Vier Millionen Franken für Ausfälle der Kitas

Kinderbetreuung: Luzerner Zustupf ist mit Fragezeichen verbunden

Luzerner Kitas sollen unterstützt werden. (Bild: Adobe Stock)

Luzerner Kitas und Tagesfamilien, die wegen der Corona-Krise Ausfälle bei den Elternbeiträgen verkraften müssen, sollen eine Entschädigung erhalten. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, dürfe aber nur der Anfang sein, sagen die Initianten einer kürzlich eingereichten Petition.

Die Luzerner Regierung ist zuletzt in die Kritik geraten, weil sie – im Gegensatz zu anderen Kantonen – bei der Unterstützung der Kitas auf Zeichen aus Bern wartete. Nun wollen der Kanton und die Gemeinden aber aktiv werden: An der Medienkonferenz stellte Sozial- und Gesundheitsdirektor Guido Graf (CVP) am Dienstag die Pläne für Ausfallentschädigungen vor (zentralplus berichtete).

Konkret: Mit maximal 4 Millionen Franken sollen Einnahmen bei den Elternbeiträgen kompensiert werden, die den Kitas und Tagesfamilien wegen der Corona-Krise von April bis Juni 2020 entgangen sind. Die Summe entspreche ungefähren Schätzungen der Ausfälle aus diesen Monaten.

Wer wird jetzt unterstützt?

Auf den ersten Blick scheint alles klar: Kanton und Gemeinden übernehmen je zur Hälfte die ungedeckten Kosten von Eltern, die ihre Kinder während der Coronakrise zu Hause statt in einer der rund 100 Kitas oder in Tagesfamilien betreuen lassen.

Bei genauerer Betrachtung stellt sich aber die Frage, wer das Geld nun bekommt. Wird hier dem Begehren der SP Rechnung getragen, welche diese Woche eine Betreuungs-Petition einreichte? Diese verlangt unter anderem, dass der Kanton die selbstgetragenen Kitabeiträge der Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, während des Lockdowns übernimmt. Solange der Lockdown dauert, solle die öffentliche Hand diese Beiträge «à fonds perdu» leisten (zentralplus berichtete).

Die Petitionäre monieren, dass die Eltern gemäss der bisherigen Kommunikation des Kantons weiterhin für die Betreuungskosten aufkommen sollen, auch wenn sie die Kinder zuhause betreuen. Die von der Regierung nun angekündigten Sofort-Überbrückungshilfen richten sich aber an die Kitas und Tagesfamilien, die als Unternehmen Verluste ausweisen. Darin liegt ein gewisser Widerspruch.

Bessere Kommunikation gefordert

Gemäss Guido Graf wird die Dienststelle Soziales und Gesellschaft die Kitas und Tagesfamilienvermittlungsorganisationen direkt über die Modalitäten der Gesuchstellung informieren. «Die Überbrückungshilfen für Kitas sind ein guter Ansatz. Jetzt muss auch kommuniziert werden, was das für die Eltern konkret bedeutet», sagt SP-Grossstadträtin Maria Pilotto, welche die erwähnte Petition mitgetragen hat. «Im Hinblick auf die Lockerungen des Lockdowns wissen die Eltern derzeit nicht, ob sie die Kinder wieder in die Kita schicken können. Und dies liegt nahe, wenn sie die Beiträge nach wie vor bezahlen müssen.»

«Die Überbrückungshilfen für Kitas sind ein guter Ansatz. Jetzt muss auch kommuniziert werden, was das für die Eltern konkret bedeutet.»

Maria Pilotto, SP-Grossstadträtin

Pilotto fügt an: «Die Regierung fokussierte sich in der bisherigen Kommunikation vor allem auf die Institutionen. Die andere Seite der Medaille sind aber die Eltern.» Die mit über 600 Unterschriften eingereichte Petition werde entsprechend auch nicht zurückgezogen. «Es bleiben schlicht noch zu viele Fragen bezüglich der Umsetzung offen», fügt Pilotto an.

Viele Bedingungen und Vorbehalte

Abseits der offenen Fragen zur Umsetzung ist die Unterstützung auch an diverse Bedingungen geknüpft: «Wichtig im Zusammenhang mit der Ausfallentschädigung ist, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf diese Entschädigung besteht», stellte Regierungsrat Guido Graf am Dienstag klar. Mehrere Kriterien müssen erfüllt sein, damit tatsächlich Geld fliesst.

«Mit unserer kantonalen Lösung kann ein Kollateralschaden mit weitreichenden negativen Folgen vermieden werden.»

Guido Graf, Regierungsrat

Die Institutionen müssen beispielsweise den Betrieb in der Zeit von April bis Juni 2020 mindestens einen Monat geöffnet haben und sie dürfen per Ende Juni 2020 keinen Gewinn ausweisen. Zudem können etwa Erträge aus der Kurzarbeitsentschädigung abgezogen werden.

Greift der Bund ein, wird das Geld zurückgefordert

Sollte der Bund in Zukunft – allenfalls bereits das Parlament in der Maisession – noch finanzielle Leistungen beschliessen, werden diese vom Kanton Luzern zurückgefordert. «Wenn ein entsprechender Bundeserlass in Kraft treten würde, dann wird der Kanton Luzern die Bundesgelder einfordern und je hälftig auf die Gemeinden und den Kanton aufteilen», sagte Guido Graf dazu.

In seinen Ausführungen verwies der Sozialdirektor auf die gesellschaftspolitische Bedeutung der familienergänzenden Kinderbetreuung: «Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht seit langer Zeit auf der politischen Agenda – auch hier im Kanton Luzern: Dazu braucht es ein familienergänzendes Betreuungsangebot, zu dem auch Kitas und Tagesfamilien gehören.»

Mit der kantonalen Lösung könne ein Kollateralschaden mit weitreichenden negativen Folgen vermieden werden, so Graf. «Der Regierungsrat erwartet jedoch, dass sich der Bund finanziell beteiligt.»

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