Spiess-Hegglin: «Blick» verurteilt
Die Zeitung «Blick» hat die Persönlichkeit der ehemaligen Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt. Zu diesem Urteil kommt nach dem Kantonsgericht auch das Zuger Obergericht. Es geht um die Berichterstattung rund um die Zuger Landammann-Feier 2014. Der «Blick» schrieb von einem Sex-Skandal, zeigte Fotos und nannte Personen beim Namen. Spiess-Hegglin argumentierte, sie sei als mutmassliches Opfer eines Sexualdelikts in die Öffentlichkeit gezerrt worden. In einem Punkt geht das Zuger Obergericht nicht auf Spiess-Hegglins Forderungen ein: der «Blick» muss keine Entschuldigung abdrucken. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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