Mietkaution: Luzernerin nervt sich ob Gebühren

50 Franken, um ein Bankkonto zu eröffnen? «Abzockerei»

Eine «Abzockerei» nennt eine Luzerner Mieterin Gebühren der Luzerner Kantonalbank. (Bild: Adobe Stock)

Eine Immobilienverwaltung besteht darauf, dass das Mietkautionskonto bei der Luzerner Kantonalbank eröffnet wird. Die Bank verlangt dafür von einer zentralplus-Leserreporterin 50 Franken. Ist das rechtens?

50 Franken muss zahlen, wer bei der Luzerner Kantonalbank ein Mietkautionskonto eröffnen will – oder von der Verwaltung dazu verpflichtet wird. Diese Erfahrung hat kürzlich auch eine zentralplus-Leserreporterin gemacht.

Die Kontoeröffnungsgebühr kommt bei ihr sehr schlecht an: «Ich finde das einfach nur frech und eine Abzockerei. Die LUKB gehört dem Steuerzahler und nimmt ihre Bevölkerung so unverschämt aus, weil sie ganz genau weiss, dass man beim Mietkautionskonto keine andere Wahl hat.»

Juristin: Vermieter kann Bank bestimmen

Dabei stellen sich mehrere Fragen: Können Verwaltungen überhaupt bestimmen, bei welcher Bank das Mietkautionskonto eröffnet wird? Laut Nadja Burri, Co-Geschäftsleiterin des Luzerner Mieterinnen- und Mieterverbands, ist das möglich. Denn das Obligationenrecht haltet fest, dass der Vermieter die Mietkaution auf ein Konto hinterlegen muss. Dies allerdings lautend auf den Namen der Mietpartei, welche wiederum die Kaution einzubezahlen hat.

«Daraus folgt, dass die Vermieterschaft bestimmen kann, bei welcher Bank die Sicherheitsleistung hinterlegt wird», sagt die Juristin.

Doch wie sieht es um die Kontogebühren aus, wer muss diese tragen? Gemäss Burri müssen Vermieter für «Aufbewahrungskosten» aufkommen, dazu gehören auch Kontoeröffnungsgebühren. Allerdings seien Kosten von bis zu 50 Franken zulässig, wie der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz, gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid, in einem Artikel schreibt. Alles darüber müsse vom Vermieter bezahlt werden.

«Die Luzerner Kantonalbank ist unbürokratisch»

Ein Blick auf die Kontogebühren der Luzerner Kantonalbank zeigt, dass bei den gängigen Konti einzig für das Mietkautionskonto eine Eröffnungsgebühr verlangt wird. Bis 2020 kostete das 30 Franken, mittlerweile die erwähnten 50. Auch damals wurde die Bank kritisiert, weil sie die Gebühren – auch für andere Leistungen – erhöhte. Die LUKB hätte die Preiserhöhungen damals mit einer «möglichst verursachergerechten Gebührengestaltung» erklärt, wie die «Luzerner Zeitung» schrieb.

Angesprochen auf die «frechen» Gebühren von 50 Franken, sagt LUKB-Pressesprecher Daniel von Arx, ein Mietkautionskonto sei aufgrund der rechtlichen Vorschriften komplex und nicht mit einem normalen Konto vergleichbar. «Aufgrund der regulatorischen Vorgaben lassen sich viele Prozessschritte nicht automatisieren und müssen manuell vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere auch bei Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter.»

Die Kantonalbank setze bei diesem Konto auf ein «einfaches und transparentes» Gebührenmodell. Sämtliche anfallenden Kosten seien in der Eröffnungsgebühr von 50 Franken enthalten, die LUKB verzichte im Gegenzug auf jährlich anfallende Kontoführungs- und Saldierungsgebühren.

