Kantonsgericht Luzern bestätigt Urteil

Amour fou: Bauer fackelte im Rausch seine Scheune ab

Mit einem Streichholz zündete der Bauer seine eigene Scheune an. (Bild: (Symbolbild: Flickr/Skley))

Ein Mann hat sich nach einem Streit mit seiner Freundin betrunken, einen Unfall verursacht und seine Scheune angezündet. Dafür wurde er nun vom Kantonsgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Es war eine Tat mit Ansage: Jahrelang hatte der Mann aus der Region Entlebuch seiner Freundin immer wieder gedroht. Den Gertel oder das Beil müsse man ihr über den Kopf ziehen, sagte er. Er werde ihr die «Hütte anzünden», den Pferden den Bolzenschuss geben, sich erschiessen oder aufhängen.

Es war ein Abend im Oktober 2015, als er mit seinen Drohungen ernst machte (zentralplus berichtete). Bei einem Streit schlug er – mutmasslich aus Eifersucht – auf seine Freundin ein. Diese suchte zusammen mit ihren Kindern Zuflucht bei einer Gemeinderätin. Die Politikerin bestätigte, dass die Frau leicht geblutet habe und ihr Ohr angeschwollen war, als sie bei ihr eintraf.

Feuerlöscher komplett entleert

Der Mann fuhr mit dem Auto davon. Er betrank sich, verursachte einen Unfall und als er schliesslich daheim war, fasste er einen folgenschweren Entschluss. Er schnappte sich eine Schachtel Zündhölzer aus der Küche und ging rüber in den Heustock. Dort zündete er ein Stück Papier an und legte dieses auf den Holzboden.

Das Feuer breitete sich entlang der Holzlatten rasch aus. Doch als er die Flammen sah, besann sich der Mann eines Besseren. Er holte aus dem Wohnhaus einen Feuerlöscher, um den Brand zu löschen. Er entleerte ihn vollständig. Das reiche «ewigs», habe er gedacht, wie er in der Verhandlung vor dem Kantonsgericht sagte. Doch er irrte sich.

Nachdem er den Brand vermeintlich gelöscht hatte, verliess der Mann seine Liegenschaft. Kurze Zeit später stand die Tenne und der Dachaufbau der Scheune in Flammen. Das Feuer erfasste auch den Dachaufbau des angrenzenden Wohnhauses, der ebenfalls vollständig ausbrannte.

Der Mann trägt die volle Verantwortung

Das Kantonsgericht hatte zu prüfen, ob es sich um einen Fall der sogenannten «tätigen Reue» handelt. Eine solche liegt vor, wenn ein Täter zwar vorhat, eine Tat zu begehen, dann aber doch davon absieht und verhindert, dass Schaden entsteht.

Das Gericht kommt zum Schluss, dass dies vorliegend nicht der Fall sei. Zwar habe der Mann noch versucht, den Brand zu löschen. Es sei ihm aber nicht gelungen, die Vollendung seiner Tat zu verhindern. Damit bleibe er ohne Einschränkungen für seine Tat verantwortlich.

Das Kantonsgericht befand ihn unter anderem der Brandstiftung, der mehrfachen Tätlichkeiten, der mehrfachen Drohung und des Fahrens in angetrunkenem Zustand schuldig. Damit wird das vorinstanzliche Urteil bestätigt.

Das Kantonsgericht verurteilt ihn neben der bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen und einer Busse von 1800 Franken.

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