Datenleck bei Fristverlängerung

Luzerner Steuerverwaltung plaudert heikle Daten aus

Datenleck in der Steuerverwaltung: Eine Fristerstreckung über das Internet beantragen und dabei leicht an persönliche Daten von Luzerner gelangen.

(Bild: fotolia.com)

Wer mehr Zeit – beziehungsweise mehr Nerven – für das Ausklären der Steuererklärung benötigt, kann online eine Fristverlängerung auf der Webseite des Kantons beantragen. Das System weist jedoch ein schwerwiegendes Sicherheitsleck auf.

Das Ausfüllen der Steuererklärung: Wohl kaum die Lieblingsbeschäftigung von Herr und Frau Schweizer. Nun bleiben nur noch wenige Tage, bis diese ausgefüllt und eingereicht werden muss. Wer dazu mehr Zeit benötigt, kann online auf der Webseite des Kantons Luzern eine Fristverlängerung beantragen.

Auf der Webseite muss man dazu nur seine siebenstellige Steuererklärungsnummer gemeinsam mit der gewünschten Fristverlängerung eingeben. Dabei taucht der Name zur zugehörigen Steuernummer auf.

Und genau hier kristallisiert sich ein gravierendes Datenschutzproblem heraus: Jeder kann eine beliebige siebenstellige Zahlenfolge eingeben und für andere Luzerner eine Frist beantragen. Und: Dadurch erscheint der vollständige Name der Person, zu der die eingegebene Steuernummer gehört, angezeigt.

Dabei wird ersichtlich, wer von den steuerpflichtigen Personen bereits die Steuererklärung eingereicht hat, wer eine Frist beantragt hat – und welche Steuernummer zu welcher Person gehört.

«Das ist gar nicht gut»

Reto Fanger vom Datenschutzbeauftragten des Kanton Luzern sagt gegenüber der «Luzerner Zeitung»: «Das ist gar nicht gut.» Es herrsche in der Tat eine Situation, in welcher die Datensicherheit verletzt wurde. «Zudem besteht die Gefahr, dass durch die abgerufenen Informationen weitere Angriffe – beispielsweise telefonische Informationsbeschaffung – und dadurch noch gravierendere Datenschutzverletzungen erfolgen», so Fanger.

Fristverlängerung wurde vereinfacht

Eigentlich wollte man das System vereinfachen – nun erzürnt man damit viele Luzerner. Denn die kantonale Dienststelle Steuern hat die Möglichkeit zur Fristverlängerung auf Beginn des Jahres angepasst und vereinfacht. Paul Furrer, Mediensprecher der Dienststelle Steuern, sagt, dass man für die Fristerstreckung in den vergangenen Jahren zusätzliche Informationen wie Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer angeben musste.

Vielen Nutzern sei dieses System «zu kompliziert» gewesen, weshalb es angepasst wurde. Heute muss man dazu nur noch die persönliche Nummer, die auf der Steuererklärung steht, angeben. Bis anhing habe man «keine missbräuchlichen Nutzungen» festgestellt, so Furrer. Das System soll nun jedoch angepasst werden, um die Datensicherheit sicherstellen zu können.

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