Kontrollen decken verschiedene Verstösse auf

Erfolg im Kampf gegen Schwarzarbeit im Kanton Zug

(Bild: Adobe Stock/Dmitri Maruta)

Von einer Beiz über ein Erotik-Etablissement bis zu einem Handwerker: Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit haben die Zuger Strafverfolgungsbehörden diverse Betriebe sowie Personen im Kanton Zug kontrolliert. Dabei sind Verstösse festgestellt und Bussen verhängt worden.

Einsatzkräfte der Zuger Polizei haben in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit diverse Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durchgeführt. Die Kontrollen fanden im ganzen Kanton Zug zwischen dem 2. und 8. Oktober 2019 statt. Dabei wurden Betriebe verschiedenster Branchen und deren Arbeitnehmer überprüft, heisst es in einer Medienmitteilung der Zuger Strafverfolgungsbehörden.

Sex-Arbeiterin ohne Arbeitsbewilligung

In einem Gastronomiebetrieb in Cham wurde ein 53-jähriger Vietnamese kontrolliert, der illegal als Küchenhilfe tätig war. Da er nicht über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügte, wurde der Geschäftsführerin eine Busse wegen Verstoss gegen das Meldeverfahren von mehreren Hundert Franken auferlegt.

In einem Erotik-Etablissement in der Stadt Zug wurde eine selbstständige Sexarbeiterin angetroffen, die über keine gültige Arbeitsbewilligung verfügte. Die 34-jährige Spanierin erhielt eine Verwaltungsbusse von mehreren Hundert Franken.

Auch ausländische Firma gebüsst

Weiter haben die Einsatzkräfte einen Handwerker in Baar überprüft, der einen kosovarischen Mann ohne Arbeitsbewilligung beschäftigte. Die Staatsanwaltschaft bestrafte den Inhaber der Firma sowie den Arbeitnehmer mit einer Geldstrafe und einer Busse von mehreren Hundert Franken. Der 32-jährige Bauarbeiter wurde zudem durch das Amt für Migration weggewiesen und mit einem einjährigen Einreiseverbot für die Schweiz belegt. Die Urteile sind rechtskräftig.

Eine weitere Kontrolle wurde auf einer Baustelle in Rotkreuz durchgeführt. Da ein ausländischer Arbeitgeber zwei entsandte Schreiner (29- und 30-jährig) aus Kroatien nicht gemeldet hatte, wurde die ausländische Firma durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit wegen Verstoss gegen das Entsendegesetz (EntsG) mit einigen Tausend Franken gebüsst.

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