Stadt vereinheitlicht Regeln

Jetzt wird die Fusion Luzern-Littau auch beim Bauen vollzogen

Wie in Luzern – inklusive Littau – künftig genau gebaut werden kann, wird neu festgelegt. (Bild: bic)

Die Stadt Luzern führt die Bau- und Zonenordnungen Luzerns und Littaus zusammen. Gleichzeitig will sie strengere Bestimmungen in Kraft setzen, um die Ziele der Klimastrategie zu erreichen.

Seit fast 14 Jahren ist Littau ein Teil der Stadt Luzern. Doch ganz zu Luzern gehört der neueste Stadtteil eben doch nicht. Zumindest nicht, was die Bau- und Zonenordnungen (BZO) betrifft. Das soll sich bald ändern. Der Stadtrat informierte am Dienstag darüber, wie er die heute separaten Reglemente unter einen Hut bringen will. Die wichtigsten Fragen hat zentralplus für dich zusammengestellt.

Was ist geplant?

Der Luzerner Stadtrat hat einen Bericht und Antrag zur Zusammenführung der Luzerner und Littauer Bau- und Zonenordnungen veröffentlicht. Littau soll künftig die gleiche BZO haben wie Luzern, was heute nicht der Fall ist. Die BZO besteht aus einem Zonenplan und einem Bau- und Zonenreglement, was für alle Grundeigentümer verbindlich regelt, wie sie in der Stadt Luzern bauen dürfen. Luzerns Bauvorsteherin Manuela Jost sagte an der Pressekonferenz am Dienstag: «Die BZO ist eines der wichtigsten strategischen Führungsinstrumente einer Gemeinde. Das gilt auch für Luzern.» Die Stadt wolle ein starkes Führungsinstrument, weshalb die beiden BZO nun zusammengeführt würden.

Seit wann gibt es diese Pläne?

2015 bewilligte der Grosse Stadtrat einen Rahmenkredit für den mehrjährigen Prozess. Damals wurde ein Raumentwicklungskonzept erarbeitet. Dieses Konzept sowie die Bestimmungen des Kantons waren die Basis für einen ersten Entwurf einer gesamtstädtischen Bau- und Zonenordnung. Vor zwei Jahren fand eine erste öffentliche Mitwirkung statt, ein Jahr darauf folgte eine öffentliche Auflage, wobei 130 Einsprachen eingingen.

Was ändert sich?

Für Luzerner Grundeigentümer nicht viel. Dort geht es gemäss Daniel Rudin, Leiter Ressort Nutzungsplanung der Stadt Luzern, vor allem darum, Baubegrifflichkeiten den kantonalen Vorgaben anzupassen. «Es geht also nicht um die Frage, wie dicht man bauen kann.»

Anders sieht es in Littau aus, da für diesen Stadtteil neu das System der Stadt Luzern gelten soll. So gibt es gemäss dem Stadtrat eine Änderung bei der sogenannten Nutzungsmasse. Zur Berechnung der maximal zulässigen Dichten sollen nicht mehr die Ausnützungsziffer und die Anzahl Stockwerke massgebend sein, sondern neu die Überbauungsziffer und die Gesamthöhe des Gebäudes. Die Stadt sagt hierzu: Die Überbauungsziffer und die Gesamthöhe seien so festgelegt worden, dass bestehende Qualitäten erhalten und gleichzeitig Entwicklungen ermöglicht werden könnten.

Man habe mit dem neuen BZO die zonenrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit Projekte beispielsweise im Staffelntäli, Grenzhof und Längweiher-Udelboden realisiert werden können. Im Staffelntäli ermögliche man zum Beispiel somit ein Projekt, das einen Bau mit 30 Wohnungen und neun Stockwerken vorsehe.

Was hat die Klimastrategie mit dem neuen BZO zu tun?

