14'400 Franken für Privatschul-Semester

Zu späte Abmeldung kommt Zuger Vater teuer zu stehen

Das Kantonsgericht Luzern hat die Beschwerde der Stadt Luzern abgewiesen. (Bild: Symbolbild/Fotalia)

Weil ein Vater die Kündigung für den Unterricht seiner Tochter an der SIS International School in Luzern zu spät einreichte, muss er 14'400 Franken nachzahlen. Zu recht, findet das Zuger Kantonsgericht.

Ein Vater nahm seine Tochter von der Rotkreuzer International Schol SIS. Dieser plante, Ende Dezember 2018 wieder in sein Heimatland Polen zurückzukehren, wie die «Zuger Zeitung» in einer Mitteilung schreibt. Der Vater suchte offenbar das Gespräch mit der Schulleitung am 14. Dezember. Wie vereinbart, habe dieser drei Tage später eine schriftliche Kündigung nachgereicht, wie es verlangt worden sei. Ebenfalls sei vereinbart worden, dass er das Schulgeld nur bis Ende 2018 zu zahlen habe.

Diese Aussagen bestreitet die Schule. Eine Kündigung sei nicht im Sekretariat abgegeben worden und auch nicht via eingeschriebenem Brief erfolgt, wie es die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) eigentlich erfordern. Ausserdem habe der Vater nicht einmal as ganze Schulgeld bis Ende Dezember bezahlt, so die Schule weiter. Nur zwei von fünf Raten des Schulgeldes seien bezahlt worden.

Frist nicht eingehalten

Die Schule leitete entsprechend eine Betreibung ein. Gegen diese erhob der Vater Klage. Erfolglos. Das Kantonsgericht kommt zum Schluss, dass die Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Anwendung kommen, womit die Kündigung fristgerecht per 1. Dezember hätte eingereicht werden müssen.

Erfolge die Kündigung nach diesem Termin, stelle die Beklagte eine Entschädigung von 25 Prozent des gesamten Semesterschulgeldes in Rechnung. Was den 14'400 Franken entspricht.

Die Gerichtskosten über 2000 Franken muss der Vater ebenfalls übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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