Fasnacht in Luzern

Waffen an Fasnacht? Polizei empfiehlt Zurückhaltung

Eine Softairgun ist kaum von einer herkömmlichen Waffe zu unterscheiden.

(Bild: Symbolbild: Fotolia/BonNontawat)

Sie sind gerne getragenes Accessoire an der Fasnacht: Fake-Waffen. Doch auch während der Fasnacht gilt das Waffengesetz. Deshalb rät die Polizei, gewisse Imitate über die rüüdigen Tage lieber im Schrank zu lasssen.

Gewehre, Pistolen, Schreckschusswaffen: Immer wieder greifen Fasnächtler zur Waffenattrappe, um ihr Kostüm abzurunden. Im Hinblick auf die anstehende Fasnacht empfiehlt die Luzerner Polizei nun, Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen zu Hause zu lassen. «Solche Waffen zu tragen, ist verboten und kann zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen», schreibt die Polizei in einer Mitteilung.

Spielzeug muss wie Spielzeug aussehen

Diese Art Fake-Waffen unterstehen trotz allem dem Waffengesetz, das auch während der rüüdigen Tage gilt. «Stellt die Luzerner Polizei im Rahmen ihrer Einsätze an der Fasnacht Widerhandlungen gegen das Waffengesetz fest, müssen die Beteiligten mit einer Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft rechnen», so die Polizei. Erlaubt seien indes Gegenstände, die auf den ersten Blick als Spielzeugwaffen zu erkennen seien.

Gleichzeitig rät die Polizei, sich zu melden, wenn man nicht sicher ist, ob die eigene Waffenattrappe an die Fasnacht sollte oder nicht: «Die Luzerner Polizei hilft gerne weiter», so die Mitteilung.

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