Mysteriöse Website aufgeschaltet

Hotel St. Niklausen: Das läuft hinter den Kulissen

Das Hotel St. Niklausen um 1980 – schon damals war es im Besitze der Familie Heer. (Bild: Gemeindearchiv Horw)

Das St. Niklausen ist seit Jahren ein Geisterhotel. Verlassen liegt es da, an traumhafter Lage auf der Horwer Halbinsel direkt am See. Jetzt deutet eine Website darauf hin, dass dort bald wieder Leben einkehren könnte. Wer dahintersteckt, ist allerdings unklar.

Das Seehotel St. Niklausen unweit von Luzern war früher ein beliebtes Ausflugsziel mit Gartenwirtschaft und eigener Schiffsanlegestelle (zentralplus berichtete). Seit gut 15 Jahren steht es leer, der Besitzer Markus Heer liess die Liegenschaft augenscheinlich mehr und mehr verlottern. Er starb im November 2020 – doch bis heute ist nicht bekannt, wem er die Liegenschaft vermacht hat.

Jetzt scheint Bewegung in die Sache zu kommen. «Neues Kapitel in St. Niklausen» steht in Grossbuchstaben auf einer Website, die offenbar kürzlich aufgeschaltet wurde. Mehr Informationen gebe es demnächst, wird darauf versprochen. Der Name der Internetadresse deutet darauf hin, dass das Grundstück in den Besitz einer Stiftung übergegangen sein könnte.

Gemeinde und Erbschaftsverwalter wissen von nichts

Dass dies passieren könnte, deutete der Cousin des Verstorbenen bereits im Juli gegenüber zentralplus an. Eine Recherche im Handelsregister sowie bei der kantonalen Stiftungsaufsicht zeigt jedoch: Bislang ist keine «Stiftung St. Niklausen» gegründet worden. Die neuste Stiftung mit Sitz in Kastanienbaum wurde im Juli 2020 eingetragen. Das war vor Markus Heers Tod – und ausserdem hat diese Stiftung den Zweck, günstigen Wohnraum in Luzern zu erhalten. Diese Spur führt also ins Nichts.

zentralplus fragt bei der Gemeinde Horw nach, wie es mit der Liegenschaft weitergeht. Gemeindepräsident Ruedi Burkhard kann jedoch nicht weiterhelfen: «Ich hatte bisher keine Kenntnis von dieser anonymen Website. Die Anonymität ist sicherlich bewusst gewahrt – aus welchen Gründen auch immer. Wer diese initiiert hat, weiss auch ich nicht», schreibt er auf Anfrage.

zentralplus verfolgt die Spur deshalb weiter zu der Firma, die von Markus Heer als Erbschaftsverwalterin eingesetzt worden ist. Doch auch der zuständige Treuhänder ist ratlos: «Die Publikation der Website erstaunt mich sehr. In unserer Funktion als Erbschaftsverwalterin werden wir klären, wem die Homepage gehört», kündigt er an. Hier würden falsche Tatsachen geschildert. Bis zum heutigen Zeitpunkt sei keine Stiftung errichtet worden.

Eine Website kündigt an, bald Neuigkeiten zum Hotel St. Niklausen zur verkünden. (Bild: Screenshot Website)

Frist läuft nach einem Jahr ab

Was also steckt hinter der mysteriösen Ankündigung? Weiterhelfen könnte allenfalls der Bruder des Verstorbenen. Er will zur Sache auf Anfrage allerdings keine Auskunft geben und verweist auf seinen Anwalt – den zentralplus bislang nicht erreichen konnte.

Klar ist: Der Tod des vormaligen Besitzers liegt nun ziemlich genau ein Jahr zurück. Innert dieser Frist muss ein Testament angefochten werden, wenn es beispielsweise für ungültig erklärt werden soll. Entsprechende Klagen landen in einem ersten Schritt beim Friedensrichteramt. Dieses versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln. Wenn keine Einigung erzielt wird, kommt der Fall als Nächstes vors Bezirksgericht.

Ob das hier der Fall ist? Die Antwort auf eine entsprechende Medienanfrage an die Luzerner Gerichte steht noch aus. Die Auskunft des Erbschaftverwalters, wonach «das Nachlassverfahren derzeit hängig ist», deutet zumindest darauf hin, dass seitens der Erben der Rechtsweg beschritten worden sein könnte.

Teilungsamt muss die Gebäude verwalten

Damit würde sich das Verfahren um Jahre in die Länge ziehen. Was passiert in der Zwischenzeit mit dem Gebäude? Wird es weiter verfallen? Vom zuständigen Teilungsamt Horw ist dazu nichts zu erfahren. Die Medienanfrage wird unter Verweis auf Datenschutz und Amtsgeheimnis abgeblockt.

Von den Amtskollegen in der Stadt Luzern bekommen wir immerhin allgemeine Auskünfte, wie das Vorgehen in solchen Fällen aussieht: «Die Behörde muss gegebenenfalls die Erbschaftsverwaltung anordnen. Diese verwaltet bis zur Erledigung des Verfahrens den gesamten Nachlass, also auch Liegenschaften», schreibt Leiter Roland Christen auf Anfrage.

Heisst: Bis das Verfahren abgeschlossen ist, ist das Teilungsamt für das Hotel St. Niklausen zuständig. Von diesem sind – wie erwähnt – keine weiteren Details zu erfahren.

Wie also geht es weiter? Eine Idealvorstellung, wie sich das Gelände entwickeln soll, hat die Gemeinde Horw nicht, wie Gemeindepräsident Ruedi Burkhard auf Anfrage schreibt. Grund: «Hier geht es um Privatbesitz.» Klar ist nur: Die Liegenschaft liegt in der Sonderbauzone Tourismus – und soll auch so genutzt werden. «Schön wäre sicher, wenn der Ort wieder belebt würde, wie es die tolle Lage verdient», so Burkhard.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Anou
    Anou, 17.11.2021, 10:45 Uhr

    Das sieht sehr nach Sinnvoll Gastro aus.

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    • Profilfoto von Heiri
      Heiri, 17.11.2021, 19:40 Uhr

      oh nrin nicht novh mehr vom breiten Schmied und seinen Untergrbenen.

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  • Profilfoto von Rentner
    Rentner, 17.11.2021, 08:16 Uhr

    Diese Alte Bruch Bude Abreisen, ,diese Zeiten sind längst vorbei, Schade wie so vieles in Luzern, den da geht es nur um Profit,

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