Luzerner Regierungsrat relativiert Vorfall

Departement vertrödelt Beschwerde – Rüge bleibt folgenlos

Guido Graf

(Bild: les)

Das kantonale Gesundheits- und Sozialdepartement musste vom Gericht jüngst Kritik einstecken, weil es eine Beschwerde versanden liess. Nun rechtfertigt die Luzerner Regierung das Vorgehen. Und zeigt auf, dass es sich um eine Ausnahme handelte.

Eine Familie, die des Sozialhilfebetruges verdächtigt wurde. Eine Gemeinde, welche die Leistungen einstellte. Ein Sozialinspektor, der unrechtmässig Beweise sammelte. Und die Behörden, die den Fall lange liegen liessen. Das waren die Zutaten für eine Geschichte, mit dem sich kürzlich die Luzerner Gerichte und nun auch die Luzerner Politik beschäftigen muss.

Auslöser war das Urteil des Kantonsgerichts. Es rügte in seinem Entscheid unter anderem auch das kantonale Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD), wie die «Zentralschweiz am Sonntag» letzten Dezember berichtete. Denn das Departement von Guido Graf (CVP) hatte sich laut dem Urteil der Rechtsverzögerung schuldig gemacht, weil es eine Beschwerde der Familie zu lange nicht behandelte. Angesichts der ausbleibenden Reaktion der Behörden sprach das Gericht gar von einem «arg in Frage» gestellten Vertrauen in den Amtsbetrieb (zentralplus berichtete).

Grüne intervenieren

Kantonsrätin Christina Reusser (Grüne) verlangte deshalb vom Regierungsrat Antworten zum konkreten Fall und den Konsequenzen. Denn für ihre Fraktion ist klar: Betroffene, welche eine Beschwerde einreichen, können stark vom Ausgang der Beschwerdeantwort betroffen sein. Entsprechend wichtig ist eine fristgerechte Antwort.

Der Regierungsrat hält in seiner nun veröffentlichten Stellungnahme fest, dass das GSD sehr wohl reagiert habe. Am Anfang der Beschwerde, die im Herbst 2015 einging, sei ein mehrseitiger Zwischenentscheid erlassen worden. Darin gab der Kanton der Gemeinde Recht, welche die Zahlungen der Sozialhilfe einstellen wollte. Dieser Entscheid sei von der Familie und ihrem Anwalt nicht angefochten worden. 

Erst später habe sie eine Neubeurteilung verlangt. Doch anstatt darauf einzugehen habe sich das GSD entschieden, direkt den endgültigen Entscheid zu erarbeiten. Was denn auch geschah, nämlich im Herbst 2018.

Massnahmen hätten sich erübrigt

Der Regierungsrat hält nämlich fest, dass nur vier Tage nach dem Urteil des Kantonsgericht das Beschwerdeverfahren beendet wurde – und zwar mit einem 25-seitigen Entscheid. «Ein Entscheid in diesem Umfang, in dem verschiedene komplexe Rechtsfragen zu beantworten waren, ist nicht innerhalb von vier Tagen zu erstellen, was zeigt, dass das Departement lange vor dem Urteil des Kantonsgerichts mit der Abfassung des Entscheides in der Hauptsache begonnen hat», schreibt die Regierung im Bemühen, die Rüge des Gerichts zu relativieren.

Konkrete Folgen auf die Arbeit der Behörden hatte der Fall nicht. Der Regierungsrat wurde zwar im Rahmen einer jährlichen Information letzten November über den Fall unterrichtet. Dieser war damals aber bereits abgeschlossen, «weshalb sich entsprechende Massnahmen erübrigten».

23 Beschwerden hängig

Ohnehin handelte es sich bei der Verzögerung in Fall der erwähnten Familie offensichtlich um eine Ausnahme. Wie der Regierungsrat festhält, würden Verwaltungsbeschwerden im Regelfall innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Abklärungen erledigt, ausser es betreffe komplexe Rechts- und Sachfragen.

Oder in konkreten Zahlen ausgedrückt: Von den 23 Verwaltungsbeschwerden, die am 21. Dezember 2018 beim Gesundheits- und Sozialdepartement hängig waren, wurde nur bei einer diese Frist überschritten. Der Fall sei in Bearbeitung.

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