Stadtschreiber-Demission hat kaum interne Folgen

Im Nachgang zur Kündigung des Stadtschreibers Alexandre von Rohr blieben offene Fragen, einerseits zum Fall selber, andererseits um das Amt des Stadtschreibers generell. Die Vorgehensweise der Stadt nach der Demission von Rohrs beschäftigte den Stadtzuger Gemeinderat Richard Rüegg (CVP). In einer Interpellation wollte er wissen, weshalb nicht der Stellvertreter des Stadtschreibers das Amt zwischenzeitlich übernommen habe und welche Kosten die Übergangslösung verursacht.

Hätte nicht der Stellvertreter bis zur Neubesetzung der Stelle als Stadtschreiber amten können? Welche finanziellen Folgen hatte die Übergangslösung und welche Konsequenzen hat der Stadtrat in Bezug auf die Neubesetzung der Stadtschreiber-Stelle gezogen? Diese Fragen von Rüegg haben Stadtrat Dolfi Müller und der interimistische Stadtschreiber Arthur Cantieni nun beantwortet.

Für die Neubesetzung des Stadtschreibers – Martin Würmli wird am 1. Juni 2014 beginnen – hat der Stadtrat nur wenige Änderungen im Auswahlprozess vorgenommen. Neu wurden zu den bisherigen Dokumenten einzig Auskünfte aus dem Betreibungs- und Strafregister eingeholt. Die geforderten Kompetenzen seien nach wie vor die richtigen. Auch beim Auswahlgremium blieb alles beim Alten. Für eine Neubewertung der Position des Stadtschreiber-Stellvertreters sieht der Stadtrat keinen Anlass.

Stellvertretung des Stadtschreibers nur eine Nebenfunktion

Die Funktion des Stadtschreiber-Stellvertreters stelle lediglich eine Nebenfunktion dar, für die weder personelle noch zeitliche Ressourcen zur Verfügung stehen würden, so der Stadtrat in seiner Antwort. Das Amt werde auch nicht speziell entlöhnt, wie dies Rüegg vermutete. Die Funktion wird zurzeit vom Leiter Rechtsdienst der Stadt Zug, Beat Moos, ausgeübt. Er vertritt den Stadtschreiber während dessen kurzzeitigen Abwesenheiten. Der Stellvertreter nimmt folglich vereinzelt an Sitzungen des Stadtrates teil und vertritt den Stadtschreiber an Sitzungen des Grossen Gemeinderates.

Da das Stadtschreibermandat mit einer wöchentlichen Arbeitsbelastung von 50 bis 60 Stunden verbunden sei, könne dieses vom Stellvertreter nur «unter Inkaufnahme von massivsten Einschränkungen» übernommen werden, so die Antwort des Stadtrates. Finanziell hat die Übergangslösung mit Arthur Cantieni kaum Konsequenzen. Nach der Demission von Alexandre von Rohr Mitte Oktober, bezahlte die Stadt im Monat November einerseits von Rohr (Ende der Probezeit), andererseits Cantieni für die Verlängerung seiner Anstellung ein Salär. Weil Cantieni sein Arbeitspensum auf 80 Prozent reduziert hat, sind die Lohnkosten aktuell tiefer als bei einer Weiterführung des Amtes zu einem Vollzeitpensum durch Alexandre von Rohr.

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