Knatsch mit der Vermieterin

Beizerin ohne Beiz: Einem Luzerner Restaurant droht die polizeiliche Zwangsräumung

Das Weiterbestehen einer Luzerner Ausflugsbeiz steht derzeit wegen eines Mietstreits auf der Kippe. (Symbolbild: Adobe Stock)

Einem Ausflugsrestaurant im Kanton Luzern steht Ärger ins Haus. Vermieterin und Gastronomin konnten sich nicht über die Verlängerung eines befristeten Mietvertrags einigen. Jetzt soll die Wirtin innert zwanzig Tagen das Haus räumen.

Es ist eine Geschichte der verpassten Chancen. Immer wieder sah es in den letzten Monaten so aus, als könnten sich die beiden Frauen einigen. Nun scheint diese Hoffnung ein für alle Mal zerschlagen. Und eine von ihnen steht vor dem Ende eines Lebenstraums.

Seit Jahren führt die Frau das Restaurant, das im Kanton Luzern ein beliebtes Ausflugsziel ist. Im Dezember 2019 lief der bestehende Mietvertrag aus. Normalerweise ist das kein Grund zur Sorge. Befristete Verträge können problemlos verlängert werden – wenn man sich denn über die Bedingungen einig wird.

Und genau das erwies sich als Problem. Insbesondere was die Mietdauer angeht, hatten die beiden Frauen unterschiedliche Vorstellungen. Die Vermieterin wollte den Vertrag auf ein Jahr befristen, die Wirtin hingegen ist auf mehr Planungssicherheit angewiesen. Sie schlug vor, den Vertrag über zwei Jahre abzuschliessen – mit einer zusätzlichen Option für zwei weitere Jahre.

Wer sich nicht wehrt, stimmt zu. Kann das sein?

Der Dezember kam und verging, ohne dass ein Vertrag unterschrieben worden wäre. Dennoch blieb die Wirtin im Haus und überwies im Januar ganz regulär den bisherigen Mietzins von fast 6000 Franken.

Ende Januar schliesslich griff sie zum Vertragsentwurf der Vermieterin, nahm eigenhändig Änderungen vor, unterschrieb diesen, verschickte ihn und zahlte die Februarmiete ein. Nachdem die Vermieterin sich daraufhin nicht umgehend widersetzte, ging sie einfach davon aus, diese habe eingelenkt und der Vertrag sei zustandegekommen.

Überwiesener Mietzins kam postwendend zurück

Sie sollte sich irren. Mitte Februar stellte die Vermieterin am Bezirksgericht ein Ausweisungsgesuch. Sie verlangte, dass die Beizerin das Haus umgehend räumt, reinigt und die Schlüssel abgibt. Die Richter stimmten zu. Aus ihrer Sicht ist die Rechtslage klar: Die Wirtin hat keinen gültigen Mietvertrag mehr.

Die Gastronomin sieht es anders. Sie hat den Entscheid ans Kantonsgericht weitergezogen. Aus ihrer Sicht verhält sich die Sache so: Die Vermieterin hat den bezahlten Mietzins angenommen und damit den Vertrag stillschweigend verlängert. Sie sieht keinen Grund, auszuziehen.

Dabei blendet sie allerdings aus, dass die Vermieterin mehrfach deutlich gemacht hat, dass sie einen neuen Mietvertrag nur unter ihren Bedingungen akzeptiert – und die Gastronomin andernfalls mit einer Ausweisung rechnen muss. Den am 3. Januar überwiesenen Mietzins wies sie denn auch umgehend zurück.

Der Mietzins war kein Mietzins, sondern Schadensersatz

Die weiteren «Mietzahlungen» durfte sie entgegennehmen, ohne dass ihr dies als Einverständnis angerechnet werden darf. Denn: Wenn ein Mieter unrechtmässig in einem Haus bleibt, hat der Vermieter grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch in der Höhe des Mietzinses. Und als genau das betrachtete die Vermieterin die Zahlungen.

Unter diesen Umständen konnte die Wirtin nie ernsthaft von einer stillschweigenden Einigung ausgehen, findet deshalb auch das Kantonsgericht. Für die Wirtin ist der Entscheid verheerend. Sie soll innerhalb von zwanzig Tagen alles aufgeben, was sie sich in den letzten Jahren aufgebaut hat.

Die letzte Chance ist das Bundesgericht

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Gastronomin hat noch die Möglichkeit, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. Tut sie das nicht oder scheitert dort, droht ihr im schlimmsten Fall die polizeiliche Räumung.

Meistens engagieren die Vermieter in diesen Fällen ein Umzugsunternehmen und die Polizei stellt sicher, dass dieses seine Arbeit machen kann. Die Kosten dafür werden dann in der Regel dem ehemaligen Mieter in Rechnung gestellt.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Jörg
    Jörg, 01.09.2020, 15:10 Uhr

    äh um welche was für Bedienungen geht es hier Doppelter Mietzins machen viel sehen oh das läuft ja toll, die Verdient die der Besitzer wollen dann eben mehr Mietzins ein Fall in L, bei Luzern ein guter Bekannter Wirt wollte an ein Wand nach etlichen Jahren wo er mit der Frau Wirtete Bilder Entfernen das Rest gehörte darum der Gemeinde L, diese Akzeptierte seine Bedienungen nicht obwohl weit Bekannt man Ass gut und Günstig wurde ihm der Mietvertrag nicht Verlängert das Rest ging mit dem neuen Wirt Bachab, es war eine Bekannte sehr gut Geführte Beitz, Schade, das ist nun schon 20 Jahre her aber am schluss zu 98% gewinnt der Eigentümer

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