesbezüglich ein Fehler unterlaufen und wir entschuldigen uns dafür», sagt Sprecherin Sandra Peier.

Der korrekte Kostenansatz für eine Einsprache nach einer Ordnungsbusse beläuft sich auf 150 Franken. «Dies ist so in unseren internen Richtlinien festgehalten. Somit hat keine Person fälschlicherweise zu viel bezahlt.»

Nachzahlen müssen die Glückspilze nicht, weil die Strafbefehle bereits rechtskräftig geworden sind.

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