Angst vor der invasiven Art

Quaggamuschel gibt auch in Luzern zu reden

Invasive Arten wie die Quaggamuschel könnten die öffentliche Hand Millionen kosten. (Bild: J. N. Stuart / Flickr)

Der Kanton Luzern führt bald die Reinigungspflicht für Wanderboote ein. Zug verbietet diese Boote gänzlich für ein Jahr. Der Luzerner Fischereiverband verfolgt die Entwicklung «mit Argusaugen».

Vor wenigen Tagen hat der Kanton Zug neue Massnahmen im Kampf gegen die Quaggamuschel beschlossen. Als erster Kanton der Schweiz verbietet er Wanderboote (zentralplus berichtete) – also Boote, die auf verschiedenen Seen unterwegs sind. Denn: Die Muschel weist ein grosses wirtschaftliches, ökologisches und gesellschaftliches Schadenpotenzial auf, schreibt der Zuger Fischereiverband.

Bisher wurde die Muschel in der Zentralschweiz noch nicht nachgewiesen. Der Fischereiverband Kanton Luzern will, dass das auch so bleibt. Deshalb fordert er vom Kanton «zwingend eine Kontrolle und Evaluation der Massnahmen», wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Ein entsprechender Antrag wurde von der Delegiertenversammlung am Dienstagabend verabschiedet. Verbote seien nur wirksam, wenn sie kontrolliert würden.

Ferner verlangt der Verband, dass er als Stimme der Fische und Gewässer in die Evaluation einbezogen werde. «Der Fischereiverband verfolgt die Entwicklung mit Argusaugen.»

Neue Regeln ab Mai

Der Kanton Luzern erlässt per Mai 2024 eine neue Schifffahrts-Verordnung. Diese beinhaltet unter anderem eine Reinigungspflicht für Boote, die vorher in einem anderen Gewässer lagen. Für diese besteht bereits heute eine Vignettenpflicht. Ab dem 1. Mai erhalten nur noch Schiffe eine Vignette, die einen entsprechenden Reinigungsbeleg vorweisen können, schreibt der Kanton in einer Mitteilung vom Montag.

Sollte die neue Praxis ab dem 1. Mai nicht oder schlecht funktionieren, müsste der Fischereiverband weitergehende Massnahmen wie ein sofortiges Verbot zum Einwassern verlangen, schreibt er in der Mitteilung. Der Fischereiverband lobt die Regierung aber auch. Diese habe die Bootreinigungspflicht im «TGV-Tempo» eingeführt.

Dem Berufsfischerverband Vierwaldstättersee gehen die Massnahmen vom Kanton Luzern noch nicht weit genug. Eine unkontrollierte Reinigungspflicht reiche laut dem Verband nicht aus, schreibt die «Luzerner Zeitung». Die Situation in der Zentralschweiz sei «sehr besorgniserregend».

In erster Linie fordert der Berufsfischerverband deshalb nun eine konsequente Umsetzung der Melde- und Reinigungspflicht. Ein Verbot von Wanderbooten sei «vielleicht» zu prüfen.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Fischereiverbands Kanton Luzern
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung»
  • Mitteilung Kanton Luzern
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2 Kommentare
  • Profilfoto von ABN
    ABN, 19.04.2024, 19:44 Uhr

    Luzern sollte sich dem Kanton Zug anschliessen.
    Die Quagga verursacht riesige Probleme. Der Bodensee, bzw. die Anreinerländer können davon ein Lied singen.

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  • Profilfoto von Paul
    Paul, 16.04.2024, 11:41 Uhr

    Reine Schikane für Boote auf Anhänger. Nur noch reiche Leute können sich ein Boot leisten. Die Politik hat in den letzten Jahren das Bootlifahren für den Normalverdiener verboten. Schlimm ist auch, dass sämtliche Bootsplätze durch Reiche belegt sind, welche im Jahr kaum fünf Mal ihr Boot benurzen. Ein Leben für Bootlifan in der CH wie in der schlimmsten Diktatur.

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