Eigentümer verstorben

Besitzerwechsel beim Hotel St. Niklausen: Kommt jetzt Licht ins Dunkel?

Das Trauerspiel um das Hotel St. Niklausen könnte vielleicht bald ein Ende haben. (Bild: Screenshot Google Maps)

Die verfahrene Situation rund um das grosse Anwesen des Hotels St. Niklausen wird nach dem Tod des Besitzers nicht weniger kompliziert. Dennoch dürfte auf der Horwer Halbinsel Hoffnung auf Veränderung aufkeimen. Auch politisch könnte das brachliegende Geisterhaus am See erneut zum Thema werden.

Seit Jahren steht das Hotel St. Niklausen leer und gammelt an wunderschöner Lage vor sich hin. Eine Anwohnerin erzählt bei einem Besuch vor Ort, wie die misslichen Umstände rund um das ehemalige Hotel in Kastanienbaum immer wieder für Gesprächsstoff sorgen. Wenn auch schon länger nicht mehr auf politischer Ebene, dann eben zuhause am Esstisch ­– oder unter Nachbarn.

Auf dem Grundstück wirkt alles wie schon gefühlte Ewigkeiten: Das Areal ist abgeriegelt, niemand darf auch nur einen Schritt auf das Gelände wagen, das machen mehrere Schilder klar.

Das Grundstück gehört gemäss Grundbuchplan Markus Heer, der auch Besitzer der Gaststätte Storchen in der Luzerner Altstadt ist (zentralplus berichtete). So bestätigt es dieser Tage auch das Grundbuchamt des Kantons Luzern. Im Gegensatz zur Liegenschaft in Horw herrscht im «Storchen» nach wie vor reger Betrieb und dieser ist – nach einem Betreiberwechsel – wieder ein beliebter Luzerner Treffpunkt.

Geschäftsmann mit Erbsache beauftragt

Immer wieder versuchte zentralplus in den vergangenen Jahren den Eigentümer der beiden Grundstücke zu kontaktieren, um zu fragen, was er mit der Liegenschaft denn vorhabe. Die Antwort war immer dieselbe: Er fühle sich zu schwach und die Familienverhältnisse seien zu kompliziert. Auskunft könne er deswegen kaum geben. Zwar hat er 2013 in Aussicht gestellt, die Liegenschaft im Horwer Ortsteil St. Niklausen zeitnah zu verkaufen, doch dem ist er nie nachgekommen (zentralplus berichtete).

Und das wird er auch nicht mehr können: Markus Heer ist im vergangenen Jahr verstorben. Das bestätigen mehrere Gesprächspartner aus seinem Umfeld, so auch der Geschäftsführer einer Luzerner Immobilienfirma, die vom Erblasser damit beauftragt wurde, sich der Erbgeschichte anzunehmen. Er sagt auf Anfrage, dass die Situation alles andere als einfach sei und er nicht sagen könne, wie lange er sich noch mit dem Erbe auseinandersetzen werden müsse.

Geht Hotel in Besitz des Bruders über?

Weiterhelfen kann ein Cousin des Verstorbenen: Marius Heer. Seinem Familienstrang gehört die Villa Angelfluh in Meggen, die seit über 25 Jahren leer steht und deswegen auch schon besetzt wurde. Heer befindet sich derzeit in einem Erbstreit mit seinem Bruder Walter Anton Heer, der sich noch über Jahre hin weiterziehen dürfte, wie er selbst sagt. Seine Absichten mit der «Angelfluh» legt er gegenüber zentralplus wie folgt dar: «Die ‹Angelfluh› soll klar wieder einen Mehrwert für die Bevölkerung und die Gemeinde darstellen.»

«Wie auch immer die neue Organisation aussieht: Das Gebiet ist für die Hotellerie reserviert, was bedeutet, dass das Areal für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben müsste.»

Jörg Stalder, L20 Horw

Mit dem Grundstück der Villa St. Niklausen auf der Horwer Halbinsel hat er nach eigenen Angaben nichts zu tun. Es handle sich dabei um einen anderen Zweig der Familie. Marius Heer hält aber fest: Der verstorbene Eigentümer Markus Heer hatte einen Bruder, der nach wie vor auf dem Anwesen leben soll. Ob der Besitz jetzt auf ihn übergeht, ist unklar. Am Telefon wird zentralplus vehement abgewiesen.

