Containersiedlung in Meggen

Nachbarn der Asylunterkunft unterliegen vor Bundesgericht

Die Gemeinde Meggen erstellte am Standort Gottlieben eine temporäre Wohncontainersiedlung für Flüchtlinge aus der Ukraine. (Bild: Screenshot Gemeindewebsite)

Anwohner der Megger Containersiedlung für ukrainische Geflüchtete zogen vor Bundesgericht und unterliegen nun der Gemeinde.

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Gemeinde Meggen durfte die Containersiedlung für Geflüchtete aus der Ukraine bauen. Seit März wohnen diese dort (zentralplus berichtete). Mit dem Entscheid bestätigt das Bundesgericht die Baubewilligung.

Die Beschwerde von Anwohnerinnen der Containersiedlung wurde abgewiesen, weil es sich um ein Provisorium von öffentlichem Interesse handelt, begründet das Bundesgericht. Es gewichtet die privaten Interessen von Nachbarn tiefer, als die Notwendigkeit, die in die Schweiz geflüchteten Ukrainerinnen in befristeten Unterkünften unterzubringen, berichtet das «Regionaljournal Zentralschweiz».

Den Gemeindepräsident Meggen freut dies. Die Lärmbedenken hätten sich nicht bewahrheitet, sagt er.

Verwendete Quellen
  • Bericht im «Regionaljournal Zentralschweiz»
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