Störend oder nicht störend: Eine Frage der Auslegung

FDP-Politiker fürchten, dass Airbnbs zum Störfaktor werden

Gleich neben einer Airbnb-Wohnung zu leben, heisst nichts anderes, als alle paar Tage neue Nachbarn zu haben. Das ist nicht nur lustig. (Bild: zvg)

Airbnb-Angebote mitten im Wohnquartier. Ist das rechtens? Zwei Zuger FDP-Kantonsräte befürchten, dass die Nachbarschaft negative Auswirkungen erdulden muss.

Auch wenn die ganze Tourismusbranche und damit auch Angebote wie Airbnb zurzeit natürlich lahmliegen, so sind sie doch äusserst beliebt bei Reisenden.

In Luzern sind Airbnb und Co. so beliebt, dass das bereits zu Problemen geführt hat (zentralplus berichtete). Mieter mussten dort sehr unschöne Erfahrungen machen, nachdem Wohnungen im gleichen Haus zu Airbnbs umgenutzt wurden.

Die Zuger FDP-Kantonsräte Markus Spörri und Thomas Gander befürchten auch in Zug unschöne Auswüchse des Sharing-Angebots. Aus diesem Grund haben sie im November letzten Jahres beim Regierungsrat eine Interpellation zum Thema eingereicht.

Wo darf Airbnb überhaupt sein?

Darin wollten sie unter anderem wissen, wie es denn bezüglich der Zonenkonformität gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz aussehe und ob es überhaupt rechtens sei, Airbnb in einer reinen Wohnzone zu betreiben.

Die Regierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die Nutzung von Räumlichkeiten zur kurzfristigen Beherbergung von Personen in Dienstleistungs- und Mischzonen unproblematisch sei. Eine solche Nutzung in reinen Wohnzonen sei jedoch nur dann zulässig, wenn sie «nicht störend» sei.

Störend oder nicht störend, das ist hier die Frage

Hotels oder Restaurants seien vom Emmissionsniveau her «per se nicht mehr als nicht störend, sondern bisweilen eher als mässig störend» zu taxieren. Sie würden daher in eine Mischzone gehören.

Anders verhält es sich mit Airbnbs. «Der Nutzungszweck einer Wohnung bleibt derselbe, unabhängig davon, ob die Wohnung dauerhaft oder bloss als Ferienwohnung vermietet wird», so die Regierung in ihrer Antwort. So würden aus einer abstrakten Sicht keine relevanten zusätzlichen Emmissionen erzeugt und somit sei immer noch von einer Wohnnutzung auszugehen. Deshalb sei Airbnb als wohnzohnenkonform zu betrachten.

Die Exekutive gibt ausserdem zu bedenken, dass auch in einer reinen Wohnzone die Unterbringung von Gewerbe möglich sei. Dies, sofern es sich eben um nicht störendes Gewerbe handle.

Ausländische Airbnb-Nutzer kommen in die Kartei

Eine in der Interpellation gestellte Frage betrifft die Sicherheit. Wenn Fremde im eigenen Haus ein- und ausgehen, kann das auch eine gewisse Unsicherheit hervorrufen. Der Regierungsrat verweist diesbezüglich darauf, dass der Kanton Zug quasi als Vorreiter seit 2017 eine Beherbergungsabgabe für Airbnb-Unterkünfte erhebt. «Dabei erfolgt gleichzeitig die Erhebung der entsprechenden Personalien.»

Mieten ausländische Personen die Angebote, gelange die Meldung der Personalien jeweils an die zuständige kantonale Behörde. Ausserdem müssen Gastgeber – also auch Airbnb-Anbieter – aus kriminalpolizeilichen Gründen von jedem Gast bei dessen Ankunft einen Meldeschein ausfüllen lassen. Diese würden umgehend der Zuger Polizei weitergeleitet, die sie kontrolliere und weiterverarbeite.

Jeden Tag neue Nachbarn? Das ist nicht nur schön

Thomas Gander ist nicht ganz zufrieden mit der Antwort des Regierungsrats. Wohl ist er der Ansicht, die Regierung habe bei der Beantwortung einen guten Job geleistet. Dennoch gibt er zu bedenken: «Mir wurde schon von Stockwerkeigentümern zugetragen, dass man es als störend empfinde, wenn täglich fremde Leute im Wohnhaus ein- und ausgehen.» Airbnb könne zu einem Unbehagen bei Mitmietern und Miteigentümern führen, so Gander weiter.

Er gibt zu bedenken: «Was ist störend, was nicht? Die Begrifflichkeit «nicht störend» bezieht sich auf Emissionen. Die Frequenz, mit der Touristen in einer Wohnung ein- und ausgehen, ist wohl nicht höher, als wenn ein normaler Nachbar das tut.» Und weiter: «Es ist vielmehr eine subjektive Wahrnehmung, die sich nicht in Form von Emissionen messen lässt.»

Die Antwort auf die Interpellation sei somit zwar korrekt. «Das Unbehagen, respektive die Sicherheitsbedenken lassen sich jedoch damit nicht aus dem Weg räumen», so Gander.

Weiteren Handlungsbedarf sieht der Freisinnige derzeit dennoch nicht. «Ich bin auch nicht der Ansicht, dass man Airbnbs in Wohnzonen kategorisch ausschliessen muss, erfreuen sich diese Geschäftsmodelle doch einer gewissen Beliebtheit», so Gander abschliessend.

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