Türkei unterliegt vor Bundesgericht
Im Mai 2017 haben Demonstranten den Spruch «Kill Erdogan» an mehreren Orten in der Nähe des türkischen Konsulats in Zürich hingeschmiert. Drei Verdächtige wurden zwar vorübergehend angehalten, jedoch nicht belangt, weil es laut der Zürcher Staatsanwaltschaft zu wenig Beweise gab. Das türkische Konsulat legte dagegen Beschwerde ein und verlangte eine Bestrafung. Nun hat das Bundesgericht als letzte Instanz entschieden: Der Fall wird nicht neu aufgerollt. Das türkische Konsulat habe gar kein Recht, eine solche Beschwerde einzureichen. Dies müsste die geschädigte Person selber tun, also Präsident Recep Tayyip Erdogan.
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