Befangenheitsvorwürfe an Stadtrat

Churchillquai Luzern: Bundesgericht gibt Anwohnern (teils) recht

Sorgt immer wieder für Knatsch: Die Hundefreilaufzone am Churchill-Quai. (Bild: ida)

Um die städtische Hundefreilaufzone beim Churchillquai läuft seit Jahren ein Rechtsstreit. Anwohnerinnen werfen dem Stadtrat vor, befangen zu sein. Das Bundesgericht gibt ihnen nun teilweise recht.

Die Stadt Luzern hat im Mai 2017 im Park am Churchillquai – einer Wiese direkt am Vierwaldstättersee – eine Hundfreilaufzone eingerichtet. Dies zunächst als Piltoversuch, 2019 sollte diese definitiv eingeführt werden.

Drei Anwohnerinnen wehrten sich dagegen. Sie forderten, dass vor der definitiven Einführung ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt wird – wie dies üblich ist. Die Stadt lenkte ein, und legte ein entsprechendes Baugesuch auf. Die Anwohnerinnen erhoben Einsprache gegen das Projekt.

Sie machten zu dem geltend, nicht der Stadtrat, sondern das kantonale Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) müsse die Einsprache behandeln. Dies, weil sowohl die Stadtregierung wie auch die Baudirektion in der Sache befangen seien. Beide hätten sich bereits öffentlich zu dem Projekt bekannt.

Stellvertreterin kann nicht über Ausstandgesuch entscheiden

Das JSD lehnte diesen Befangenheitsantrag ab, worauf der Fall ans Kantonsgericht kam. Dieses kam zum Schluss, dass Finanzdirektorin Franziska Bitzi als Stellvertreterin von Baudirektorin Manuela Jost über das Ausstandsgesuch zu entscheiden habe. Die Anwohnerinnen wehrten sich dagegen. Aus ihrer Sicht ist der gesamte Stadtrat in dieser Sache befangen – und nicht nur die Baudirektorin.

Das Bundesgericht gibt den Anwohnerinnen nun insofern recht, als dass der Stadtrat als Ganzes in einer Medienmitteilung bereits zur Zulässigkeit der Hundewiese geäussert hatte, bevor das Baugesuch behandelt wurde. Es sei also nicht zulässig, dass einfach ein anderes Mitglied entscheide, ob der Stadtrat in den Ausstand treten muss oder nicht.

Das Bundesgericht weist den Entscheid damit an das Kantonsgericht zurück. Dieses muss als nächstes über die Ausstandsfrage entscheiden.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


3 Kommentare
  • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
    Loris Fabrizio Mainardi, 22.09.2021, 18:32 Uhr

    Dass die Vorinstanz das kantonale Recht «offensichtlich unhaltbar und damit willkürlich» ausgelegt hat, ist sicher kein Ruhmesblatt für das Kantonsgericht. Nun hoffe ich, dass die Behörden entweder schnell und im Sinne der von mir vertretenen Anwohnerinnen entscheiden oder aber in einen konstruktiven Dialog eintreten. Ein Gesprächsangebot liegt jedenfalls auf dem Tisch des Stadtrats.

    Loris Fabrizio Mainardi, lic.iur.

    👍2Gefällt mir👏0Applaus🤔2Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Erich Kästner
      Erich Kästner, 23.09.2021, 09:17 Uhr

      Eine «offensichtlich unhaltbar und damit willkürliche» Anwendung des Rechts erfüllt objektiv den Tatbestand des Amtsmissbrauchs, dieser umfasst auch Rechtssprechungsorgane (vgl. Basler Kommentar zum StGB).

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Lukas Müller
    Lukas Müller, 22.09.2021, 17:04 Uhr

    Und wieder eine schallende Ohrfeige für unsere Säuhäfeli-Säudeckeli-Richter am Luzerner Kantonsgericht. Luzern: Die rechtsfreie Republik.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon