• Aufsichtsbeschwerde gegen Kulturstelle wird zum Thema

    (btw. Gemäss Gemeindegesetz besteht einer der drei Aufträge des GGRs darin, die Oberaufsicht über den Stadtrat und die Verwaltung zu führen - die Kompetenzen sind also ziemlich klar)

  • Aufsichtsbeschwerde gegen Kulturstelle wird zum Thema

    Völlig unerwähnt bleibt in diesem Bericht, dass in der Vergangenheit zahlreiche Gesuche für innovative Projekte bereits in der ersten Jahreshälfte aus vorgeschobenen Budgetgründen abgelehnt wurden. Nur um genug Budget für intern geplante Projekte zu haben. Weder geht es um eine qualitative, noch um eine inhaltliche Beurteilung der geförderten Kultur, sondern einzig und allein darum, dass es Prinzipien gibt, an welche sich der Staat und seine Verwaltung zu halten hat. Wie der externe Untersuchungsbericht der BDO schwarz auf weiss zeigt, gab es nicht nur Verletzungen der Ausstandspflicht, nein - teilweise fehlten für Ausgaben Belege, oder gar ganze Gesuche. Richtlinien und Verordnungen wurden nicht eingehalten, Beträge querverbucht, falsche Angaben gemacht usw. Selbst die einzige rechtlich verbindliche Grundlage (Regelung über die Finanzkompetenzen) wurden nur deshalb eingehalten, weil "zufällige" Fehlbuchungen dazu geführt haben, dass Beträge nicht von den eigentlich dafür vorgesehenen Konten, sondern anderswo abgebucht wurden. Hätte man diese Beträge ordnungsgemäss verbucht, dann wären auch die Finanzkompetenzen nicht eingehalten worden. Das ist nichts mit einem Gerangel zu tun und ist erst recht nicht mit der Diskussion um die Parkgebühren vergleichbar. Diese Auseinandersetzung ist eine Folge der Art und Weise wie mit Hinweisen auf Missstände aus der Bevölkerung und wie mit dem GGR umgegangen wird. Niemand will "überregulieren" - wie kommt man überhaupt auf diese Idee? Es braucht eine gesetzliche Grundlage auf die sich die Kulturschaffenden verlassen können, denn wenn die Vergangenheit und der Untersuchungsbericht etwas gezeigt haben: Auf die salbungsvollen Worte des Stadtrates ist kein Verlass, am Ende können sich die Kulturschaffenden nur auf das verlassen, das vom Stadtrat verbindlich eingehalten werden muss.

  • Zuger Lehrer will Unterricht revolutionieren – mit einem Videospiel

    Danke für das nette Feedback! Super machst du auch was mit den Primarschülern! Würde mich sehr freuen, wenn man sich in Zukunft einmal austauschen könnte. Beste Grüsse

  • Nach Chaos bei Kulturförderung: Zuger Stadtrat spielt auf Zeit

    Die Kulturschaffenden haben eine rechtliche Anerkennung ihrer Arbeit auf Ebene Stadt verdient. Einmal mehr zeigt sich mit Corona, wie fehlende Rechtsgrundlagen und Verbindlichkeiten das Kulturschaffen schwächen und gar die Existenz vieler Kulturschaffenden bedrohen. Eine rechtliche Anerkennung und klare Rahmenbedingungen für die Kultur bieten die Chance den Kulturschaffenden- und Kulturvermittelnden zu zeigen, dass sie genau so zu unserer Stadt gehören wie die Wirtschaft, oder das Gewerbe. Die Kulturschaffenden leisten einen wertvollen Beitrag an das Leben und die Lebensqualität unserer Stadt. Sie haben es verdient, dass wir Politiker*innen ein paar wesentliche Grundsätze, eine gute Basis schaffen, auf die sie sich verlassen können - gerade dann wenn es darauf ankommt.

