Kitas zahlen Geld zurück

Das bedeutet die Kita-Überbrückungshilfe für die Eltern

Kitas und Eltern sollen vom Kanton Unterstützung erhalten. (Bild: Symbolbild Fotalia)

Zur finanziellen Rückendeckung der Kindertagesstätten hat der Kanton vier Millionen Franken vorgesehen. Das Geld soll letztlich den Eltern zugute kommen, die ihre Kinder während des Lockdowns selber betreuen. Nun erklärt der Kanton, wie das funktioniert.

Der Kanton Luzern gab am Dienstag bekannt,  dass mit bis zu vier Millionen Franken die Einnahmen bei den Elternbeiträgen kompensiert werden, die den Kitas und Tagesfamilien wegen der Corona-Krise von April bis Juni 2020 entgangen sind (zentralplus berichtete). Die Modalitäten und Bedingungen rund um die Unterstützungsgelder warfen jedoch mehrere Fragen auf (zentralplus berichtete).

Edith Lang ist Dienststellenleiterin Soziales und Gesellschaft beim Gesundheits- und Sozialdepartement. Sie erklärt, wie die Überbrückungshilfen aus Sicht der Eltern mit Kindern in einer Kita funktioniert.

zentralplus: Zahlt mir die Kita jetzt Geld zurück?

Edith Lang: Die Kita vereinbart mit den Eltern die Verrechnung der Leistungen. Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft empfiehlt für bereits geleistete Elternbeiträge (zum Beispiel für den Monat April 2020) eine Anrechnung an später zu leistende Betreuungstage (zum Beispiel im Juni 2020). Für geschuldete und noch nicht bezahlte Leistungen können Rechnungen storniert werden.

zentralplus: Wann kann ich mit einer Rückzahlung rechnen?

Lang: Die Kita definiert den Termin einer allfälligen Rückzahlung.

zentralplus: Erhalte ich den vollen Betrag zurück?

Lang: Elternbeiträge für Betreuungstage, an denen die Eltern die Kinder zu Hause betreut haben, sind in voller Höhe zurückzuzahlen oder zu erlassen. Die Ausfallentschädigung an die Kita deckt die entgangenen Elternbeiträge. Das heisst die effektive Höhe der Elternbeiträge nach Abzug einer allfälligen Kurzarbeitsentschädigung.

«Es liegt im Interesse aller Beteiligten, die Verrechnung vor Beginn des nächsten Schuljahres abzuschliessen.»

Edith Lang, Dienststellenleiterin Soziales und Gesellschaft

zentralplus: Soll ich die Kita-Rechnungen weiterbezahlen oder erst wenn ich die Kinder wieder zur Kita bringe?

Lang: Falls mit der Kita nicht anderweitig vereinbart, müssen Eltern in den Monaten April bis Juni 2020 nur die Betreuungstage begleichen, an denen sie ihre Kinder in der Kita betreuen lassen.

zentralplus: In Gemeinden mit einem Betreuungsgutscheine-System sind Eltern angehalten, sich umgehend bei der Gemeinde zu melden. Was passiert, wenn sie dies versäumen?

Lang: Eine zeitnahe Meldung an die Gemeinde erlaubt eine schnelle administrative Bearbeitung. Andernfalls werden die Gemeinden rückwirkend die Betreuungsgutscheine den Eltern verrechnen. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, die Verrechnung idealerweise vor Beginn des nächsten Schuljahres abschliessen zu können.

zentralplus: Was bedeutet eigentlich «umgehend»? Welcher Zeitraum ist damit gemeint?

Lang: Die Eltern, die Betreuungsgutscheine erhalten, haben mit ihrer Gemeinde eine Vereinbarung. Darin ist die Meldepflicht für die Eltern geregelt.

zentralplus: Müssten nicht zumindest jene Eltern, die Betreuungsgutscheine erhalten, direkt von der Gemeinde informiert werden?

Lang: Der Kanton empfiehlt den Gemeinden, dass sie die Eltern über den Prozess informieren und/oder die Information auf ihrer Website platzieren. 

zentralplus: Die Krise begann schon anfangs März, der Lockdown am 16. März. Weshalb setzen die Ausfallentschädigungen erst ab 1. April ein?

Lang: Die Fristen der Ausfallentschädigung richten sich nach den Abrechnungsmodalitäten der Kitas. Die vereinbarten Leistungen werden üblicherweise monatlich in Rechnung gestellt. Die Eltern haben in der Regel keinen Anspruch auf Rückzahlung nicht bezogener Leistungen (etwa aufgrund von Krankheit des Kindes). Im Monat März 2020 haben die Kitas somit noch kaum Ausfälle verzeichnet.

zentralplus: Die meisten Eltern haben die Beiträge weiterbezahlt. Wieso sollen die Kitas in dieser Sache überhaupt aktiv werden?

Lang: Die Kitas sind interessiert, dass die Eltern ihren Betreuungsvertrag nicht kündigen. Die Eltern haben ihre Beiträge im Monat März 2020 grösstenteils bezahlt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten immer mehr Eltern (aufgrund von Kurzarbeit oder Erwerbslosigkeit) die Beiträge nicht mehr bezahlen können oder ihren Betreuungsvertrag nicht verlängern. Von dieser Situation sind die Kitas unterschiedlich betroffen.

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