Stadtrat will Reglement anpassen

Ruhegehalt fällig: Der frische Wind in Kriens wirbelt auch Kosten auf

Wer geht, kriegt Geld: Der ehemalige Krienser Stadtrat hat Anrecht auf eine Überbrückungsrente oder eine Abgangsentschädigung. (Bild: zvg)

Der Krienser Stadtrat ist diesen Sommer komplett ausgewechselt worden. Das wird die Stadt in der Kasse spüren. Ex-Stadträte haben Anrecht auf eine Überbrückungsrente oder eine Abgangsentschädigung. Diese Regeln seien nicht mehr zeitgemäss, findet der neue Stadtrat – er will sie anpassen.

Geht es darum, dass ehemalige Politiker Geld vom Staat beziehen, sorgt das oft für Nasenrümpfen, Aufsehen und manchmal Neid.

Jüngstes Beispiel: Der ehemalige Bundesrat und Milliardär Christoph Blocher, der nachträglich mehrere Millionen vom Bund einforderte.

Die Aufregung war gross und hat ein politisches Nachspiel: Der Bundesrat ist gewillt, ein Postulat des Zuger Ständerates Peter Hegglin (CVP) anzunehmen, der die Regeln anpassen will. Der Vorstoss wird voraussichtlich nächste Woche im Ständerat behandelt.

Kriens zahlt Überbrückungsrenten

Auch in der drittgrössten Stadt des Kantons Luzern sollen die Renten für ehemalige Exekutivpolitiker überarbeitet werden. Es geht zwar in Kriens nicht um so hohe Summen wie in Bundesbern. Und die Regeln sind im Detail anders ausgestaltet. Im Unterschied zum bundesrätlichen Ruhegehalt zahlt die Stadt Kriens ihren ehemaligen Exekutivmitgliedern die Rente beispielsweise nicht lebenslang, sondern nur bis zum 65. Geburtstag.

Gleichwohl haben auch in Kriens ehemalige Exekutivpolitiker ein Anrecht auf eine Entschädigung. Und im letzten Frühling kam es bekanntlich zum grossen politischen Umbruch: Alle bisherigen Stadträte sind nicht mehr im Amt.

So hart der Abgang für vier der fünf Bisherigen war, zumindest finanziell landen sie einigermassen weich. Dafür sorgt die Pensionsordnung der Stadt Kriens. Sie regelt, dass ehemalige Mitglieder des Stadtrates Anrecht auf Sonderleistungen haben, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Abwahl oder Nichtnominierung, sofern die Person das 50. Altersjahr vollendet und mindestens acht Amtsjahre geleistet hat (Ausnahmen gibt's bei schweren Amtspflichtverletzungen oder einer strafbaren Handlung).
  • Rücktritt nach zwölf Amtsjahren, sofern die Person das 55. Altersjahr vollendet hat.
  • Rücktritt nach acht Amtsjahren, sofern die Person 60. Altersjahr vollendet hat.

Summe wird nicht kommuniziert

Von den fünf bisherigen Stadträte dürften vier ein Anrecht auf eine Überbrückungsrente anmelden. Diese beläuft sich auf 52 Prozent des bisherigen Jahresverdienstes. In Kriens, wo ein Stadtrat rund 160'000 Franken verdient, macht das rund 80'000 Franken pro Jahr aus. Je nachdem, wie viel ein ehemaliger Stadtrat nach seiner politischen Karriere anderweitig verdient, wird die Überbrückungsrente entsprechend gekürzt.

Wer für eine kürzere Zeit als Stadtrat tätig war und aus dem Amt scheidet, der hat eine Abgangsentschädigung zugute. Sie ist abhängig von den Amtsjahren und fällt in der Regel tiefer aus.

Solche Sonderleistungen, die nicht nur Kriens kennt (siehe Box), sollen die Unabhängigkeit der Politiker begünstigen. Denn so müssen sie sich nicht bereits vor Amtsende mit neuen Jobmöglichkeiten befassen. Zudem können Ruhegehälter dafür sorgen, dass ältere Politiker kurz vor der Pensionierung in eine Einkommenslücke fallen – oder nur im Amt bleiben, weil sie das Geld brauchen.

Zurück nach Kriens: Wie hoch die Gesamtsumme ist, welche die Stadt nach der politischen Rochade an ehemalige Stadträte auszahlt, kommentiert sie auf Anfrage nicht. Die Summe werde in der Jahresrechnung 2020 ausgewiesen, die dem Einwohnerrat im Frühling 2021 vorgelegt werde.

Stadtrat will über die Bücher

Klar ist: Unerwartet hohe Ausgaben sind in der Stadt Kriens, die mit finanziellen Schwierigkeiten kämpft, derzeit nicht willkommen. Das seit 2004 geltende Reglement für die Politiker-Renten soll nun überarbeitet werden. Das hat bereits der alte Stadtrat letzten Frühling im Rahmen der Strategie zu gesunden Finanzen vorgelegt. «Anpassung/Überprüfung Fallschirm» lautet eine der vielen Massnahmen im sogenannten Entlastungspaket 2021.