Raiffeisenbank ist teurer, andere Kantonalbanken günstiger

Ein Blick auf andere Banken zeigt: Die LUKB ist nicht die teuerste Bank. Bei der Raiffeisenbank Luzern kostet die Eröffnung eines solchen Kontos 60 Franken. Die UBS verlangte bis vor Kurzem 100 Franken, scheint diese Gebühr aber mittlerweile abgeschafft zu haben, wie der Website der Bank zu entnehmen ist. Die Zuger Kantonalbank hingegen verlangt 30 Franken, gleich wie die Schwyzer Kantonalbank.

Verwendete Quellen
  • Hinweis einer Leserreporterin
  • Schriftlicher Austausch mit Nadja Burri, Co-Geschäftsleiterin des Luzerner Mieterinnen- und Mieterverbands
  • Schriftlicher Austausch mit Daniel von Arx, Leiter Kommunikation und Mediensprecher der Luzerner Kantonalbank
  • Kontogebühren der Luzerner Kantonalbank
  • Kontogebühren der Raiffeisenbank Luzern
  • Kontogebühren der UBS
  • Kontogebühren der Zuger Kantonalbank
  • Kontogebühren der Schwyzer Kantonalbank
  • Artikel der «Luzerner Zeitung»
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


6 Kommentare
  • Profilfoto von Julia
    Julia, 08.04.2024, 12:26 Uhr

    Was soll daran Abzocke sein? Die Bank bietet eine Dienstleistung an und will dafür auch Geld. Ich bezahle für Konto und Karten auch 120 Franken im Jahr, das ist normal und ich finde das nicht viel. Wem das nicht passt, soll das Geld halt unter der Matratze bunkern.

    👍1Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Javier Rosario
      Javier Rosario, 08.04.2024, 15:35 Uhr

      Unter welcher Matratze genau, jener auf der Strasse? Ohne Mietkaution gibts keine Wohnung. Mieter haben keine Wahl und können sich die Bank dafür nicht aussuchen, daher wird dies von Banken ausgenutzt. Wenn Sie für ein Luxuskonto 120 Franken im Jahr bezahlen, ist das ihre freiwillige Sache.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runter
  • Profilfoto von Kritischer Blick
    Kritischer Blick, 08.04.2024, 10:55 Uhr

    Danke für den Hinweis, der Kommentar ist an dieser Stelle wirklich falsch. Er war für den Beitrag "Thierry Carrel kritisiert unnötige Spitalausgaben" gedacht.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Siger
    Siger, 08.04.2024, 10:32 Uhr

    Ist bei der Zürcher KB genau die gleiche Abzocke. Die Vollmachtsregelung ist zusätzlich kundenunfreundlich

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runter
  • Profilfoto von Kritischer Blick
    Kritischer Blick, 08.04.2024, 07:31 Uhr

    Die Schweizer Bevölkerung will eine Überversorgung mit Gesundheitseinrichtungen und betrachtet Gesundheitsdienstleistungen inzwischen als Konsumgut. Mit dieser Haltung muss aber auch die Bereitschaft einhergehen, die Kostensteigerungen über regelmässige Erhöhungen der Krankenkassenprämien mitzutragen.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔2Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
      Kasimir Pfyffer, 08.04.2024, 10:10 Uhr

      Grüezi Herr oder Frau oder * Kritischer Blick, leider haben Sie sich beim Artikel vertan. Bestimmt wollten Sie mit Ihrem Kommentar suggerieren, dass die Bevölkerung und nicht etwa die gierigen Krankenkassen/Spitäler/Ärzte an den völlig überrissenen KK-Prämien schuld sind. In diesem Artikel hier geht es aber um die gierigen Banken und nicht um die gierigen Krankenkassen. Wenn Sie also auch hier die Täterumkehr machen wollen, müssen Sie z. B. schreiben "die freche Mieterschaft ist selber schuld, wenn sie eine Wohnung will, dann muss sie halt die Gebühren zahlen."

      👍1Gefällt mir👏0Applaus🤔1Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon