Billettkontrolleur in Rotkreuz angepöbelt

Streit im Nachtzug: Betrunkener Schwarzfahrer landet an Silvester in der Zelle

An Silvester 2019 schlug ein Zugbegleiter Alarm, nach dem ihn ein Schwarzfahrer verbal angegriffen hatte. (Bild: SBB CFF FFS)

Ein 18-Jähriger hat letzten Silvester versucht, ohne Billett von Luzern nach Zürich zu kommen – ohne Erfolg. Weil er den Zugbegleiter aufs Übelste beschimpfte, verbrachte der Schwyzer den Jahreswechsel in einer Gefängniszelle. Und nun setzt es auch noch eine empfindliche Geldstrafe.

So hatte sich der junge Mann das wohl nicht vorgestellt: Statt an einer Party ins neue Jahr zu rutschen, endete Silvester 2019 für ihn noch vor Mitternacht. Der 18-Jährige bestieg kurz nach 23 Uhr den Interregio 2644 von Luzern nach Zürich. Als er während der Fahrt den Zugbegleiter auf sich zukommen sah, lief er sogleich davon – um sich der Billettkontrolle zu entziehen.

Ein Plan, der grandios scheiterte. Keine zehn Minuten später ­– der Zug war gerade in Rotkreuz eingefahren – holte der SBB-Mitarbeiter den Flüchtigen ein. Nach dem Billett gefragt, wurde der betrunkene Schwyzer sogleich ausfällig. Er packte den Zugbegleiter am Kragen und zog ihn an sich.

Polizei findet ihn – «versteckt» unter dem Sitz

Der Billettkontrolleur schubste den Schwarzfahrer von sich weg. Zunächst schien die Situation damit entschärft zu sein. Der Betrunkene liess von dem SBB-Mitarbeiter ab und ging ans andere Ende des Waggons. Dann aber kam es erneut zu einem Disput – wobei dieses Mal ein Kollege des Rabauken dazwischenging.

Der Zugbegleiter verständigte daraufhin die Polizei. Der Schwarzfahrer versteckte sich zwar unter den Sitzreihen – doch als man in Zug eintraf, half ihm auch das nicht mehr weiter. Die Patrouille packte den Reinigungsfachmann ein und steckte ihn in eine Zelle.

Staatsanwaltschaft gibt ihm noch eine Chance

Der Zugbegleiter wurde bei der Auseinandersetzung nicht verletzt. Trotzdem hat die Sache für den jungen Mann ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt ihn wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden.

Wie aus dem kürzlich ergangenen Strafbefehl hervorgeht, wird er zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 70 Franken verurteilt – wovon zwei durch die Polizeihaft bereits abgegolten sind. Die verbliebenen 1610 Franken muss der Schwyzer nur bezahlen, wenn er innerhalb von zwei Jahren ein ähnliches Delikt begeht. Sofort fällig wird allerdings eine Busse von 350 Franken.

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