Zu hohe Auflagen für Zuger Haus?

Grosses Interesse an Bruchbude – trotz Haken

Praktisch, aber hässlich: der Plastikboden aus früherer Zeit.

Die Stadt Zug hat Anfang Jahr ein ganzes Bauernhaus ab 50’000 Franken zum Verkauf ausgeschrieben. Klingt schön, dürfte aber für die Interessenten anstrengend werden: Denn die Stadt hat mit enormen Auflagen dafür gesorgt, dass sie auch weiterhin mitreden darf. Viele liessen sich dadurch jedoch nicht abschrecken.

Zugegeben, es klingt etwas zu einfach: Ein ganzes Bauernhaus mit Umschwung mitten in der Stadt Zug. Das Ganze gibt’s ab 50’000 Franken. Das entsprechende Inserat, welches die Stadt Zug im Februar geschaltet hatte, klingt, als müsste es einen Haken haben.

In der Tat, Haken gibt es mehrere. Dies bezeugt ein Zuger Bauingenieur, der zunächst grosses Interesse am Haus in der Schochenmühle hatte. Aus persönlichen Gründen möchte er anonym bleiben. Nachdem er sich intensiv mit dem Fall befasst hatte und das Gebäude während zwei Stunden inspiziert hatte, blieb bei ihm einzig Ernüchterung. «Was die Stadt Zug will, ist nicht möglich.»

«Was die Stadt Zug will, ist nicht möglich.»

Ein Zuger Bauingenieur

Zur Ausgangslage: Die Stadt Zug verkauft das Haus in der Schochenmühle im Baurecht; das heisst, sie lässt Private den Umbau machen, kann jedoch mitreden und generiert zudem mittels Baurechtszins jährlich wiederkehrende Einnahmen. Was zunächst günstig klingt, dürfte schlussendlich teuer werden. Denn das besagte Gebäude ist in ziemlich miesem Zustand und muss komplett saniert werden.

Schwierige Bedingungen für Käufer

Der Umbau ist zudem an einige Bedingungen geknüpft. Weil das Haus im Inventar der schützenswerten Bauten ist, dürfen gegen aussen kaum Veränderungen gemacht werden, geschweige denn darf das Haus einem Neubau weichen. Laut dem Bauingenieur bestünden schwierige Voraussetzungen für eine Sanierung: «Beispielsweise gibt es einige Brandschutzvorschriften, die zu beachten sind. Man müsste Fluchtwege in einer gewissen Breite einhalten, dies ist jedoch baulich nicht gegeben. Und weiter nach aussen zu bauen ist wegen des Denkmalschutzes nicht möglich.»

Er schätzt die Kosten einer Sanierung auf 1,2 Millionen Franken. «Bisher ist am Haus ziemlich herumgebastelt worden. Einige Ecken des Gebäudes sind 200-jährig, andere wurden komplett ersetzt.»

Einschränkungen in Sachen Denkmalpflege, Nachhaltigkeit und Nutzungsabsichten

Beim Umbau muss also auf die Vorgaben der Denkmalpflege geachtet werden, doch die Stadt stellt auch ökologische Anforderungen. Weiter mussten Bewerber ein Nutzungskonzept mitliefern, welches vorab mit dem Amt für Raumplanung zu besprechen war. Dieses forderte in ihrer Stellungnahme zum Bau: «Anstelle von Wohnzwecken soll das instandgesetzte Gebäude als Begegnungsort dienen» und ein öffentlicher Raum für vielerlei Aktivitäten geschaffen werden. Zuletzt musste der Bewerbung auch ein Sanierungskonzept inklusive Referenzen beigelegt werden.

«Die Stadt Zug sollte so ehrlich sein und das Haus ganz verkaufen, nicht nur im Baurecht abgeben.»

Ein Zuger Bauingenieur

Der Ingenieur findet klare Worte für das Vorgehen der Stadt: «Sie will sich solche Objekte vom Leib halten und gibt die Verantwortung ab. Dennoch möchte sie hineinreden.» Weiter ist er der Ansicht: «Die Stadt Zug sollte so ehrlich sein und das Haus ganz verkaufen, nicht nur im Baurecht abgeben.»

Einige wollen’s trotzdem wissen

Das klingt also für potenzielle Käufer nach enormem Aufwand und wenig Nutzen. Als Bewerbungsschluss für den Verkauf hat die Stadt in ihren Unterlagen den 31.Mai 2015 angegeben. Hat überhaupt jemand auf die Ausschreibung reagiert?

«Wir haben Konzepte erhalten, die sehr vielversprechend sind.»

Karl Kobelt, Stadtzuger Finanzvorsteher

Durchaus, zeigt eine Anfrage bei der Stadt. Der Finanzvorsteher Karl Kobelt erklärt: «Wir haben verschiedene Bewerbungen erhalten, ein paar wenige davon sind nun in der engeren Auswahl, da sie den von der Stadt gesetzten Kriterien entsprechen.» Trotz all der Vorgaben und Hindernisse? Kobelt sagt dazu nur knapp: «Wir haben jedenfalls Konzepte erhalten, die sehr vielversprechend sind und die baurechtlichen und städtischen Vorgaben berücksichtigen.»

Bis Ende Oktober soll ein Käufer gefunden werden

Auf den Vorwurf hin, dass die Stadt sich mit dem Verkauf im Baurecht aus der Affäre zieht und ihre Verantwortung nicht wahrnimmt, erwidert Kobelt: «Eigentlich war geplant, dass wir das Haus selber renovieren. Aus ökonomischen und politischen Gründen wurde dieser Weg jedoch nicht weiterverfolgt. Wenn darum Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen den Umbau übernehmen können und wollen, dann ist das umso besser.» Bis Ende Oktober soll spätestens auskommen, wer das Haus schlussendlich kaufen und das Grundstück im Baurecht übernehmen darf.

Wer auch immer der Stadt das Haus abkaufen wird, muss sich sputen. Denn auch zeitlich setzt die Stadt Grenzen. Bis Ende 2016 muss das Gebäude laut den Vorgaben fertig saniert sein.

 

Ist das Vorgehen der Stadt in Ordnung oder müsste sie für den Umbau aufkommen? Ihre Meinung interessiert uns. Nutzen Sie die Kommentarfunktion!

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