«Der Stadtrat erachtet die Regelungen als nicht mehr zeitgemäss», begründet das neue Gremium auf Anfrage. Eine Überprüfung des Reglements sei aber auch aufgrund einer überwiesenen Motion des Parlaments nötig.

Wie gross das Sparpotenzial für Kriens ausfallen könnte, steht noch nicht fest. Auch was mögliche Optionen angeht, will sich der Stadtrat noch nicht in die Karten blicken lassen. «Dafür ist es zu früh», sagt der Krienser Informationsbeauftragte Benedikt Anderes. Die entsprechenden Diskussionen hätten noch nicht stattgefunden. «Daher können zurzeit auch noch keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen gemacht werden.»

Was einen möglichen Interessenkonflikt betrifft – der Stadtrat entscheidet ja potenziell über seine eigenen Ruhegehälter –, verweist Anderes darauf, dass der Einwohnerrat letztlich über eine Reglementsänderung entscheide. Und: «Es liegt im Interesse des Stadtrates, eine Lösung zu erarbeiten, die eine breite Akzeptanz findet.»

So viel bekommt man andernorts

In der Stadt Luzern sind die Voraussetzungen für eine Üerbrückungsrente dieselben wie in Kriens. Die Überbrückungsrente beträgt – je nach Länge der Amtsdauer – zwischen 40 und maximal 56 Prozent der vorherigen Besoldung. Wird ein ehemaliger Stadtrat vor seinem 50. Lebensjahr abgewählt, erhält er eine Abgangsentschädigung von einem halben Jahreslohn.

Vergleichbar sind die Voraussetzungen auch in der Gemeinde Emmen. Allerdings erhalten Ex-Gemeinderäte höchstens 50 Prozent des letzten Lohnes. Wer vor seinem 50. Geburtstag aus dem Amt scheidet, erhält drei Monatslöhne als Abgangsentschädigung.

Auch der Kanton Luzern zahlt abgewählten oder zurückgetretenen Regierungsräten eine Überbrückungsrente zwischen 40 und 56 Prozent des Lohnes, sofern sie bestimmte Voraussetzungen betreffend Alter und Amtsdauer erfüllen. Lebenslange Renten hat Luzern hingegen bereits vor über zehn Jahren abgeschafft.

Anders ist die Situation übrigens in der Stadt Zug: Die Stimmbürger haben 2009 die Initiative «Schluss mit goldenen Fallschirmen für die Stadträte» angenommen – und damit die Abgangsentschädigung sowie Sonderbeiträge in die Pensionskasse für alt Stadträte gestrichen.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Alois Amrein
    Alois Amrein, 02.12.2020, 18:59 Uhr

    Sofort abschaffen. Die Politikerkaste lebt von Steuergeldern. Wer abgewählt wird, hat ganz offensichtlich die Erwartungen der Wähler nicht erfüllt, also braucht es keinen vergoldeten Abgang. Wer in der Privatwirtschaft die Erwartungen nicht erfüllt, wird entlassen, mit allen bitteren Konsequenzen. Stempeln gehen, wenn keine neue Arbeit innert Frist gefunden wird.

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  • Profilfoto von Libero
    Libero, 02.12.2020, 12:33 Uhr

    Frau/man.. kann sich schon fragen, warum das BVG _Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge_ bei Bundes-, Kantons- und auch GEMEINDE-Behörden nicht angewendet wird?
    Spätestens nach Einführung des BVG 1985 hätten die RUHEGEHÄLTER für Magistraten aufgehoben und den geltenden Gesetzen angepasst werden müssen.
    Schon im Herbst 2003 bei der Abwahl von Frau BR Metzler gab es den Aufschrei, das Gesetz zu ändern.
    Die bürgerliche Mehrheit HAT das schnell wieder vergessen, dann wieder eine grosse Aufregung bei der Abwahl von Herrn Blocher mit dem Theater bis HEUTE ……; wir sind echt gespannt ob wieder nichts passiert!

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  • Profilfoto von Hans Hafen
    Hans Hafen, 02.12.2020, 07:30 Uhr

    Summe wird nicht kommuniziert? Nun, überall dort, wo absichtlich nicht kommuniziert wird, liegt in aller Regel etwas im Argen. Nicht kommunizieren, ist auch Kommunikation. Das sollten sich die Krienser Verantwortlichen mal bewusst werden! Zudem: Was ist mit dem Öffentlichkeitsprinzip? Achso! Es wird nur gerade dann angewandt, wenn es den Oberen in den Kram passt! Irrenhaus Kriens quo vadis?

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