Sursee: Massenkündigung hat jahrelange Folgen

Der Fall Bison geht in die nächste Runde

Der Fall sorgte nicht nur in Sursee für Aufsehen.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Mehr als sieben Jahre nach der Massenkündigung bei der Comparex Schweiz AG nimmt der Fall noch immer kein Ende: Sechs erstinstanzlich verurteilte Manager haben Berufung angemeldet. Sie sollen geholfen haben, 180 Mitarbeiter mit unlauteren Methoden abzuwerben, und einen Schaden von 25 Millionen Franken verursacht haben.

Es war ein Ereignis, das weit über Sursee hinaus für Schlagzeilen sorgte: 2010 kam es beim Informatik-Dienstleister Comparex Schweiz AG zu einem Massenexodus, 180 von 200 Mitarbeitern kündigten ihre Stelle am selben Tag. Sie alle wechselten kurzerhand zur Bison IT Services AG. Der Surseer Softwarehersteller hielt damals 30 Prozent der Comparex Schweiz AG, die mehrheitlich einem deutschen Konzern gehörte.

Für Letztere bedeutete der Abgang fast des gesamten Personals einen grossen Verlust – mit Folgen. Das Unternehmen musste 2012 seine Niederlassung in Sursee schliessen.

Auch juristisch hatte das Ganze ein Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Luzern hat gegen neun involvierte Personen Strafuntersuchungen geführt. Letzten Herbst kam es zu den ersten Schuldsprüchen: Die ehemaligen Chefs von Bison und Comparex wurden zu einer Freiheitsstrafe von je zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, die Mitarbeiter mit unlauteren Methoden abgeworben zu haben.

Kurz darauf hat das Luzerner Kriminalgericht vier weitere ehemalige Mitglieder der Comparex-Geschäftsleitung ebenfalls wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt und mit Geldstrafen im fünfstelligen Bereich belegt. Gegen drei weitere Personen wurden die Strafuntersuchungen eingestellt, weil ihnen kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden konnte.

Absichtlich düsteres Bild gezeichnet

Bereits diesen Sommer wurde bekannt, dass die zwei damaligen Geschäftsführer den Fall ans Kantonsgericht weiterziehen. Nun haben auch die vier weiteren Mittäter Berufung angemeldet. Inzwischen liegen die begründeten Urteile gegen diese vier Manager vor – die sich jeweils auf über 100 Seiten erstrecken und damit das Ausmass des Falls belegen.

Im Zentrum des Prozesses steht eine ominöse Mitarbeiterinfo, die im April 2010 kurzfristig einberufen wurde. Offiziell sollten die Angestellten über den Rücktritt des damaligen Bison-Chefs aus dem Comparex-Verwaltungsrat informiert werden. Doch dann nahm alles einen anderen Lauf. 

Der Ex-Chef von Bison soll nämlich falsche Angaben gemacht haben, was die Zukunft der Firma angeht. Insbesondere habe er seine Vermutung geäussert, dass der deutsche Mutterkonzern das Unternehmen zerstören werde.

Nach dieser «desolaten Prognose» ist die Bison-Gruppe laut Gerichtsurteil als «Retterin» präsentiert worden. Jeder Angestellte von Comparex habe gleichentags eine schriftliche, persönlich adressierte Stellenbestätigung der Bison Schweiz AG erhalten. Am selben Nachmittag hätten sie zudem eine Kündigungs-Vorlage erhalten, die sie nur noch unterschreiben mussten, um bei Comparex zu kündigen.

Verwaltungsrat aussen vor gelassen

Das Gericht wirft der Geschäftsleitung der Comparex Schweiz AG vor, den Verwaltungsrat bewusst von der Mitarbeiterinformation ausgeschlossen zu haben. Indem beispielsweise ein in Luzern wohnhafter Verwaltungsrat kurzerhand aus der Mailliste gelöscht worden sei.

Mit dem zustimmenden Stillschweigen haben die vier Manager laut Kriminalgericht die irreführenden Aussagen bestätigt. Dass der Verwaltungsrat sich nur vier Monate zuvor ausdrücklich zur Firma und den Geschäftsfeldern in der Schweiz bekannt hatte, sei nämlich nicht erwähnt worden. Ebenfalls hätten es die vier Geschäftsleitungs-Mitglieder unterlassen, die Interessen ihrer eigenen Firma Comparex zu vertreten – und beispielsweise gegen das Verteilen der Jobgarantien und Kündigungsschreiben einzuschreiten.

Die Beschuldigten sehen das komplett anders. Die Stimmung sei an der damaligen Veranstaltung plötzlich gekippt, als das Angebot für einen neuen Job zur Sprache kam. Die vier streiten ab, dass sie im Vorfeld etwas von diesen Plänen gewusst hätten. Sie hätten zudem die anschliessende Situation nicht mehr unter Kontrolle gehabt und auch keine Absicht gehegt, die Firma zu schädigen. In anderen Worten: Sie erachten sich als passive Zuschauer einer Maschinerie, die sie nicht selber in Gang setzten, aber auch nicht kontrollieren konnten.

Den vier Mittätern wird darüber hinaus vorgeworfen, dass sie den Verwaltungsrat über die Vorgänge hätten informieren sollen – zumal das Ganze «existenzbedrohende Ausmasse» angenommen habe, so das Kriminalgericht. Denn der Firma sei ein unmittelbarer Vermögensschaden von mindestens 12 Millionen Franken entstanden. Wenn man die entgangenen Gewinne und die Kosten für die Suche nach neuem Personal und für externe IT-Kräfte hinzuzieht, geht das Gericht gar von 25 Millionen Franken aus. Zahlen, die von damaligen GL-Mitgliedern allerdings bezweifelt werden.

Sorge bei der Belegschaft

Dem Vorfall ging eine monatelange Unruhe voraus, was die Zukunft der Comparex Schweiz AG betrifft. Denn in Deutschland hatte der Mutterkonzern dasselbe Geschäftsfeld aufgegeben und 170 Mitarbeiter entlassen – woraufhin die Angst in der Schweiz vor einem ähnlichen Niedergang wuchs. Sowohl der damalige Bison- als auch der damalige Comparex-Chef wälzten ihre eigenen Pläne für eine Rettung. Doch dann kam alles anders: Im Dezember stellte sich der Verwaltungsrat der Comparex explizit hinter die Schweiz und die beiden Geschäftsbereiche in Sursee.

Dennoch suchte man offenbar in den ersten Monaten des Jahres 2010 nach Sparmöglichkeiten. Zudem verdichteten sich die Gerüchte, wonach der Comparex-Chef abgesetzt werden solle. Die Verteidigung argumentierte denn auch, dass keineswegs klar gewesen sei, ob man noch an den Standort Schweiz geglaubt habe. Vielmehr ist von «Lippenbekenntnissen» und «Worthülsen» des deutschen Managements die Rede. Die Mitarbeiter seien verunsichert und unzufrieden gewesen.

Daraufhin fürchteten auch andere Mitglieder der Geschäftsleitung um ihre Stelle. Im Zuge dessen hätten die sechs Beschuldigten kurzerhand ebenjene Info-Veranstaltung für die Mitarbeiter organisiert, an der der damalige Bison-Chef seinen laut Gericht «perfiden Plan» vorstellte, mit dem die spätere Massenentlassung ihren Lauf nahm. Der Rest der Geschichte ist bekannt.

Mittelschweres Verschulden

Das Kriminalgericht sieht es als erwiesen an, dass sich die vier Manager der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht haben. Es verurteilte sie zu Geldstrafen zwischen 48’000 und 81’200 Franken, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommen Bussen zwischen 5000 bis 6000 Franken sowie Verfahrenskosten von je über 11’000 Franken.

Das Gericht anerkennt in seinen Urteilen gegen die vier Manager, dass sie in der Absicht handelten, die vermeintlich drohende eigene Entlassung zu verhindern und zum Wohl der Angestellten beizutragen. Zudem hätte sich das Quartett ganz spontan den Plänen angeschlossen und diese nicht im Vorfeld ausgeheckt.

Dennoch geht das Kriminalgericht von einem mittelschweren Tatverschulden aus. Es sei das Ziel gewesen, die Mitarbeiter zur Bison zu locken – im Bewusstsein um den Millionenschaden, welcher der Comparex dadurch entstehen würde. Die Beschuldigten zeigten im Rahmen des Prozesses aber weder Reue noch die Bereitschaft für ein Geständnis. Alle vier haben nun Berufung angemeldet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wann die Verhandlungen am Kantonsgericht stattfinden, ist noch offen. Klar ist hingegen, dass diese Geschichte auch siebeneinhalb Jahre nach dem verhängnisvollen Nachmittag noch kein Ende nimmt.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon