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Transparenter Staat statt gläserne Bürger

Zuger Regierungen geizen mit Informationen

Über den Sitzungen und den Entscheiden der Exekutive liegt bisher ein Schleier des Schweigens. (Bild: Andreas Busslinger)

Über Entscheide der Zuger Gemeinde- oder Kantonsregierung werden Bürger nur selten informiert. Obwohl im Kanton Zug das Öffentlichkeitsprinzip gilt, ist es für Bürgerinnen schwierig, an die gewünschten Informationen zu gelangen. Politblogger Stefan W. Huber möchte dies mit einem Vorstoss ändern.

Wissen Sie eigentlich, welche Themen Ihre Gemeinde- oder Kantonsregierung an ihrer letzten Sitzung behandelt hat oder welche Entscheide sie in Ihrem Namen getroffen haben? Nein? Kein Wunder: Im Gegensatz zur Legislative liegt über den Sitzungen und den Entscheiden der Exekutive ein Schleier des Schweigens.

Während nach jeder Kantonsrats- und Gemeinderatssitzung ein Protokoll veröffentlicht wird, in welchem Sie genauestens nachlesen können, welche Themen behandelt wurden und welche Entscheide getroffen wurden, ist bei Stadt- und Regierungsratssitzungen genau das Gegenteil der Fall.

Transparenz sollte ein grundlegendes Prinzip des staatlichen Handelns sein

Die Exekutive veröffentlicht nur ausgewählte Entscheide. Dabei wäre es Ihr gutes Recht, auch über weniger populäre Dinge aktiv informiert zu werden. Schliesslich betreffen Entscheide Ihrer Gemeinde- oder Kantonsregierung in der Regel auch Sie direkt oder indirekt. Seit 2014 gilt im Kanton Zug das «Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung». Dieses Gesetz ermöglicht es Ihnen, auf spezifische Anfragen Einsicht in amtliche Dokumente zu erhalten. Wenn Sie Glück haben, erhalten Sie auf Ihre formelle Anfrage hin nach ein paar Monaten vielleicht Einsicht in die Entscheidungsprozesse des Staats. Dies aber auch nur, wenn Sie neben einer sehr spezifischen Beschreibung des Themas bereits vorher die Form und den Zeitpunkt eines Entscheids kennen.

Da die Bevölkerung oder die Medien in der Regel jedoch genau deswegen nachfragen, weil sie diese Informationen nicht haben, sind sie vom Goodwill der Verwaltung abhängig. Durch das Öffentlichkeitsgesetz wird also lediglich eine sehr beschränkte, passive Transparenz geschaffen, die von der Bevölkerung zuerst eingefordert werden muss.

Meiner Meinung nach müsste dies gerade in Zeiten der Digitalisierung umgekehrt sein. Zwischen dem Staat und seinen Bürgern existiert ein grosses Machtgefälle und während der Staat über immer mächtigere Instrumente zum Sammeln von Informationen über seine Bürgerinnen verfügt und die gläserne Bürgerin und der gläserne Bürger langsam Realität werden, sind wir vom gläsernen Staat Lichtjahre entfernt. Dabei müsste doch eigentlich genau das Gegenteil der Fall sein: Transparenz muss ein grundlegendes, selbstverständliches Prinzip des staatlichen Handelns werden und nicht erst eingefordert werden müssen.

Möglichkeit zur Partizipation der Bevölkerung

Natürlich gibt es gute Gründe für ein gewisses Mass an Vertraulichkeit: Im Gegensatz zur Legislative – dem Kantons- und Gemeindeparlament – entscheidet die Exekutive öfters über konkrete Sachverhalte mit identifizierbaren Beteiligten, deren Persönlichkeitsrechte geschützt werden sollten. Dies ändert jedoch nichts an Ihrem selbstverständlichen Recht erfahren zu dürfen, was Ihre eigene Stadt- und Kantonsregierung entscheidet. Leider werden heute die Traktandenlisten der Stadtratssitzungen nur halböffentlich in der Verwaltung geteilt und die Beschlüsse des Stadtrats nur lückenhaft veröffentlicht.

Zahlreiche Stadtratsentscheide fehlen in der Sammlung – auch solche, die von öffentlichem Interesse sind – zum Beispiel in der Jahresrechnung aufgeführte Entscheide für Budgetüberschreitungen. Eine systematischere Veröffentlichung der Beschlüsse macht die Arbeit der Verwaltung und der Stadtregierung nachvollziehbarer und erhöht die Glaubwürdigkeit. Die Veröffentlichung der Traktandenliste würde zudem der Bevölkerung eine Möglichkeit zur Partizipation bieten. Ich kenne dies aus dem Gemeinderat, wo mir oftmals aufgrund der Traktandenliste Anliegen und Ideen zugetragen werden.

Vorstoss zur Transparenz der Exekutive

Zum Autor

Stefan W. Huber (Jahrgang 1986) ist seit 2016 Mitglied des Grossen Gemeinderats der Stadt Zug, seit 2019 führt er die Fraktion der Grünliberalen Partei glp. Beruflich ist er als Klassenlehrer auf Sekundarstufe tätig.

Ich werde deshalb in den nächsten Tagen einen Vorstoss bei der Stadt Zug einreichen, der die Transparenz der Exekutive auf eine pragmatische Weise verbessern soll. Der Stadtrat soll prüfen, ob künftig die Traktandenlisten und Entscheidungsprotokolle seiner Sitzungen veröffentlicht und die Stadtratsbeschlüsse systematisch erfasst werden können. Ähnlich, wie dies beim Stadtparlament bereits Standard ist – jedoch mit Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht.

Die Coronakrise hat einmal mehr gezeigt, wie fundamental wichtig transparente, nachvollziehbare Regierungsentscheide für unsere direkte Demokratie sind. Leider bewegen wir uns im Moment stärker in Richtung der gläsernen Bürgerinnen, dabei müsste doch das Gegenteil, nämlich der transparente Staat, das Ziel sein.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Iten
    Iten, 22.07.2021, 16:07 Uhr

    Sie sollen nur so weiter machen.
    Der Zahltag kommt dann bei den nächsten Wahlen.

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