Arbeitsplätze ohne Tageslicht
«Lichtpausen» für das Zentralschweizer Verkaufspersonal?Die Arbeit in fensterlosen Räumen ohne Tageslicht kann krank und depressiv machen. Laut Arbeitsgesetz müssen Betriebe bauliche Massnahmen ergreifen oder ihren Angestellten Zusatzpausen gewähren. In Luzern passiert wenig in dieser Hinsicht. Die Unia fordert, dass die Unternehmen, und der Kanton als Kontrollinstanz, ihren Pflichten besser nachkommen.