Kriens bewilligt Bauprojekt

Pilatus-Arena in Kriens überwindet grosse Hürde

113 Meter hoch und Gegenstand nicht enden wollender Diskussionen. Das Hochhaus der Pilatus-Arena. (Bild: Stadt Kriens)

Der Krienser Stadtrat hat der Pilatus-Arena die Baubewilligung erteilt. Ob die Bauherrschaft nach langem Hin und Her jetzt loslegen kann, ist aber noch ungewiss.

113 Meter hoch soll es werden, das neue Hochhaus bei der geplanten Pilatus-Arena in Kriens. Das höchste Gebäude im Kanton Luzern. Deutlich höher als die beiden Hochhäuser auf der Allmend. Ohne Zweifel ein Prestigeprojekt.

Erst ein Referendum, dann eine Einsprache gegen Hochhaus

Doch wo Grosses geplant ist, sind die Kritiker bekanntlich nicht weit. Das ist bei der Pilatus-Arena in Kriens nicht anders. Das Komitee «Weniger ist mehr» lancierte ein Referendum gegen das Bauprojekt. Zwar unterlag das Komitee anschliessend an der Urne. Doch die Gegnerschaft gab sich noch nicht geschlagen.

So reichte die Stiftung Archicultura eine Einsprache gegen das Projekt ein, als die Unterlagen im Herbst 2021 öffentlich auflagen. Gemäss Stiftung wird das Hochhaus den Blick auf die Pilatuskette beeinträchtigen. Da das Pilatusgebiet aber im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler liegt, forderte die Stiftung ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (zentralplus berichtete).

Auf Nachfrage von zentralplus im Frühling bestätigte Toni Bucher, Verwaltungsratspräsident der Pilatus Arena AG, dass mit Archicultura nach wie vor keine Einigung erzielt werden konnte. Doch nun ist das Problem vorerst vom Tisch. Denn der Krienser Stadtrat hat die Einsprache abgewiesen und dem Projekt die Baubewilligung erteilt.

Immobilienfirma muss nachbessern

«Wir sind sehr erfreut über den klaren Entscheid des Stadtrats», wird Toni Bucher nun in einer Mitteilung zitiert. Das Immobilienunternehmen findet darin klare Worte zur Einsprache von Archicultura: «Die Stiftung hatte mit einer ungerechtfertigten Einsprache den Bau der Pilatus-Arena massiv verzögert. Sie hatte noch einmal städtebauliche und landschaftliche Fragen aufgeworfen, die im Projekt längst äusserst sorgfältig geprüft und im Rahmen des Bebauungsplans beantwortet worden sind.»

Relativ nüchtern kommentiert der Krienser Bauvorsteher Maurus Frey den Entscheid des Stadtrats. «Die Argumentation war bekannt, die Stiftung forderte ein externes Gutachten. Der Stadtrat teilt diese Ansicht nicht und hat darum die Einsprache zurückgewiesen.» Auf eine ausführliche Begründung des Entscheids verzichtet Frey vor Veröffentlichung des Urteils.

Kriens will Solaranlage

Vollumfänglich steht der Stadtrat aber nicht hinter dem Bebauungsplan zur Pilatus-Arena. Er bemängelt aber nicht die Höhe des Projekts, sondern die fehlenden Solaranlagen. «Ich fand es merkwürdig, dass der Bebauungsplan die Erstellung einer Solaranlage auf dem Dach ausschliesst», kommentiert Frey. Darum hat die Krienser Regierung ihre Kompetenz als Bewilligungsbehörde ausgenutzt und der Pilatus Arena AG vorgeschrieben, dass auf dem Dach der Arena Solaranlagen gebaut werden sollen.

«Wenn der Eigenstromanteil erhöht werden kann, ist das Projekt aus unserer Sicht besser», sagt Frey. «Damit entspricht es den Anforderungen des kantonalen Energiegesetzes bezüglich Eigenstromanteil.» Darum habe der Stadtrat den Bebauungsplan entsprechend angepasst.