Spannend wird es, als plötzlich eine weitere angebliche Option im Raum steht: Es könne sein, dass das Grundstück in den Besitz einer Stiftung gehe, so Marius Heer. Ob dies tatsächlich ein möglicher Ausgang der aktuellen Situation rund um das Hotel St. Niklausen sein könnte, kann bisher aber niemand weiteres bestätigen.

Stimmen aus der Politik nötig

Die leidige Geschichte ums Haus an prominenter Lage beschäftigte auch die Politik schon. 2008 hat der Horwer L20-Politiker Jörg Stalder im Namen seiner Partei einen Vorstoss eingereicht, der verlangt, den ÖV-Anschluss des Hotels für die Öffentlichkeit aufrechtzuerhalten. Konkret: Die Schiffsstation St. Niklausen, die sich auf dem Grundstück der Familie Heer befindet, soll weiterhin angelaufen werden. Doch als die Antwort des Horwer Gemeinderats eintraf, wurde klar: Der Forderung der L20 kann nicht Rechnung getragen werden. Der Vorstoss wurde abgelehnt.

Aber gilt das noch immer, jetzt wo langsam etwas Bewegung in die ganze Sache kommen dürfte? Jörg Stalder zeigt sich erst einmal überrascht: «Wir haben bisher noch nichts von diesem Todesfall gewusst», meint er am Telefon. Klar sei für ihn aber, dass die «Baustelle St. Niklausen» in der Partei besprochen werde. Allenfalls werde man auch politisch aktiv – ob und in welcher Form, könne er aber noch nicht sagen. «Zu kurzfristig wissen wir von dieser Veränderung Bescheid.»

Allerdings macht er deutlich: «Wie auch immer die neue Organisation aussieht: Das Gebiet ist für die Hotellerie reserviert, was bedeutet, dass das Areal für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben müsste. Auch ist die landschaftliche Lage für ein Projekt im nachhaltigen Tourismus hervorragend geeignet.» Bei baulichen Veränderungen sei zudem höchste Sorgfalt gefragt.

Gemeinde Horw hat den Durchblick auch nicht

Die Gemeinde Horw bleibt beim Thema zurückhaltend und weiss offiziell von keiner Veränderung. Auf Anfrage heisst es, dass die Situation auch für die Gemeinde sehr undurchsichtig bleibe und dass man in diesem Fall wenig machen könne, da es sich um Privateigentum handle.

Es bleibt also nach wie vor ein Rätsel, wann rund um die Causa St. Niklausen endlich etwas Licht ins Dunkel kommt. Klar ist: Es tut sich etwas. Was genau, das wissen nur die Mitglieder der Besitzerfamilie selbst – vielleicht.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Andreas Bründler
    Andreas Bründler, 20.07.2021, 15:46 Uhr

    Erbstreitereien können leider sehr sehr lange dauern. Da gilt das Zivilgesetzbuch ZGB. Das ist Privatrecht. Und das Privatrecht räumt dem einzelnen Bürger sehr viele Rechte und Freiheiten ein. Das war bei der Einführung des ZGBs am 10. Dezember 1907 auch so gewollt, und dieser Wille ist auch heute noch sehr lebendig.

    Im Ausnahme-Fall Hotel St. Niklausen sieht man seit Jahrzehnten die Nachteile dieser individuellen Rechte und Freiheiten.

    Was ist eigentlich mit Hans Heer, Villa Seegarten, St. Niklausenstrasse 39? Wie ist er involviert in diesen Erbstreit? Wäre interessant, das zu erfahren. Hans Heer ist auch nicht mehr der Jüngste.

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  • Profilfoto von Scheidegger
    Scheidegger, 19.07.2021, 08:16 Uhr

    Was soll man zu dieser Geschichte überhaupt noch sagen? Mitnehmen kannst du nichts. Andere wären vermutlich schon lange enteignet worden. Ein Trauerspiel geht in die nächste Runde. Betrachtet man den Storchen einmal ganz genau, dann wird das Ausmass noch deutlicher. Aber eben, da schaute so manch Einer weg. Und plötzlich ist jeder zweite Bau in dieser Stadt schützens- oder erhaltenswert. Wer nicht spurt, dem droht die Enteignung. Ballenberg 2.0. Irgendwann steht dann der Casagrande am Eingang der Stadt und stempelt die Eintrittstickets ab.

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