So steht es um die Home-Office-Kontrollen in Luzern
Seit Montag müssen viele Betriebe wieder im Home-Office arbeiten. Wer kontrolliert, dass das umgesetzt wird? Und was passiert, wenn die Pflicht missachtet wird? Martin Bucherer, Leiter von Wirtschaft, Arbeit und Soziales (Was), erklärt die wichtigsten Punkte.
zentralplus: Werden im Kanton Luzern Kontrollen zur Home-Office-Pflicht durchgeführt?
Martin Bucherer: Ja, solche Kontrollen gibt es auch im Kanton Luzern.
zentralplus: Von wem werden die Kontrollgänge durchgeführt?
Bucherer: Durchgeführt werden sie von Was wira Luzern, der kantonalen Industrie- und Gewerbeaufsicht (Kiga)
zentralplus: Ab wann werden Sie solche Kontrollgänge machen?
Bucherer: Kontrollen werden ab sofort durchgeführt.
«Wir konzentrieren uns auf Meldungen und entscheiden risikoorientiert, ob und wann wir kontrollieren.»
zentralplus: Anhand von welchen Kriterien entscheiden Sie, welche Unternehmen Sie kontrollieren?
Bucherer: Alle Arten sind möglich. Wir konzentrieren uns auf Meldungen und entscheiden risikoorientiert, ob und wann wir kontrollieren.
zentralplus: Was kann man als Arbeitnehmer tun, wenn der Arbeitgeber die Home-Office-Pflicht missachtet?
Bucherer: Arbeitnehmer sollten in erster Linie das Gespräch mit den Verantwortlichen in den Unternehmen suchen, um Lösungen zur Umsetzung der Massnahmen zu finden. Funktioniert dies nicht, können Arbeitnehmerinnen Betriebe auch der Kiga melden.
zentralplus: Ab wann kann man von einer Missachtung sprechen?
Bucherer: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitssituation einzelfallweise zu überprüfen und Homeoffice einzuführen, wenn keine Hindernisse vorliegen. Er kann jedoch von dieser Verpflichtung absehen, wenn für bestimmte Tätigkeiten eine Verlagerung nach Hause nicht möglich ist oder wenn die Investitionen oder die erforderlichen technischen Anpassungen unverhältnismässig hohe Kosten und/oder einen unverhältnismässigen Aufwand erfordern würden, kurzfristig nicht durchführbar sind oder auf unüberwindbare Hindernisse stossen.
zentralplus: Was droht dem Arbeitgeber, wenn er die Pflicht nicht einhält?
Bucherer: Die Verordnung sieht keine Busse für Arbeitgeber vor, die sich nicht an diese Pflicht halten. Allenfalls besteht die Möglichkeit, Arbeitgeber, welche sich verweigern, diesen Pflichten nachzukommen, strafrechtlich zu belangen. Dies gemäss dem im Arbeitsgesetz (ArG) vorgesehenen ordentlichen Verfahren.
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CScherrer, 20.01.2021, 08:25 Uhr Keine Ahnung mit wem zentralplus gesprochen hat. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung und Leiter wira Luzern heisst Martin Bucherer.
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