Die Pilatus Arena AG akzeptiert diesen Entscheid. Verwaltungsratpräsident Toni Bucher sagt auf Anfrage: «Wir haben jetzt einen Weg gefunden, sowohl die geforderte Bepflanzung, wie auch die Solaranlage zu realisieren. Das passt auch in die heutige Zeit und stärkt das Projekt.»

Folgt jetzt eine Beschwerde?

Und wie geht es nun nach dem Entscheid des Stadtrats weiter? Gleich morgen erfolgt der Spatenstich noch nicht. Die Pilatus Arena AG braucht zuerst nochmals Geduld. Denn gegen den Entscheid aus dem Krienser Stadthaus kann die Stiftung Archicultura eine Beschwerde einreichen. Dadurch würde die Pilatus-Arena zum Fall für die Gerichte.

«Wir erwarten nun, dass die Einsprecher von Archicultura den Entscheid des Stadtrats akzeptieren.»

Toni Bucher, Verwaltungsratpräsident Pilatus Arena AG

Es wär keine grosse Überraschung, wenn es dazu käme. Zwar konnte zentralplus die Stiftung am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht erreichen. Doch zumindest die Person, die im Hintergrund die Fäden der Einsprache zieht, ist keine Unbekannte im Städtebau: Viktor Rüegg.

Der Anwalt präsidierte bereits das Referendumskomitee zur Pilatus-Arena. Und wehrte sich als Anwalt des Vereins Stadtbild Luzern bisher erfolgreich gegen das Hochhausprojekt am Bundesplatz (zentralplus berichtete).

Dort hatte der Luzerner Stadtrat als erste Instanz eine Einsprache des Vereins abgewiesen. Eine entsprechende Beschwerde gegen das Urteil des Stadtrats hiess das Kantonsgericht jedoch gut. Die Pilatus Arena AG steht offensichtlich einem hartnäckigen Gegner gegenüber.

Bauherrschaft droht mit Klage

Sollte Archicultura eine Beschwerde gegen das Krienser Urteil einreichen, kommt es im Projekt zu weiteren Verzögerungen. Verzögerungen, die das Unternehmen viel Geld kosten und vor allem auch den Handballclub Luzern-Kriens ärgern. Denn dieser sollte ab September 2024 seine Heimspiele in der neuen Arena austragen. 2025 sollte dann das Gesamtprojekt abgeschlossen sein.

Dieser Zeitplan ist bereits aus den Fugen geraten. «Referendum und Einsprache haben das Projekt um fast ein Jahr verzögert», sagt Toni Bucher auf Anfrage. Er rechnet damit, dass die Bauarbeiten im März 2023 beginnen können. Die Pilatus Arena und das Wohngebäude sollten dann im Frühjahr 2025 fertig werden, der Pilatus Tower im Frühjahr 2026.

Die Pilatus Arena AG wird wegen der zusätzlichen Verzögerung ungeduldig. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtete, zieht die Firma gar eine Klage gegen die Stiftung Archicultura in Betracht, sollte diese die Beschwerde einreichen. «Wir erwarten nun, dass die Einsprecher von Archicultura den Entscheid des Stadtrats akzeptieren», betont Toni Bucher. Ein rascher Bau sei für den Hallensport in der Zentralschweiz «überlebenswichtig.»

Gelassener sieht man es derweil im Krienser Stadthaus. «Die Beschwerde ist ein legitimes Rechtsmittel, das ergriffen werden darf. Man kann niemanden dafür verurteilen, sein Recht in Anspruch zu nehmen», stellt Stadtrat Maurus Frey klar.

Die Beschwerdefrist gilt für 20 Tage. Erst nach Ablauf dieser Frist wird sich abzeichnen, wann sich der Pilatus-Tower frühestens Richtung Himmel streckt.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Maurus Frey
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung»
  • Schriftlicher Austausch mit Toni Bucher
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