Diverse Vorgaben würden darauf abzielen, die von der Luzerner Bevölkerung bestimmten Klima- und Energieziele zu erreichen, erklärte Deborah Arnold, Leiterin Stadtplanung, an der Pressekonferenz. Eine neue Bestimmung gelte zur Dachbegrünung. So soll es künftig in der ganzen Stadt eine Pflicht zur Begrünung wie auch zur energetischen Nutzung für Flachdächer ab mindestens 25 Quadratmeter geben. Mindestens 30 Prozent eines solchen Daches müssen, wenn es nach den Plänen des Stadtrats geht, künftig für Photovoltaikanlagen gebraucht werden, weitere 30 für Grünflächen. Der Rest sei entweder ebenfalls energetisch zu nutzen oder zu begrünen. Hier sieht die Stadt Ausnahmen vor.

Neuerungen gibt es auch bei fossilen Heizungen. Sie dürfen, wenn der Grosse Stadtrat das so verabschiedet, künftig nicht mehr installiert werden. Die Stadt setzt auf erneuerbare Technologie. «Wir wollen einen Zacken zulegen», sagte Deborah Arnold hierzu. Auch hier sind Ausnahmen vorgesehen, etwa bei Übergangslösungen oder wenn fossilfreie Lösungen wirtschaftlich nicht verhältnismässig sind.

Was ist mit den Einsprachen?

Wie erwähnt gingen 130 Einsprachen zu den neuen Plänen der Stadt ein. 53 davon wurden zurückgezogen, bei drei einigte man sich und bei 74 gab es keine oder nur eine teilweise Einigung. Die Stadt beantragt dem Grossen Stadtrat, diese abzuweisen. Die Einsprachen hätten sich vor allem auf die Bebauungsdichte bezogen, erklärte Deborah Arnold. Viele Einsprecher hätten hier mehr Spielraum verlangt.

Was sagt die Politik dazu?

Die Baukommission des Grossen Stadtrats hatte gemäss einer Mitteilung vom Dienstag Zweifel, ob mit den Anpassungen keine generelle Abzonung verbunden sei. Sie setzte dazu eine externe Firma ein, die das in einem Gutachten analysierte. Dieses habe ergeben, dass es «keine Hinweise darauf gibt, dass die neuen Dichtebestimmungen gesamthaft zu relevanten Ab- oder Aufzonungen führen». Die bisherigen Nutzungen seien gesichert, und es würden keine systembedingten Abzonungen erfolgen.

Bis wann soll die BZO-Änderung abgeschlossen sein?

Das Geschäft kommt im März 2024 ins Stadtparlament. Der Stadtrat beantragt diesem, den Bericht und Antrag einem fakultativen Referendum zu unterstellen. Der Grosse Stadtrat hat aber die Möglichkeit, ein obligatorisches Referendum zu beschliessen. Das Parlament hat generell auch die Möglichkeit, Bestimmungen zu verschärfen oder zu lockern. Nach der Diskussion im Grossen Stadtrat – und falls kein Referendum ergriffen wird – geht das Geschäft zum Luzerner Regierungsrat. Gibt dieser grünes Licht, könnte die neue Bau- und Zonenordnung per Anfang 2025 in Kraft gesetzt werden.

Verwendete Quellen
  • Bericht und Antrag zur Zusammenführung der Bau- und Zonenordnungen der Stadtteile Littau und Luzern
  • Besuch der Pressekonferenz
  • Medienmitteilung der Stadt Luzern
  • Medienmitteilung der Baukommission des Grossen Stadtrats
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3 Kommentare
  • Profilfoto von Elisabet
    Elisabet, 19.12.2023, 16:53 Uhr

    Schlimm wie nun Littau zubetoniert wird siehe Grossmatte 2,oder Bernstrasse BG ,,ABL , WAS die für ein Klotz hingestellt haben,,, 1,600 Fr, eine 50 qm 2 Zimmer ohnen nüt billige Standard Küche kein W,T schlimm.

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    • Profilfoto von Philipp Brügger
      Philipp Brügger, 19.12.2023, 20:16 Uhr

      Seit wann ist die Bernstrasse in Littau? Und das nennt man verdichtetes Bauen. Wenn sie grosszügige Einfamilienhäuser in zersiedelten Gegenden bevorzugen, dann müssen sie halt dahinziehen.

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  • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
    Marie-Françoise Arouet, 19.12.2023, 15:19 Uhr

    Da werden sich die Littauer aber über die „Klima“-Bürokratie der innerstädtischen Parallelgesellschaft freuen.

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