Verärgerte Familiengärtner

Ab 2015 will die Stadt Luzern strengere Auflagen für Familiengärtner. Teilweise soll bis ins Detail vorgeschrieben werden, wie diese ihre Gärten zu bestellen haben. Der «Neuen Luzerner Zeitung» liegt der Entwurf einer neuen Verordnung über die Benutzung der Familiengärten (FGO) vor. Darin ist unter anderem Folgendes vorgesehen:

–       Die Bewirtschaftung soll sich an den Grundsätzen des biologischen Gartenbaus orientieren. Die Verwendung von Kunstdünger und Unkrautvertilgungsmittel sind untersagt.

–       Das Pflanzen von «standortfremden» Pflanzen wie Thuja und Bambus ist verboten.

–       Zäune dürfen nicht höher als 1,20 Meter sein, die Areale müssen von aussen einsehbar bleiben.

–       Wechselt eine Parzelle den Besitzer, darf die Entschädigung dafür 5000 Franken nicht überschreiten.

Viele Luzerner Familiengärtner sind jetzt sauer, aus Sicht der Stadt bieten die neuen Verordnungen aber klare Vorteile.

 

 

 

 

 

 

 

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