Familie lebt auch nach Freispruch nur mit Nothilfe

Emmer Sozialinspektor verletzt Grundrechte der Überwachung

In der Gemeinde Emmen geriet eine Familie 2015 ins Visier des Sozialinspektors. Offenbar spionierte er die sechsköpfige Familie mehrere Tage aus, ohne jedoch dafür die gesetzlichen Grundlagen zu haben.

2015 wurde eine Familie aus Emmen verdächtigt, dem Sozialamt gegenüber falsche Angaben gemacht zu haben. Konkret geht es darum, dass der Vater der Familie dem Amt verschwiegen habe, dass er Transportfahrten für seinen Bruder gemacht habe und dafür «mindestens 250 Franken» bekommen haben soll. Entsprechend habe er sich des Sozialhilfebetrugs schuldig gemacht.

Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, stellte die Gemeinde daraufhin die Unterstützung für die Familie ein. Die Eltern mussten ihre vier Kinder mit der Nothilfe durchbringen, also mit 10 Franken pro Tag und Person. Weiter habe das Ehepaar einen Strafbefehl erhalten. Der Grund: Das Ehepaar habe während zweieinhalb Jahren insgesamt 7000 Franken vom Staat erschlichen.

Daraufhin wehrte sich das Ehepaar gerichtlich, wobei sich herausstellte: Die mutmasslichen Beweise, welche der Sozialinspektor während seiner Überwachung zusammengetragen hat, sind nicht gültig. Dies, weil im Sozialhilfegesetz klar vorgeschrieben war, dass Auskünfte nur eingeholt werden dürfen, wenn die Betroffenen Kenntnis davon haben. Ergo beging der Sozialinspektor gemäss Gerichtsentscheid einen massiven Eingriff in das auch verfassungsmässig garantierte Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Freispruch, doch weiterhin Nothilfe

Das Ehepaar wurde vom Bezirksgericht von Schuld und Strafe freigesprochen. Dennoch lebt die Familie, so die «Luzerner Zeitung», noch immer ohne Sozialhilfe. Dies selbst nach drei Anträgen des Ehepaars, die Zahlungen zumindest solange fortzusetzen, bis das Gericht einen Entscheid gefällt hat. Über diese «aufschiebende Wirkung» fällten die zuständigen Departemente jedoch keinen Entscheid.

Auch ein Jahr nach dem Freispruch würden die Betroffenen noch immer vergeblich auf einen Entscheid warten. Auch die Grundsatzfrage, ob die Familie nun wieder Anspruch habe auf Sozialhilfe, ist noch ungeklärt. Das Gesundheits- und Sozialdepartement muss die Situation neu prüfen und entscheiden, wie man mit rechtswidrigen Ermittlungsergebnissen des Sozialinspektorats umgehen wolle.

Das Kantonsgericht indes fordert, dass ein Entscheid bald gefällt werde. Es mahnt, dass die Kommunikation gegenüber den Beschwerdeführern besser werden soll, dauere der Prozess länger an.

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