Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit

Kita zerrt Luzern vors Bundesgericht – Stadt erhält recht

Ab 2025 muss in jeder Kita mindestens eine Betreuungsperson einen anerkannten Abschluss auf Tertiärniveau haben. (Bild: Archivbild)

Das Bundesgericht gibt der Stadt Luzern recht. Die neuen Qualitätsrichtlinien für Kitas würden zwar die Wirtschaftsfreiheit ein wenig verletzen, doch in einem Mass, das akzeptabel sei.

Ab Januar 2025 gelten in der Stadt Luzern neue Richtlinien für Kindertagesstätten. Unter anderem muss in jeder Betreuungsstätte mindestens eine Betreuungsperson über einen anerkannten Abschluss auf Tertiärniveau verfügen, also beispielsweise über ein HF-Diplom in Sozial- oder Kindheitspädagogik.

Eine Luzerner Kita hat diese neuen Richtlinien angefochten und ging dafür bis vors Bundesgericht. Dieses gibt nun der Stadt Luzern recht, schreibt die Stadt in einer Mitteilung vom Dienstag. Es handle sich bei der Vorschrift zum Bildungsabschluss zwar um einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, doch dieser sei verhältnis- und verfassungsmässig.

Die neuen Qualitätsrichtlinien sind seit Januar 2019 in Kraft. Für die Vorschrift zum Abschluss auf Tertiärtniveau gilt jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2024. Ab dem kommenden Jahr muss jede Kita bei 30 belegten Plätzen eine tertiär ausgebildete Betreuungsperson zu 100 Stellenprozent angestellt haben. Bei weniger oder mehr belegten Kita-Plätzen gilt das prozentuale Verhältnis.

Die Stadt Luzern nimmt mit der Vorschrift laut eigenen Angaben eine Vorreiterrolle ein. Die übrigen Schweizer Gemeinden und Kantone hätten diesbezüglich bisher gezögert, obwohl sie von der Wirksamkeit der Regelung überzeugt seien. Sie hätten befürchtet, damit gegen die Wirtschaftlichkeit zu verstossen, schreibt die Stadt. Das Bundesgerichtsurteil sei nun wegweisend. Die Stadt Luzern rechnet damit, dass weitere Gemeinde und Kantone nachziehen werden.

Verwendete Quellen
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