  • «Die Hundelobby in Zug ist so stark wie die Bauernlobby in Bern»

    Der Stadtrat kann gemäss kantonalem Gemeindestrafrecht nur Tatbestände bestrafen, die in einem Gemeindereglement festgelegt wurden. Das ist auch logisch - die Gesetze macht die Legislative, in diesem Fall der GGR. Im Reglement zur Benützung öffentlicher Anlagen ist nur eine Leinenpflicht-, nicht aber ein Hundeverbot vorgesehen. Das wurde damals von SVP, FDP und CVP durchgesetzt. Auch dann als sämtliche Juristen im Rat darauf aufmerksam gemacht haben, dass ohne Gesetz auch kein Verbot und keine Strafe möglich ist. Der Stadtrat muss sich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegen und sich an das Reglement halten, er kann kein Zutrittverbot für Hunde in eine Badeordnung oder ein Reglement aufnehmen, wenn dieses Instrument ihm durch das Reglement gar nicht zur Verfügung steht. Das Reglement muss deshalb angepasst werden, um die nötige gesetzliche Grundlage für den Stadtrat zu schaffen, ein Zutrittsverbot für Hunde in die Badeordnung aufzunehmen.

  • «Die Stadt setzt mit den Gutscheinen ein wichtiges Zeichen»

    ""Dass Nicht-Mitglieder von den Gutscheinen ausgeschlossen sind, sei zum Teil auch ihre eigene Schuld. Jene, die nicht zu Pro Zug gehören, hätten bisher auch als Trittbrettfahrer von der Vereinigung profitiert." Meine Damen und Herren, woher kommt diese unsägliche Arroganz? Das halbe Zuger Gewerbe, die Hälfte aller Betriebe sind also Trittbrettfahrer von Pro Zug die es eigentlich nicht anders verdient hätten, als bei staatlicher Corona-Hilfe aussen vor zu bleiben? Falls dieser Artikel ein Paid-Post ist, dann tut sich ProZug keinen Dienst mit einer solchen Kommunikation. Unglaublich.

  • GLP will Zuger Katastrophenbucht umgestalten

    Falsches Zitat: Das Ufer brach 1887 nicht 1987 ein!

  • Pakistanischer Politiker wird in Luzern geblitzt – und freut sich

    Kann mir Zentral+ vielleicht sagen, wie sie auf den seltsamen Betrag von 109 Euro kommen? Warum 109 und warum in Euro?! Im Video ist der Bussgeldbescheid doch klar ersichtlich, und dort sehe ich 300 SFR...

  • Dolfi Müller: «Die Zuger Linke kann in den nächsten vier Jahren nur eins tun»

    Danke Dolfi für dein leidenschaftliches Engagement! Ich werde Deinen freien, pragmatischen Geist und deine messerscharfen, humorvollen Voten wirklich vermissen!

  • Warum der Filz in Zug immer dicker wird

    Sehr geehrter Herr Mathis, vielen Dank für Ihren sehr guten Artikel! Wir Grünliberale verzichten ganz bewusst auf Doppelmandate. Wer je in einem der beiden Räte politisiert hat, weiss dass es beinahe unmöglich ist einen Vollzeitjob zu leisten und gleichzeitig seriöse Arbeit in zwei Räten zu leisten. Als Kleinpartei wollen wir es uns auch gar nicht erst leisten nur jemandem, statt zweien eine Chance zu geben. Von den Politentschädigungen zu leben ist eh lächerlich, als Zuger Gemeinderat, der an jeder Sitzung aktiv dabei ist, erhalte ich im Jahr vielleicht 3'000 bis 3'500 Franken, von denen ich einen Viertel an die Partei abgebe. Und für dieses Mandat setze ich mindestens 300 Stunden pro Jahr ein. Faktisch sind Legislativämter Freiwilligenarbeit. Ein weiteres Argument besteht auch darin, dass die politische Arbeit oft unattraktiv scheint. Wer sich politisch engagieren möchte, aber weder Karriere anstrebt noch Interessenbindungen hat, lässt sich vielleicht auf die Liste nehmen, ist aber froh wenn er / sie nicht gewählt wird.