Feuerteufel von Doppleschwand vor Gericht

Auf Streit folgte Sauftour – dann fackelte er die Scheune ab

(Bild: giw)

Der Mann, der im Oktober 2015 eine Scheune in Doppleschwand in Brand gesteckt hatte, handelte im Alkoholrausch und aus Eifersucht. Am Mittwoch steht er vor dem Luzerner Kriminalgericht. Doch es ist nicht das einzige Vergehen, das er in jener Nacht begangen hat.

Diesen Dienstag muss sich ein Mann vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten, der im Oktober nach einem Streit die Scheune seiner Lebenspartnerin in Brand gesteckt hatte. Das Gebäude wurde ein Raub der Flammen (zentralplus berichtete).

Dass er absichtlich eine Feuersbrunst auslösen würde, dachte der Mann an diesem Abend wohl kaum. Alles schien seinen normalen Lauf zu nehmen.

Kurz nach vier Uhr legte der spätere Brandstifter die Arbeit an seinem Arbeitsplatz in Rothenburg nieder, um auf dem Heimweg nach Doppleschwand noch in zwei Gaststätten einen kurzen Zwischenstopp einzulegen.

Führte die Partnerin eine heimliche Beziehung?

Schon ziemlich angetrunken kam der Beschuldigte schliesslich gegen 18 Uhr zu Hause auf seinem Hof in Doppleschwand an. Hier wartete seine Partnerin auf ihn, mit welcher er zusammen mit zwei gemeinsamen Kindern den Hof bewohnte.

Von seiner Tochter erfuhr der Angeklagte, dass während seiner Abwesenheit ein fremder Mann zu Besuch gewesen sei. Wie der spätere Brandstifter eingestand, vermutete er schon seit längerer Zeit, dass seine Lebensgefährtin eine heimliche Beziehung zu diesem Mann führt. Deshalb stellte er sie zur Rede.

Freundin verprügelt

Im Zuge des Gesprächs eskalierte die Situation vollends. Der Beschuldigte schlug seine Partnerin mit der Faust in den Rücken und ins Gesicht und drohte ihr, die Scheune auf dem Hof anzuzünden. Die Scheune war im Besitz der Frau. Hier hielt sie drei Pferde und zwei Fohlen.

Nach der tätlichen Auseinandersetzung verliess der Angeklagte den Hof und besuchte zuerst seinen Bruder und danach mehrere Restaurants, wo er jeweils ungeniert zugriff und sich betrank.

Vor der Tat noch Autounfall gebaut

Als der Mann nach seiner Sauftour später am Abend nach Doppleschwand zurückkehrte, erblickte er einen Polizeiwagen vor dem Haus der Sozialvorsteherin der Gemeinde. Da er vermutete, dass seine Lebensgefährtin die Polizei gerufen hatte, war er sehr aufgewühlt, wie er zu Protokoll gab.

In der Folge fuhr der Mann mit viel zu hoher Geschwindigkeit über die holprige Zufahrtsstrasse seines Hofes, wo sich auch die Scheune seiner Partnerin befand. Dabei verlor er die Kontrolle über den Wagen und krachte in einen Holzstapel.

Ohne sich um den Schaden zu kümmern, begab er sich zu Fuss auf seinen Hof. Laut der Anklage wollte er sich wohl einer Kontrolle durch die Polizei entziehen. Auf dem Hof angekommen, schritt er dann sogleich zur Tat.

Eigener Löschversuch scheiterte kläglich

Mit einem brennenden Stück Papier steckte er einen Heuhaufen in der Scheune seiner Partnerin in Brand. Nachdem das Heu bereits Feuer gefangen hatte, überlegte es sich der Angeklagte indes anders und versuchte mit einem Staubfeuerlöscher den Brand zu löschen, was ihm allerdings nicht mehr gelang. Er habe die gemeinsamen Kinder von sich und seiner Partnerin nicht um ihr Erbe bringen wollen, begründete der Täter seinen Rückzieher.

Die Verwendung des entsprechenden Feuerlöschertyps hatte beim Heustock gemäss den Brandermittlern jedoch eine kontraproduktive Wirkung. Durch die Luft und den Staub wurden die Gluten tiefer in den Heuhaufen geblasen, wo sie sich zu einem offenen Feuer entwickeln konnten.

Einfach aus dem Staub gemacht

Nachdem der Feuerlöscher leer war, entfernte sich der Beschuldigte vom Tatort, ohne sich zu versichern, ob das Feuer tatsächlich gelöscht ist. Er habe den Tatort allerdings im guten Glauben daran verlassen, dass das Feuer keine Gefahr mehr darstelle, sagte der Angeklagte im Rahmen der Einvernahme durch die Polizei.

Im Innern des Heuhaufens brannte das Feuer also weiter und setzte schliesslich die ganze Scheune in Brand. Die ausgerückte Feuerwehr konnte ein vollständiges Niederbrennen nicht mehr verhindern. Es gelang ihr aber, die drei Pferde und zwei Fohlen, die sich in der Scheune befanden, noch rechtzeitig zu befreien.

Brandruine verschmutzte Grundwasser

Die Tat hatte noch weitere Folgen für den beschuldigten Mann. Auf Anordnung der Behörden musste er die Brandruine innerhalb einer Frist vollständig entfernen. Der Nachbar hatte eine umgehende Räumung der Brandstätte verlangt, da sein Quellwasser durch die Brandrückstände stark verschmutzt wurde.

Der behördlichen Aufforderung kam der Beschuldigte jedoch nicht nach, weshalb bei Niederschlägen wiederholt gesundheitsschädigende Stoffe in das Quellwasser des Nachbarn gelangten.

Er landet wohl hinter Gittern

Der Angeklagte muss sich vor dem Kriminalgericht für häusliche Gewalt, Brandstiftung, Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie «Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen» verantworten. Er ist weitgehend geständig. Für seine Taten und Verfehlungen fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren.

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