Ähnlich wie in Zürich soll auch der Kanton Zug einheitliche Standards beim Bau von Velowegen etablieren, findet eine Gruppe Kantonsräte.
Der Kanton Zug soll gemeinsam mit den Gemeinden Standards in Bezug auf bauliche Massnahmen für den Veloverkehr erarbeiten oder bereits etablierte Standards als verbindlich erklären. Das fordert ein überparteiliches Postulat der Kantonsräte Luzian Franzini (ALG), Tabea Estermann (GLP), Ronahi Yener (SP) und Mirjam Arnold (Mitte). Die Massnahme soll den Veloverkehr als integralen Bestandteil jedes zukünftigen Strassenprojektes etablieren.
Ausserdem soll es das Velostreckennetz im Hinblick auf die Umsetzung des nationalen Velogesetzes harmonisieren. Am 1. Januar 2023 trat das nationale Velogesetz in Kraft. Es verpflichtet die Kantone, innert 5 Jahren ein Velowegnetz zu planen und dieses innert weiteren 15 Jahren zu realisieren.
Da einige Zuger Gemeinden wie auch der Kanton unterschiedliche Konzepte und Herangehensweisen bei der Förderung des Velofahrens haben, fordern die Kantonsräte spezifische Velostandards, wie es sie im Kanton Zürich gibt. «Ziel dieser Standards ist es, die Rahmenbedingungen (z.B. Geschwindigkeit, Abschnittslänge, Ausgestaltung, Verkehrslenkung) weiter zu optimieren, mit dem Ziel möglichst sichere und attraktive Bedingungen für den Veloverkehr bereitzustellen», heisst es im Postulat.
Mit solchen Best-Practice-Lösungen könnten offene Fragen wie die der separaten getrennten Velostreifen kantonsweit einheitlich geregelt werden. Beim Finden dieser Lösungen sollen die Erfahrungen der Velofahrenden mitgedacht werden, fordern die Kantonsräte.
- Postulat der Kantonsräte Luzian Franzini, Tabea Estermann, Ronahi Yener und Mirjam Arnold
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Richard Ephraim Scholl, 23.05.2023, 17:56 Uhr Warum bezahlen Velofahrer die Kosten der Velowege nicht? Die Autofahrer müssen dies seit Jahrzehnten. Zweierlei Massstäbe, nicht wahr?
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Letztere vermeiden aber meist das Limoncello.
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